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Thema: Verwarnung von Ebay

  1. #1
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    Standard Verwarnung von Ebay

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    Hi ihr Lieben,

    ich habe heute eine Verwarnung von Ebay bekommen, weil ich ja diesen Meteorites-Plastik-Puderdosen-Puder nicht abgenommen hab.

    War´s das jetzt für mich? Bin ich da jetzt raus? Oder können die mich immer noch zwingen, das Puder zu kaufen?

    Hat da jemand einschlägige Erfahrungen gemacht?

    Helft mir bitte, ich will das endlich aus dem Kopf haben!

    Lieben Gruss,
    Angelika

  2. #2
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    Hallo Angelika,

    die Verwarnung hat nichts mit der Verpflichtung den Puder abzunehmen zu tun.
    (gekauft hast Du ihn ja schon)
    Kannst Du Dich nicht nochmal mit dem Verkäufer in Verbindung setzen?
    Vielleicht beruhigt er sich etwas, wenn Du ihm die Ebaykosten und vielleicht noch eine kleine "Entschuldigung" überweist?
    (ich würde es so versuchen)

    Viele Grüße

    Brit

  3. #3
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    Hi Brit,

    heisst das etwa, ich muss den Puder trotzdem nehmen?
    Obwohl ich eine Verwarnung eingesteckt habe?
    Und obwohl ich eine schlechte Bewertung vom Verkäufer hinnehme?

    Ich dachte, das wären die Kosequenzen, die ich zu tragen habe und dann ist gut!

    LG,
    Angelika

  4. #4
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    Wenn Du schon eine negative Bewertung oder Verwarnung (KEINE ZAHLUNGSERINNERUNG !!!!) erhalten hast, dann ist eh alles erledigt. Man kann eine Bewertung nicht rückgänig machen.

    Mache dann aber auch eine negative Bewertung, damit der Verkäufer auch was davon hat und schreibe rein warum. Er hat Dich ja angeschmiert !!!!

  5. #5
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    Hi Bart,

    eine Zahlungsaufforderung von Ebay hab ich schon vor 10 Tagen gekriegt.
    Da wurde ich aufgefordert, dass Geschäft innerhalb von 10 Tagen ordnungsgemäss abzuschliessen.
    Die Verwarnung wurde mir angedroht.

    Ich hab das hingenommen und dachte, nach der Verwarnung ist die Sache dann für mich ausgestanden.

    Wenn ich das Ding jetzt trotzdem kaufen muss, hätte ich mir das ganze Palaver ja auch sparen können!

    LG,
    Angelika

  6. #6
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    @Bartsimpson: Wieso soll sie dem Verkäufer eine schlechte Bewertung machen? Außer, daß er wohl nicht so nett geschrieben hat, hat er sich doch absolut korrekt verhalten.

    @Angelika: Hatte nicht irgendjemand geschrieben, daß der Verkäufer Dich trotzdem noch verklagen könnte? Kann mich nicht mehr so genau erinnern.

    Gruß
    Piper

  7. #7
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    Hi Piper,

    du hast Recht, er könnte mich wohl verklagen, er wird das aber wohl nicht machen (hoffe ich).
    Er hat mir nur mit den Ebay-Konsequenzen gedroht, sonst hätte ich den Betrag schleunigst überwiesen.

    Ich wollte jetzt nur wissen, ob das von Ebay aus gesehen jetzt alles ist, oder ob die mir noch weiter auf´s Haupt steigen.

    LG,
    Angelika

  8. #8
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    Ach so, nein, ich denke mal eher nicht. Aber genau weiß ich's auch nicht.

  9. #9
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    Hallo Angelika,

    nein, von Ebay kommt bestimmt nichts mehr
    Mit denen hast Du ja auch keinen Kaufvertrag geschlossen.
    Und von dem Verkäufer: hmmm ich kann mir nicht vorstellen, daß er wegen DEM Betrag einen riesen Aufstand macht.
    (mit der Verwarnung und der negativen Bewertung hat das nichts zu tun, das ist eine rein interne Ebay Sache)
    (die Ebay Gebühren hätte ich fairerweise überwiesen auch um ihn milde zu stimmen, mir sind zB 2 Päckchen verloren gegangen- post eben- das mir überwiesene Geld habe ich dann zurücküberwiesen, obwohl ich das nicht hätte machen müssen) Die negativ Bewertung.... als ich würde ihm nicht negativ geben, sondern neutral, aber das mußt Du wissen.
    Mach Dir nicht soviele Sorgen, der Verkäufer ist wahrscheinlich noch säuerlich, aber vermutlich wars das dann

    Viele Grüße

    Brit

  10. #10
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    Danke Brit,

    aber ich hab ihm 3X angeboten, die Ebay-Kosten zu übernehmen!
    Ich hab ihm auch mehrmals versichert, wie leid mir der ganze Ärger tut.
    Mehr kann ich nicht machen. Er hat alle Angebote, das gütlich zu regeln, total kaltschnäuzig abgelehnt.

    Wenn er nicht so ein kaltschnäuziger Mistkerl wäre, hätte ich ihm das blöde Geld überwiesen und es als "Lehrgeld" abgeschrieben!

    Seine Gebühren kriegt er ja jetzt von Ebay erstattet. Dann hat er, was er will.
    Aber er wird vermutlich nicht nochmal so einen Deppen finden, der ihm für 81.- DM seinen 69.- DM-Puder abkauft *ggg*

    Vielleicht ist es das, was ihn so ärgert.

    LG,
    Angelika

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