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Thema: Wohngeld

  1. #1
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    Standard Wohngeld

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    Hallo Ihr Lieben!
    Ich möchte demnächst mit meinem Freund zusammenziehen. Da er noch studiert und nur einen 400€-Job hat, haben wir überlegt ob er nicht Anspruch auf Wohngeld hat. (Er bekommt kein Bafög.) Ich habe schon im Internet gesucht und so einen "Wohngeldrechner" gefunden. Allerdings wurde ich daraus noch nicht so richtig schlau in Bezug auf die Berücksichtigung meiner Einkünfte, da wir ja die Wohnung zusammen mieten wollen. Hat vielleicht jemand von euch damit Erfahrung oder kennt sich aus?!

  2. #2
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    ... wie meinst du "anspruch auf wohngeld"?

    außer den bafögbezügen (die er ja wohl nicht bekommt aufgrund des einkommens der eltern) wäre es mir - von stipendien oder irgendwelchen ermäßigungen mal abgesehen - ABSOLUT NEU, daß ein student anrecht auf irgendwelche zuschüsse von staates wegen hätte.

    woher sollen die denn kommen? sozialamt?

    nein - wenn er zu wenig geld hat und kein bafög bezieht muß er wohl oder übel mehr arbeiten gehen oder seine eltern anpumpen.
    im falle dessen er bereits einige jahre gearbeitet hat, gibt es teils sonderregelungen mit elternunabhängigem bafög - dies aber wie gesagt nur, wenn man bereits einige jahre (waren es fünf? acht? zehn?) selbst gearbeitet hat und normale beiträge bezahlt hat.

    mit deinen einkünften hat das gar nichts zu tun.

    wo wohnt er denn bisher???

    lg, die susi.

  3. #3
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    hi giorgina,

    also es könnte sehr wohl klappen. ich kenn mich jetzt nichts so genau aus, aber es ist wohl abhängig von der größe und der kaltmiete der wohnung.

    das hat im übrigens nichts mit dem studentenstatus zu tun, sondern viemehr mit dem einkommen, das jmd, zur verfügung steht. natürlich hat NICHT jeder Student Anrecht auf wohngeld.

    ich würde es dann als wg angeben und nicht als partnerschaft.

    studenten, die bafög bekommen, sind auf jeden fall ausgeschlossen, aber das ist ja bei euch auch nicht der fall. ich würde mal beim einwohnermeldeamt nachfragen oder beim sozialamt.

    @susi: vielleicht kann er weder mehr arbeiten noch seine eltern anpumpen? für solche fälle gibt es doch den sozialstaat deutschland.

    viel glück
    An dem Tag, an dem du die volle Verantwortung für Dich selbst übernimmst, der Tag, an dem du aufhörst, Entschuldigungen zu suchen,
    an dem Tag beginnt Dein Weg zum Ziel...(Unbekannt)

  4. #4
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    @ Susi Simpel
    Sorry, aber wenn dir der Begriff "Wohngeld" nichts sagt, warum antwortest du dann auf meinen Beitrag?
    Deine Mutmaßungen und unterschwelligen Vorwürfe sind ja nicht wirklich hilfreich und meiner Meinung nach auch nicht angebracht, da du die vorliegenden Umstände gar nicht kennst!

    @ Micky
    Danke für deine Meinung! Das mit der WG haben wir auch schon überlegt. Wir werden morgen mal zur Stadt gehen und uns erkundigen. Das wird wohl das einfachste sein!

    Gruß, Giorgi

  5. #5
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    Ich würde an Deiner Stelle erst mal einen Antrag stellen und abgeben - die von der Wohngeldstelle können da sicherlich weiter helfen.

