das grundbuch ist für jedermann einsehbar und es sollten auch alle eintragungen bzw. löschungen einsehbar sein.
Aus gegebenen Anlass.....
Kann ich als Privatperson das Grundbuch einsehen?
Sind dort alle Besitzer auch aus vorherigen Zeiten einsehbar,also nicht nur der aktuelle Besitzer?
Ich möchte gerne wissen ob mein Vater seine damalige Frau mit eingetragen hat...
Salomea
Man hat ja heutzutage kaum noch Gelegenheit zu lügen. Die raffinierte Lüge nimmt einen zeitlich zu sehr in Anspruch, und die plumpe ruiniert das Image!
das grundbuch ist für jedermann einsehbar und es sollten auch alle eintragungen bzw. löschungen einsehbar sein.
ich studiere und hatte gerade eine wirtschaftsprivatrechtprüfung
ich zitiere:
"das grundbuch ist ein von den gerichten geführtes, für jedermann einsehbares, öffentliches register."
wenn man das personenverzeichnis heranzieht, muss man ein berechtigtes interesse haben. bei grundstücksverzeichnissen und anschriftverzeichnissen ist das nicht der fall, so hat das, zumindest mir, mein vortragender, der richter am obersten gerichtshof ist, uns eingebläut.
ich bin allerdings aus ö, weiß nciht ob wir das anders handhaben
ja stimmt, das wird wohl der unterschied sein.
es ist jedenfalls sehr interessant, aus erster hand zu erfahren, wie es gehandhabt wird
ich finde unsere regelung ziemlich unlogisch. denn wenn ich den namen habe, ist es ein leichtes die anschrift herauszufinden (noch dazu, wenn ich die person kenne) und somit zugriff zum grundbuch zu bekommen ohne ein berechtigtes interesse zu haben.
Wenn dich das ernstlich interessiert, dann geh zu einem Notar, der kann für dich Einsicht nehmen. Die Gebühren sind moderat, erkundige dich halt vorher, was er dir dafür berechnet. Wenn ein Notar eine Grundbuchabschrift beantragt, geht der Grundbuchbeamte per se davon aus, dass dieser ein berechtigtes Interesse hat.
Aber da es sich um Erbangelegenheiten geht ist durchaus ein berechtigtes Interesse gegeben.