Wohl wahr. Aber etwas anderes ist nicht auf legalem Wege möglich.
Deswegen mache ich es wie Frau Feldsbusch idR.
Mmm ja, bei dem Betrag würde sich so etwas bestimmt lohnen Da freut sich nur der Anwalt.Original geschrieben von Paris
Ansonsten kannst du ihn eben wg, nicht eingehaltenem Vertrag zivilrechtlich belangen.
Wohl wahr. Aber etwas anderes ist nicht auf legalem Wege möglich.
Deswegen mache ich es wie Frau Feldsbusch idR.
Warum? Wenn Sie im Recht ist, muss die Gegenpartei alles zahlen (inkl. Gerichtskosten, ihrem Anwalt etc pp).Original geschrieben von janchoyer
Mmm ja, bei dem Betrag würde sich so etwas bestimmt lohnen Da freut sich nur der Anwalt.
MfG Feldbusch
Lach, ich habe erst nicht geschnallt, dass Frau Feldbusch hier ein Board Mitglied ist und dachte mir, was Du und unsere gute Verona wohl gemeinsam haben könnten, was ebay Verkäufe angeht...Original geschrieben von Paris
Deswegen mache ich es wie Frau Feldsbusch idR.
Das ist eine Miskonzeption! Das Gericht entscheidet wer welche Kosten zu tragen hat! Und ganz ehrlich, für 97 ein Gericht beschäftigen zu wollen....Original geschrieben von Frau Feldbusch
Warum? Wenn Sie im Recht ist, muss die Gegenpartei alles zahlen (inkl. Gerichtskosten, ihrem Anwalt etc pp).
Die heisst jetzt Frau Pooth!Original geschrieben von janchoyer
Lach, ich habe erst nicht geschnallt, dass Frau Feldbusch hier ein Board Mitglied ist und dachte mir, was Du und unsere gute Verona wohl gemeinsam haben könnten, was ebay Verkäufe angeht...
Ach sooo, da habe ich wieder was verpasstOriginal geschrieben von Paris
Die heisst jetzt Frau Pooth!
Nicht wirklich!
Bei mir war die geringste
Summe, um die es mal ging, DM 2,35.
Das ist doch lächerlich, oder? Da sollte man dem Kläger gleich Kosten für Zeitverschwendung aufbrummen Mein Lieblingssatz ist ja: "Ich habe eine Rechtsversicherung! Die zahlt das und deshalb will ich jetz für DM 2,35 mein Recht bekommen"