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Inzest-Geschwister" wollen Beischlafverbot kippen
Das so genannte Inzestpaar aus dem sächsischen Zwenkau will vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Inzestverbot klagen.

Die Klage werde bis spätestens Anfang März eingereicht, sagte ein Sprecher des Dresdner Anwalts Endrik Wilhelm, der die Geschwister Patrick S. und Susan K. vertritt. Der umstrittene Paragraf 173 des Strafgesetzbuchs ahndet den Beischlaf unter erwachsenen Geschwistern mit bis zu drei Jahren Haft.

Patrick S. hat mit seiner sieben Jahre jüngeren Schwester vier Kinder im Alter von einem bis fünf Jahre. Wegen der beiden älteren Kinder wurde der Mann bereits zu 25 Monaten Haft verurteilt. Ende Januar hatte das Oberlandesgericht (OLG) Dresden die Revision gegen eine weitere Haftstrafe wegen der beiden jüngeren Kinder verworfen. Die Anwälte des 29-jährigen Patrick S. sehen in dem Inzestverbot nach einem Bericht der "Dresdner Neuesten Nachrichten" einen unzulässigen Eingriff in das Grundrecht auf ***uelle Selbstbestimmung von Erwachsenen.

Die Anwälte haben laut Gesetz 30 Tage Zeit, sich mit einer Klage an das Bundesverfassungsgericht zu wenden. Dort wollen sie auch einen Eilantrag stellen, damit Patrick S. bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde auf freiem Fuß bleibt. Der renommierte Dresdner Strafrechtslehrer Knut Amelung will das Geschwisterpaar bei seinem Kampf gegen den Paragrafen 173 in Karlsruhe mit unterstützen.
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ohne worte...

VG Biene