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Thema: Wohnung kündigen

  1. #1
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    Standard Wohnung kündigen

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    Hallo Beautys,

    endlich haben wir eine super tolle 3-Zi-Wohnung in Aussicht, die vermutlich ab Mitte April beziehbar wäre. Wir bekommen Montag bescheid ob wir die Glücklichen sind (alle Daumen drücken ). Wenn die Wahl auf uns fällt, möchten wir natürlich diesen Monat noch unsere alte Wohnung kündigen!
    Montag wäre der 26., also noch 2 Tage bis Monatsende. Ab wann zählt eine Kündigung denn? Wenn man telefonisch gekündigt hat (würden wir dann gleich Montag noch) oder nur wenn der Vermieter eine schriftliche Kündigung in Händen hält (zählt da der Tag, wenn er den Wisch in der Hand hält oder der Tag des Poststempels?). Ich ahne nämlich schon, dass das echt knapp wird und bin schon ganz wuschig.
    Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.

  2. #2
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    Huhu Süße,

    guckst du hier:

    http://www.internetratgeber-recht.de...ndigung/ka.htm

    Liebe Grüße & *daumendrück*
    Drosophila

  3. #3
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    Dort steht :
    "Der Vermieter/Mieter will für Ende April kündigen. Die Kündigung muss dem Mieter/Vermieter bis zum 3. Februar zugehen. Ist der 3. Februar ein Samstag, so muss bis zu diesem Tag gekündigt werden. Erfolgt die Kündigung erst am Montag, dem 5. Februar, endet das Mietverhältnis erst Ende Mai."

    Das heißt wir haben jetzt bis ENDE MAI unsere alte Wohnung? da wir ja NACH dem 5. Februar kündigen? Und ja theoretisch (hoffentlich ) ab MITTE APRIL auch noch unsere neue? Also 1,5 Monate beide...ja so hatten wir nämlich auch gerechnet! Dann wäre ja alles ok!

    Ich kenn mich mit sowas überhaupt nicht aus und das ist für mich alles das erste Mal - und ich will immer vorher schon alles geregelt haben und unter Dach und Fach...ich hasse unangenehme Überraschungen
    Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.

  4. #4
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    Ist das nicht zu knapp?

    Wir mussten unsere alte Wohnung 3 Monate vorher kündigen.

  5. #5
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    @ Crazymaus

    Wir wollten unsere Wohnung nicht auf Verdacht kündigen, falls wir in dem Zeitraum keine passende neue finden würden, oder das mit der jetzt doch nicht klappt. Von daher rechnen wir schon so, dass wir einige Zeit doppelte Miete zahlen müssen (falls wir keinen Nachmieter auftreiben können).
    Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.

  6. #6
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    Achso hab deinen 2. beitrag nicht gelesen sorry

    Wenn ihr euch natürlich leisten doppelte Miete zu zahlen ist ja alles ok

  7. #7
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    Naja wir haben halt auch lange dafür gespart

    Aber da fällt mir nun auch noch eine andere Frage ein! Stimmt es jetzt eigentlich, dass die 3-Monate-Kündigungsfrist gesetzlich ist für ALLE Verträge? Wir haben nämlich noch so einen alten, wo es nach 5 Jahren 6 Monate sind, nach 8 Jahren 9 Monate und nach 10 Jahren 12 Monate. Da mein Freund hier seit 2001 wohnt und der Vetrag vor September 2001 abgeschlossen wurde, sind wir etwas verunsichert und aus dem was ich im Netz finde werde ich nicht 100%ig schlau
    Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.

  8. #8
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    Oh weh - ich bin auch nicht gut in so was....

    aber 3 Monate wären das ja dann auch: gekündigt im Februar, somit bleibt die Wohnung noch im MÄRZ, APRIL und MAI die eure....jau, so würde ich das auch sehen

    Aber wir haben hier sicher noch ein paar ehrfahrenere Beauties on board!

    Liebe Grüße
    Drosophila

  9. #9
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    Hier was zum Altmietvertrag:

    "Hinweis für Altmietverträge:
    Die am 01.09.2001 eingeführte dreimonatige Kündigungsfrist gilt nicht für Mietverträge, die vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden. Das hat der Bundesgerichtshof am 19. Juni 2003 entschieden. Wer seine Wohnung vor dem 01.09.2001 gemietet hat, kann dem Urteil zufolge nur nach den im Vertrag aufgeführten Fristen (die Kündigungsfrist von drei Monaten verlängerte sich in den meisten Fällen nach 5, 8 und 10 Jahren um jeweils drei Monate) kündigen. Das gilt auch dann, wenn es sich - wie in der Praxis üblich - um einen Formularmietvertrag handelt, der nur die damaligen gesetzlichen Fristen sinngemäß oder wörtlich wiederholt. (Az.: VIII ZR 240/02 324/02, 339/02, 355/02)."

    Aber da steht kurz dahinter:

    NEU (2.5.2005) : Das Gesetz über Kündigungsfristen für so genannte Altmietverträge hat am 29.4.2005 den Bundesrat passiert. Hiernach gilt die kurze, dreimonatige Frist für Kündigungen durch den Mieter auch für Altmietverträge, in denen die bis zum 1.9.2001 geltenden Kündigungsfristen formularmäßig vereinbart worden waren. Das Gesetz soll zum 1.6.2005 in Kraft treten.


    Kurz: ich weiß es echt nicht! Zu Hülf!

  10. #10
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    Ja genau die Sätze kenn ich auch schon Laut der zweiten Aussage müssten die 3-Monate jetzt also auch für die ganz alten Veträge gelten...Hm, ich hoffe doch Kann das hier vielleicht nochmal jemand bestätigen, der sich auskennt (eigene Erfahrung hat?)
    Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.

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