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Thema: Wasserschaden - Mietrecht

  1. #1
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    Standard Wasserschaden - Mietrecht

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    Nabend!

    Ich brauch mal euren Rat betr. Mietrecht...

    Und zwar begann das Drama letzten Donnerstag, als der Sturm war. Bei mir ist die Decke feucht geworden und es tropfte etwas. Beim Nachbarn drüber ist aber alles ok. Beim Nachbarn nebenan ist die Wand naß und gegenüber hat´s wohl reingeregnet. Habe meinen Wasserfleck sofort fotografiert und das Foto an die Hausverwaltung geschickt mit dem Hinweis, dass es Schäden auf der ganzen Etage gibt. Der Hausverwalter meinte dann telefonisch, dass wohl jemand über mir einen Eimer Wasser ausgekippt hat. Er würde sich das mal ansehen. Angeblich war er dann beim Nachbarn über mir und da war nichts. "Müsste man mal überpinseln" meinte er.

    Jetzt hab ich ja einen "schönen" gelben Rand an der Decke und dieser Fleck hat Risse (Tapete aufgeweicht nehm ich an).
    Und niemand kümmert sich drum. Dem Vermieter hab ich die Mail an die Hausverwaltung weitergeleitet und er schrieb nur "Danke für die Info!".

    Was soll ich jetzt tun? Erneutes Schreiben und Foto schicken und eine Frist setzen wegen Ausbesserung?

    Dank euch für eure Hilfe!

  2. #2
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    Hallo Kleene,

    ich hoffe ich darf mich an Deine Frage anhängen, mir geht es ähnlich und ich weiß eigentlich garnicht was jetzt so zu tun ist.

    Unser Hauswirt sagte nur, daß die Erbengemeinschaft kein Geld für Renovierungen bzw. Sanierung der AUssenwände ausgeben wird.
    Wenn Du jetzt nicht glücklich bist, hast Du später eine schlechte Vergangenheit!

  3. #3
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    Hallo,

    ich würde es genauso machen, ein Schreiben mit Foto und eine angemesse Frist setzen. Meistens kümmert sich jemand drum, wenn eine solche Frist gesetzt wurde

  4. #4
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    Sehr geehrter Herr X, (Hausverwalter)

    leider habe ich nichts mehr von Ihnen gehört betreffend des Schadens an der Wohnzimmerdecke.
    Ich schicke Ihnen anliegend die Fotos von heute. Es haben sich Risse gebildet und mit „einfach überpinseln“ ist der Schaden wohl kaum behoben. Da muss doch irgendwas undicht sein, wenn sogar bei meinem Nachbarn Hr. X ein Teil der Wand naß war (mitten im Zimmer).

    Ich bitte um schnellstmöglichen Termin zur Ausbesserung.

    MfG
    ....................

    Hab´s jetzt so abgeschickt!

  5. #5
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    du hast ihm jetzt aber keine Frist gesetzt in deinem Schreiben?

  6. #6
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    Ich wollte erstmal freundlich bleiben
    sollte da jetzt nichts kommen, setz ich ne Frist

  7. #7
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    Ist es denn nicht auch wichtig, wodurch der Wasserfleck entstanden ist? Also wenn es reingeregnet hat, weil der Nachbar das Fenster offen ließ, wirst du wenig ausrichten können.

    Ist es ein Defekt, weil ein Rohr undicht ist, sieht die Sache aber anders aus. Da kannst du auf Ausbesserung drängen.

    Ich habe das jetzt nicht so verstanden, wie der Fleck zustande kam. Reinregnen geht ja nur bei geöffnetem Fenster. Wie war das bei dir?

    @ngel59: Wenn da eine Erbengemeinschaft kein Geld ausgeben möchte oder keine Rücklagen gebildet hat für Ausbesserungsarbeiten, ist das schade und zudem noch dumm. Aber nicht deine Sache. Sie vermieten ja. Somit hast auch das Recht auf Ausbesserungsarbeiten. Ich würde schriftlich erinnern. Dann schriftlich mahnen mit Fristsetzung. Und erwähnen, dass bei Nichteinhaltung dieser Frist du von deinem Recht als Mieter Gebrauch machen wirst und die Miete minderst. Diesen eingesparten Betrag solltest du aber zurücklegen und bei Behebung des Schadens wieder bezahlen. Das gilt aber auch nur, wenn du nicht die Fenster offen gelassen hast oder ähnliches.
    Liebe Grüße

    Cara

    "Du bist gerade 82 geworden. Du bist immer noch schön und begehrenswert. Wir leben seit 58 Jahren zusammen und ich liebe Dich mehr als je zuvor. Erst kürzlich habe ich mich erneut in dich verliebt" (André Gorz, aus Brief an D)

  8. #8
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    Liebe Cara,

    danke für Deine ausführliche Antwort.

    Also die Fenster hatten wir natürlich nicht geöffnet.

    Die Aussenfassade ist wohl undicht, denn wir haben an allen drei nach vorne liegenden Zimmerwänden Wasserflecken auf denen sich jetzt so langsam Schimmel bildet.

    Unser Nachbar über uns hat diese Flecken schon seit ein paar Monaten und jetzt ist wohl unsere Wohnung auch betroffen.

    Ich werde Deinen Rat befolgen und an den Hausverwalter schreiben und ihm eine Frist zur Ausbesserung setzen.
    Danke
    Wenn Du jetzt nicht glücklich bist, hast Du später eine schlechte Vergangenheit!

  9. #9
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    Gibt es denn eine gültige Mietminderungstabelle? Man muss ja wissen um wieviel man die Miete mindern kann.
    Wer morgens zerknittert aufsteht, hat am Tag die besten Entfaltungsmöglichkeiten


    [FONT=Arial]Kane - shot of a gun[/FONT]

  10. #10
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    @ Cara

    Der Hausverwalter hat ja erst vermutet, dass jemand oben einen Eimer Wasser ausgekippt hat. Beim Nachbarn gegenüber hats reingeregnet, beim Nachbarn nebenan ist die Wand naß und bei mir war´s halt an der Decke. Ich vermute, dass evtl. die Balkons einen Stock höher übergelaufen sind o.ä. Ich weiß also nicht, wieso meine Decke naß war bzw. wo das Wasser her kam. Aber da hier im ganzen Stockwerk was war, ist es unwahrscheinlich, dass es an jedem Mieter selbst liegt.

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