Anwälte rechnen nicht auf Aufwand sondern nach der BRAGO (Rechtsanwaltsgebührenordnung) ab.
(so kurz, weil in eile)
...oder wie wird was berechnet???
Hallo,
hoffentlich kann mir jemand bitte was dazu sagen.
Ich wollte beim Anwalt nur eine Beratung wegen Trennungsjahr. Dieses Gespräch dauerte 3 Stunden.
Da ich neugierig geworden bin bzgl. Unterhalt und Ehevertrag usw. bekam ich einen neuen Termin. Da wurde mir ausgerechnet, wieviel Unterhalt gezahlt werden müsse und was ich tun müsse, wenn Mann nicht mitmacht und und und..... Das Ganze dauerte wieder 3 Stunden.
Mir wurde nun gesagt, nicht so einfach, wird nicht in beiderseitigem Einvernehmen zu lösen sein, soll alles schätzen lassen, damit ich die Summe des gesamten Vermögens wisse, nochmals kommen, um wirklich alles genau ausrechnen zu können. Am Besten noch einen Anwalt für die Gegenseite dazuziehen.
So, nun sagte jemand zu mir, ich solle ja aufpassen. Wenn der Anwalt unser gesamtes Vermögen kennt, richtet sich sein Honorar nach unserem Vermögen. Und wenn wir es doch im gegenseitigem Einvernehmen aufteilen können, brauchen wir keinen Anwalt.
Ich war so konfus, ich hab vergessen, den Anwalt nach den Kosten zu fragen. Hab aber noch keinen neuen Termin ausgemacht. Bin jetzt stutzig geworden.
Wird da wirklich so teuer?
Gruß,
Lauryn
Anwälte rechnen nicht auf Aufwand sondern nach der BRAGO (Rechtsanwaltsgebührenordnung) ab.
(so kurz, weil in eile)
Es sei denn, ein Beratervertrag ist abgeschlossen worden und von beiden Seiten unterzeichnet worden.
Die BRAGO gibbet nicht mehr, ein Anwalt rechnet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.
Grundsätzlich zumindest, denn ein Stundensatz kann auch vereinbart werden (dann hättet ihr eine Honorarvereinbarung abgeschlossen).
Die Kosten richten sich dann nach dem Gegenstandswert
und da dürfte dann tatsächlich Euer Vermögen etc. entscheidend sein.
Ich verstehe nur nicht, warum er Dich nicht über die Kosten aufgeklärt hat.
LG
Brauny
Strafverteidiger zum Mandanten: "Gleich wird das Urteil verkündet. Wie fühlen sie sich?" Mandant: "Wie eine Braut vor der Hochzeitsnacht. Ich weiss genau, was kommt. Ich weiss nur noch nicht, wie lang es ist."
ja ich musste beim erstenmal unterschreiben, dass das Beratungsgespräch 3 Stunden gedauert hat.
Ich weiß, dass ein Anwalt nach Höhe des Streitwertes abrechnet. Was ist, wenn der genaue Streitwert nicht bekannt ist ( bis jetzt haben wir Grundstück und Gebäude nur geschätzt ), wie wird dann abgerechnet?
LG,
Lauryn
Keine Ahnung ich würd den Schätzwert nehmen !
Grundsätzlich nach Rechtsanwaltstarifsgesetz ( bei uns ist es das RATG), Abweichendes muss vereinbart werden, ist aber durchaus üblich.
Ist der genaue Streitwert nicht bekannt, muss eine Bewertung vorgenommen werden. Bei uns erfolgt die grundsätzlich durch den Kläger.
Das, das, das...und das und das und das und das und das nehm ich auch.
Wir rechnen nach Stunden ab und der Stundenansatz richtet sich nach dem Vermögen der Klienten. Kann aber sein, dass es in Deutschland anders gemacht wird...