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Thema: Geplante Pflicht-Krankenversicherung - wer weiss mehr?

  1. #1
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    Standard Geplante Pflicht-Krankenversicherung - wer weiss mehr?

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    Hi, kurz nur

    ich bin mit meiner Tochter privat versichert und zahle seit Januar 425 Euro (incl. Pflegepflichtversicherung), ohne irgendwelche Mätzchen wie 1-Bett-ZImmer im Krankenhaus oder sonst irgendwelchen Luxus versichert zu haben. Im Gegenteil, wir haben einen sogenannten Hausarzt-Tarif, das bedeutet, man darf nicht direkt zum Spezialisten (z. B. Orthopäden) gehen, sondern muss vorher den Hausarzt draufgucken lassen, der dann entscheidet, ob ER das richten kann oder ob wir tatsächlich zum Facharzt müssen.

    Das nur als Erklärung, warum mich z. Z. brennend interessiert:

    - welche Krankenversicherung(en) werden die Fälle, die sonst niemand will, aufnehmen müssen? (Ich gehe davon aus, dass das die Gesetzlichen sein werden)
    - dürfen die dann - wie die Privaten - Risikozuschläge erheben?
    - auf welcher Grundlage werden dann Beiträge erhoben (vermutlich am Einkommen?)

    Was passiert mit echten Schwerefällen, die keiner will? (Also wenn z. B. eine als geheilt geltende Vorerkrankung vorliegt)

    Ich weiss, diese Frage ist sehr speziell, aber vielleicht kennt sich ja zufällig jemand aus *hoff und total in Eile bin*

    HOffe, das ist einigermaßen verständlich geschireben.

    Liebe Grüße

    Nis

  2. #2
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    Standard Re: Geplante Pflicht-Krankenversicherung - wer weiss mehr?

    [QUOTE]Original geschrieben von Nisifeh
    [B]

    - welche Krankenversicherung(en) werden die Fälle, die sonst niemand will, aufnehmen müssen? (Ich gehe davon aus, dass das die Gesetzlichen sein werden)

    meinst du jetzt die GKV oder die PKV?

    Und was meinst du mit Fällen die niemand haben will?

    - dürfen die dann - wie die Privaten - Risikozuschläge erheben?

    bei der GKV gibt es keine Risikozuschläge, dein Risiko wird durch die Beiträge von anderen die einzahlen und die Leistungen nicht in anspruch nehmen getragen.

    - auf welcher Grundlage werden dann Beiträge erhoben (vermutlich am Einkommen?)

    meinst du die GKV? da ist es immer in abhängigkeit vom Einkommen.

    Was passiert mit echten Schwerefällen, die keiner will? (Also wenn z. B. eine als geheilt geltende Vorerkrankung vorliegt)

    die GKV musste schon immer jeden nehmen ungeachtet seiner Vorerkrankungen. Soll wohl beim neuen Basistarif der PKV auch so sein.

    du musst aber als PKV Patient erstmanl die Voraussetzugen erfüllen, zB Angestellte werden, um in die GKV wechseln zu dürfen.

  3. #3
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    auf welcher grundlage willst du denn zurück in die gesetzliche? es gibt ja voraussetzungen um in die private zu kommen und i.d.r. kann man dann nicht einfach so zurück in die gesetzliche. aber es geht bspw. wenn du wieder unter die beitragsbemessungsgrenze fällst, nicht mehr selbständig bist, dich familienversicherst oder arbeitslos wirst.
    oder willst du dich dort freiwillig (d.h. über der bemessungsgrenze/selbständig) versichern?

    bzgl. der krankenkassen: wir (ich arbeite im personalbereich eines großen unternehmens) haben am wenigsten probleme mit der aok, die muss mehr oder weniger alle aufnehmen..
    (das gilt jetzt für regulär versicherungspflichtige)
    grundlage ist immer dein einkommen, hier hat jede krankenkasse feste beitragssätze, die kannst du auch im internet auf den jeweiligen HPs einsehen.

