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Thema: ARbeitsrecht - Klausel im Arbeitsvertrag - wer kann mir weiterhelfen ?

  1. #1
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    Standard ARbeitsrecht - Klausel im Arbeitsvertrag - wer kann mir weiterhelfen ?

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    Also: wer kennt sich von euch ein bisschen mit Arbeitsrecht aus? es geht um folgendes:
    Mein Freund hat letztes Jahr im März bei einer Firma als Trainee angefangen. In seinem Arbeitsvertrag steht drin, dass er in den 2 Jahren als Trainee viele Schulungen bekommt, und deswegen auf alle Fälle die 2 Jahre in der Firma bleiben muß, und später dann auch noch mindestens eine gewisse Zeit, sonst müßte er 10 000 € für die Schulungen an die Firma zurückzahlen. Jetzt ist es aber so, dass es dort etwas chaotisch zugeht, es sind ziemlich viel Abteilungsleiter entlassen worden, und er ist jetzt in der Abteilung in der er momentan ist, der Verantwortliche. Jetzt ist es aber so, dass es da nicht um Kleinigkeiten , sondern doch um schwerwiegende Entscheidungen und Abläufe geht, wo er eigentlich schon den Rat eines Abteilungsleiter einholen müßte- aber der ist ja gekündigt, d.h. Vollste Verantwortung, massenhaft Überstunden, und er muß sich irgendwo die Antworten auf seine Fragen, bzgl der Bearbeitung aus den Fingern saugen. und das ganze als Trainee - und auch mit einem Traineelohn :-( Überstundentechnisch ist es dort auch so, dass sie zum Ende des Monats genommen werden müssen, weil sie sonst verfallen. Aber er kann sie NIE nehmen, weil er ja eh hinten und vorne mit der Arbeit kaum fertig wird,die er alleine bewältigen muß. Und ins neue Monat dürfen sie nicht übertragen werden. Dann das Problem Schulungen- in dem 1 Jahr hatte er bis jetzt im letzten Sommer zwei 1- Tages Schulungen ( z.b . Streßmanagment..... ) und nicht mehr. Jetzt erwägt er ernsthaft zu kündigen , und sich eine neue Stelle zu suchen. Kann ihm die Firma da irgendwas an wegen der 10 000 € Zahlung bzgl der Schulungen, die er ja in dem Umfang wie es ihm ja zugesagt wurde, und auf die die Klausel beruht , nie gehabt hat ???
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  2. #2
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  3. #3
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    Hallo,

    also in diesem Falle würde ich mir eine sichere Antwort von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht holen.

    Sicher ist sicher, gerade bei so einer Summe.

    Tut mir leid das ich dir nicht mehr dazu sagen kann.



    LG mela
    Die immer gut duftende Mela.

  4. #4
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    Hmmm, also, hab gestern ne Klausur in (österreichischem)Arbeitsrecht geschrieben. Und ich würd diese 10000€ mal unter Ausbildungskosten verbuchen. Und so wie ich´s verstanden hab braucht er diese nicht rückzuzahlen wenn: der Arbeitgeber ihm kündigt, er entlassen wird, oder er vorzeitig austritt (müssen aber schwerwiegende Gründe sein die eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar machen, was unter diesen Umständen ja eventuell gegeben ist)- Wie´s ausschaut wenn er selber kündigt weiß ich jetzt nicht
    Und so ganz auf mich verlassen würd ich mich auch nicht, denn ich bin trotz Klausur ja immer noch Laie und Österreich ist auch nicht Deutschland....
    Wenn was falsch war, verbesserts mich

  5. #5
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    Was steht denn im Arbeitsvertrag?
    Wenn die Firma die Schulungen nicht einhält, dann hält sie sich ja auch nicht an den abgemachten Vertrag und somit könnte er sich darauf berufen?
    Verträge entstehen immer mit dem Einverständnis von beiden Seiten und wenn sie von einer Seite nicht eingehalten werden sind sie vielleicht nicht mehr in der Form verbindlich?
    Aber ich würde da auch einen Profi fragen.

    Blöde Situation
    “You must be shapeless, formless, like water. When you pour water in a cup, it becomes the cup. When you pour water in a bottle, it becomes the bottle. When you pour water in a teapot, it becomes the teapot. Water can drip and it can crash. Become like water my friend.” Bruce Lee

  6. #6
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    hmm..am besten , du gehst zu einer Rechtsberatungsstelle.
    Aber meiner Meinung nach ist es so (oder ähnlich ) .

    Wenn er selbst kündigt, ensteht der Ersatzanspruch nach dem Arbeitsvertrag. Dasselbe, wenn er ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt oder von seinem Arbeitgeben wegen Verschulden entlassen wird.
    Also bei der ordentlichen Kündigung und tw. bei der außerordentlichen greift die Klausel.

    Nicht aber, wenn er a einen Austrittsgrund geltend machen kann oder ohne sein Verschulden entlassen wird.

    Außerdem unterliegen diese Klausel einer sehr strengen richterlichen Kontrolle (Sittenwidrigkeit etc. ),
    da der Pauschalbetrag von 10000 schon eher einer Konventionalstrafe ähnelt, sollte der Betrag dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegen. Sollte der Betrag den Gegenwert der tatsächlichen Ausbildungskosten darstellen, so sind die Beträge nur enstprechend der bisherigen Erfüllung einforderbar.

    Voraussetzung für die Gültigkeit der Klausel ist außerdem, dass das Wissen , das er durch die
    Kurse erworben hat, auch außerhalb der Firma "verwertbar" ist.
    Kann er nachweisen, dass das nicht der Fall ist, so hätte wäre die Klausel auch unwirksam.
    Das, das, das...und das und das und das und das und das nehm ich auch.

  7. #7
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    Ich danke euch für eure Antworten. Wir zeigen jetzt mal einem Rechtsanwalt den Arbeitsvertrag.
    I love Holidays!

  8. #8
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    Hi,

    na dann viel Glück für euch!

    Und berichte mal was draus geworden ist.


    LG Mela
    Die immer gut duftende Mela.

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