  6. #6
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    mir sagt der begriff des wohngeldes sehr wohl etwas.
    nur ist es eben so, daß gemeinhin wohngeld nur beantragt werden kann, wenn man - dem anspruch nach - kein recht auf bafög hat.
    und bei einem "gewöhnlichen" studenten besteht dieser anspruch eigentlich fast immer, da er nicht durch das sprengen der verdienstgrenze der eltern getilgt wird.

    siehe z.b. hier:
    http://www.studentum.de/studium/finanzen/wohngeld.html
    http://isos.studentenwerk.essen-duis...ngeld/wohngeld
    http://www.sozialhilfe24.de/bafoeg.html

    @ micky und v.a. giorgina:
    ... das waren keine unterschwelligen vorwürfe.
    mir wäre es einfach nur komplett neu, wenn ein student, ein normal eingeschriebener, anspruch darauf hätte, ich kenne keinen.
    ich persönlich kenne vier personen aus meinem umfeld, die eben kein bafög in irgendeiner form bekommen, alle aus unterschiedlichen gründen.
    keiner der vier hat anrecht auf wohngeld, unabhängig von den wohnformen, die von wg über pärchenwohnen reichen.
    alle vier haben entweder zwei nebenjobs oder teils auch halbtagesjobs angenommen, zwei davon sogar parallel zur promotion.

    gruß, susi.

    edit:
    gerade noch gefunden, ist sehr ausführlich:
    http://www.studieren-und-geld.de/studenten/wohngeld.htm

    ach ja, @ micky:
    sorry, aber nein, gerade für so etwas ist der sozialstaat nicht da - weder in der praxis noch in der theorie, so traurig das vielleicht sein mag.
    davon abgesehen, und das war evtl. ein tatsächlicher unterschwelliger kritikpunkt meinerseits: mehr arbeiten als ein 400€ job ist im normalfall - keine ahnung ob das hier einer ist oder nicht, ich kenne die umstände ja nicht - schon drin, eben oft zu lasten des studiums.
    ich persönlich arbeite neben meinem studium auch ca. 80std. / monat, um mir selbiges und mein leben finanzieren zu können.

  7. #7
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    bekommt man nciht nur wohngeld wenn man sozialhilfe bekommt... also heute wohl hartz?

    und als student bekommt man sowas nicht . dazu muss man sich exmatrikulieren. zuindest war das so, als ich studiert habe.

    leider bleiben dann nur noch: arbeiten, eltern, studentenkredite oder oma etc

    lieben gruß
    zebra
    alles wird bunt!

  8. #8
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    @ giorgina:
    eine ganz andere möglichkeit, die evtl. auch was wäre und die nicht von den formalia abhängt - ein stipendium.
    da darf man zwar nicht mehr allzu viel nebenher verdienen, aber - je nach stiftung - reicht das ganz gut zum leben. gewährt werden die stipendien - natürlich nur bei erlesener leistung - meist ab der zwischenprüfung / dem vordiplom bzw. nach dem magister zur promotion.
    die dtsch. studienstiftung hat da ganz gute infos, fast jede hochschule hat ebenfalls infoseiten mit adressen etc.

    gruß, susi.

  9. #9
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    Dein Freund darf keinen Anspruch auf Bafög oder ein Studiendarlehn haben um einen Anspruch auf Wohngeld haben zu können. Auch wenn er das nicht beziehen will (Bafög oder nur das Darlehn).

  10. #10
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    Studenten können grundsätzlich Wohngeld-berechtigt sein, wenn sie kein Bafög beziehen. Allerdings NICHT, wenn die Eltern genug verdienen (und deshalb das Bafög abgeleht wurde), sondern bei Fällen von überlanger Studiendauer etc.

    Sprich: Wenn du nur deshalb kein Bafög erhälst, weil deine Eltern über der Einkommensgrenze liegen, wird dir auch kein Wohngeld gewährt (denn dann haben deine Eltern ja genug Geld, dafür zu zahlen oder dir Unterkunft im Elternhaus zu gewähren). Wenn du aber normalerweise Bafög erhalten würdest /erhalten hast, aber die Förderungshöchstdauer überschritten hast (oder ähnliche Gründe), dann hast du ja in etwa den Status eines Hartz-4-Empfängers, es ist also weder dir noch deinen Eltern möglich, zu zahlen, deshalb das Wohngeld.


    Was Stipendien betrifft: Bei den allermeisten muss man heutzutage schon sehr nah an die 1,0 kommen, ehrenamtlich tätig sein und sich bei Auswahlgesprächen unter 100 Konkurrenten durchsetzen, um einen rentablen Zuschuss zu bekommen
    Oder eben einer Partei "nahe stehen", aber auch dann muss man das ein oder andere Ehrenamt vorweisen können.

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