  4. #4
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    Ich hab mich missverständlich ausgedrückt, sorry.

    Wie das im Moment alles geregelt IST; weiss ich. Wie es in Zukunft funktionieren soll, ist mir nicht ganz klar.

    In Kürze soll ja jeder eine Krankenversicherung haben MÜSSEN. Im Moment gilt das ja nur für - wie das Wort sagt - versicherungspflichtig Beschäftigte. Wer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, kann sich privat, freiwillig gesetzlich oder eben GAR nicht versichern. Dass soll geändert werden.

    Und wie das realisiert werden soll frag ich mich.

    Ob ich selber in die Gesetzliche zurück will, hängt davon ab, wie das gestaltet wird. Ein versicherungspflichtiges Verhältnis speziell deswegen einzugehen lohnt sich für mich nicht.

    Es interessiert mich, ob man grundsätzlich also die Private kündigen und dann bei Eintritt einer allgemeinen Versicherungspflicht wieder in die Gesetzliche gehen kann, sofern die uns dann nehmen MUSS:

  5. #5
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    Original geschrieben von Nisifeh


    Es interessiert mich, ob man grundsätzlich also die Private kündigen und dann bei Eintritt einer allgemeinen Versicherungspflicht wieder in die Gesetzliche gehen kann, sofern die uns dann nehmen MUSS:
    nein, so funktioniert das nicht. Wenn die Versicherungspflicht eintritt, dann müssen die privaten die Fälle aufnehmen die keinen Zutritt zur GKV haben. Nämlich die Fälle die sich zuvor der Solidargemeischaft entzogen haben.

    Die PKV muss dann jeden nehmen und zu Konditionen die sie sonst bei der GKV hätten.

  6. #6
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    Original geschrieben von sabine21



    Die PKV muss dann jeden nehmen und zu Konditionen die sie sonst bei der GKV hätten.
    Ach, das ist ja interessant. Hört sich für mich fair an.

    Danke für die Info, hast Du zufällig einen Link, wo ich das nachlesen kann?

    Übrigens ist die private Krankenversicherung - genau so wie spezielle Rentenversicherungen - auch eine Solidargemeinschaft

    Viele Grüße

    Nisifeh

  7. #7
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    ja... so hab ich das heute auch gehört. war man vorher privat versichert, muß einen die pkv wieder nehmen (zu einem basistarif), war man gesetzlich die gesetzliche.

    guckst du hier: http://www.aok-business.de/

    der genaue link ist irgendwie zu lange, aber dort kannst du unter gesundheitsreform suchen. genau heißt es dazu dort:

    Nicht versicherte Personen

    Personen, die keinen Anspruch auf eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall haben und die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren, werden mit Wirkung ab 1. April 2007 versicherungspflichtig. Diese Personen werden von derjenigen Krankenkasse wieder versichert, bei der zuletzt eine Versicherung bestand. Nicht versicherte Personen, die zuletzt privat krankenversichert waren, werden in der Privaten Krankenversicherung mit einem sogenannten Basistarif versichert.

    ab 1.4.2007

  8. #8
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    Standard Re: Geplante Pflicht-Krankenversicherung - wer weiss mehr?

    Original geschrieben von Nisifeh



    - auf welcher Grundlage werden dann Beiträge erhoben (vermutlich am Einkommen?)

    Nee, Pauschalbetrag. Wird sich an dem Betrag orientieren, den FREIWILLIG gesetzlich Versicherte zahlen. Ich weiss nicht wieviel das ist, kann man aber bei jeder Krankenkasse auf der Page nachlesen.
    ****************

  9. #9
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    Kleines aber feines Forum.

    Auf Euch ist Verlass (mir fehlt das Daumenhoch- oder ein Kussmund-Smiley)



    Herzlichen Dank, Ladies.

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