Ich verstehe nicht, warum der Einzugsgrund dort explizit genannt wird? Es liest sich nicht, wie eine auflösende Bedingung, also würde doch nur die Kündigungsfrist genügen?!
Wo liegen eigentlich Deine Zweifel?
ich bin zwar selbst ja ursprünglich juristin, aber brauche hier doch deutungshilfe.
in meinem mietvertrag steht:
die wohnung ist nur zum vorübergehenden gebrauch gemietet, nämlich wegen neuem arbeitsverhältnis, beginn 01.03 2006 c.a. jahre, mit 3 monatiger kündinungsfrist.
wie würdet ihr das verstehen?
das alles steht unter ordentlicher kündigung
https://www.instagram.com/apiasimon/
Ich verstehe nicht, warum der Einzugsgrund dort explizit genannt wird? Es liest sich nicht, wie eine auflösende Bedingung, also würde doch nur die Kündigungsfrist genügen?!
Wo liegen eigentlich Deine Zweifel?
meine vermieterin meint ich könnte nicht kündigen weil ich erst 1 jahr wohne
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...ganz klar. Als Vermieter kannst Du schlecht kündigen. Es gibt wenige Gründe um einem Mieter die Wohnung zu kündigen, wenn er pünktlich zahlt. Ein Grund wäre Eigenbedarf.
Hier in diesem Vertrag hat der Vermieter vorgebaut. Nach Ablauf von 3 Jahren kann er mit dieser Klausel den Mietvertrag ohne weitere Gründe, natürlich mit der vereinbarten Frist kündigen.
LG
Cecilie
Soweit ich das sehe, kannst Du das das ist ein ganz normaler unbefristeter Mietvertrag der eine normale 3 Monatige Kündigungsfrist hat.
Worauf beruft sich Deine Vermieterin?
ich bin aber mieterin und will jetzt raus!
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Stehe jetzt auf dem Schlauch- hier geht es um die Kündigungsregelung für den Mieter- apia- Du bist doch die Mieterin? Oder? Und wo steht was von 3 Jahren? Ihc bin im Mietrecht nicht mehr super fit aber....man lernt nie aus
Ok- das wäre jetzt geregelt- habe das Posting von cecilie nicht verstandenOriginal geschrieben von apia
ich bin aber mieterin und will jetzt raus!
Aber noch mal- womit begründet das Deine Vermieterin?
ne wenn dann 2. sie meint weil es ein befristeter ist, könnte ich nicht raus.
aber da steht nur c.a. 2 jahre und vor allem die kündigungsfrist.
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Du hast oben die 2 im Text vergessen
Muss leider jetzt weg....ich weiß leider aus dem Stand nicht, ob mit der Angabe ca. der Vertragstyp sich verändert hat...müsste selbst lesen Vielleicht hat da jemand doch mehr Ahnung- sorry.