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Thema: Krankenversicherung - gesetzlich/privat -Wechsel- Frage

  1. #1
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    Standard Krankenversicherung - gesetzlich/privat -Wechsel- Frage

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    Ich hab grad in Nisifehs Beitrag gemerkt, daß Ihr hier auch recht spezielle Versciherungsfragen beantworten könnt, deswegen stell ich die, die mich momentan beschäftigt, auch mal! (Ich mach einen neuen Thread auf, weil sie doch etwas anders ist als Nisifehs):

    Ich hab Ende 10/06 einen Vertrag für eine private Krankenversicherung unterschrieben, die planmäßig ab 02/07 beginenn sollte. Erst a Februar, weil ich voraussichtlich erst ab dann wieder genug Gehalt haben werde, um über diese Beitragsgrenze zu gelangen.
    Nun wird es aber so sein, daß ich doch nicht genug Gehalt haben werde
    -> 1.) Muß ich jetzt bei der PKV extra schriftlich kündigen? Oder reicht das telefonisch? Oder kann ich das vielleicht gar nicht kündigen???

    Da ich nun bei der AOK schon für 01.02.07 gekündigt habe, würd ich wenigstens gern in eine günstigere GKV wechseln

    -> 2.) kann ich mich da jetzt schon wo anmelden, oder muß ich erst die "Freigabe" aus dem PKV-Vertrag abwarten?

    -> 3.) sollte der Wechsel in eine andere GKV nicht rechtzeitig zum 01.02,07 klappen, kann ich dann schon bald wieder aus der AOK raus, oder gelten jetzt wieder erst die 18 Monate Mindestmitgliedschaft dort? Also fange ich dann wieder bei der AOK (meiner bisherigen GKV) von vorne an?

    Ich hoffe, die Fragen sind nicht zu wirr!

    Mein Berater von der PKV (ein ziemlich junger Kerl, der - glaube ich- noch nicht so viel Erfahrung hat) will sich morgen erstmal schlau machen, wie ich aus dem PKV-Vertrag rauskomme.
    Das mit dem GKV-Wechsel hab ich ihm natürlich nicht erzählt.

    Gruß,
    Svea

  2. #2
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    Hallo Svea,

    soviel wie ich weiß, meldet dich dein Arbeitgeber bei der PKV ab und du musst dir eine gesetzliche KK suchen, sobald dein Gehalt unter der Bemessungsgrenze liegt. Das ist übrigens -soweit ich weiß- die einzige Chance von der PKV und die GKV zu wechseln. Zum 1. Januar wurde die Bemessungsgrenze hoch gesetzt.

    Ich würde deinen Vertreter der PKV anrufen und ihm die Lage schildern. Normalerweise sollte er dich aufgrund o.g. Hochstufung nicht zum 01.02. aufnehmen können.

    Liebe Grüße, Nele

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