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Thema: wie kann man geld von leuten zurück verlangen?

  1. #1
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    Standard wie kann man geld von leuten zurück verlangen?

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    hallo,

    es geht um einen guten freund von mir: er hatte letztes jahr eine WG mit 2 freunden gemietet, allerdings war die miete auf seinen namen und er hat sie immer bezahlt und die beiden anderen haben ihm ihren anteil dann immer überwiesen.
    nach einiger zeit haben sie sich alle 3 nicht mehr so gut vertragen und mein freund ist ausgezogen, hat aber jeden monat trozdem die miete bezahlt und gewartet dass die anderen ihm ihren anteil überweisen.
    anscheinend hat es aber nicht so gut geklappt, denn sie haben ihm das geld immer viel zu spät überwiesen
    nun schulden sie ihm immer noch 700 euro, und sollten es eigentlich bis zum 10. märz überwiesen haben, was aber nicht der fall ist
    LEIDER war er so blöd nichts schriftliches abzumachen was die miete und das bezahlen angeht, denn sie waren früher sehr sehr gut befreundet ja und nun will er sein geld zurück, sie wollen es ihm anscheinend nicht geben und er kann sie nicht mal anzeigen, da er keine schriftlichen beweise hat
    mir tut er sehr leid, denn er arbeitet noch nich so lange und braucht wirklich diese 700 euro zurück...
    weiss jemand von euch rat?
    Liebe Grüsse,
    Samara

  2. #2
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    Wie Du schon selbst schön geschrieben hast, hat er sich in eine Situation gebracht, in der er nun auf den guten Willen seiner ehemaligen Freunde angewiesen ist.
    Da er keine rechtliche Handhabe hat, bleibt ihm nur das Geld regelmäßig anzumahnen.

    Wie heißt es so schön- Bei Geld hört die Freundschaft auf.

  3. #3
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    Auf einen schriftlichen Beweis kommt es nicht an. (es erleichtert nur die Sache)
    Zeugenaussagen reichen aus- außerdem sprechen auch Indizien dafür, da es wohl kaum kostenfreies Wohnen gibt- also war irgendwas abgesprochen.
    Ich würde ein Mahnverfahren über den Betrag von 700 Euro einleiten.

  4. #4
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    Es gibt doch diverse kostenlose Rechtsberatungen, z. B. an der Uni (er muss ja nicht erzählen, dass er nicht studiert), oder Anwaltshotlines. Ist er rechtsschutzversichert?

  5. #5
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    Ein Problem mag hier sein, dass die deutsche Rechtsprechung Besucher, die eine Wohnung mit bewohnen für die Dauer von 6 Monaten als Besuch sieht.
    Der Freund war alleiniger Mieter.
    Gibt es nichts Schriftliches, könnte es passieren, dass Aussage gegen Aussage steht.

  6. #6
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    Ein Wohnungsvertrag muss nicht schriftlich abgeschlossen sein, muendlich reicht aus! Natuerlich wird dann die Beweislage etwas schwieriger, aber es sollte doch genuegend Zeugen ( Freunde die wissen wo sie gewohnt haben, andere Leute die zu Besuch kamen, Verwandte etc) geben, oder?

  7. #7
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    Oder lasst den Brief am besten von einem Anwalt schreiben. Vielleicht schuechtert die das ja etwas ein!

  8. #8
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    Und wenn seine Freunde dort gemeldet waren/sind und sie dahin Post bekamen, kann doch eigentlich nicht mehr von Besuch die Rede sein?

  9. #9
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    danke für die vielen antworten!!!
    gut, dass es auch reicht mit dem mündlichen vertrag!
    und das mit dem brief vom anwalt werde ich ihm mal vorschlagen, denn ich glaube er hat einen bekannten der anwalt ist!
    Liebe Grüsse,
    Samara

  10. #10
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    Die bisherigen Überweisungen der Freunde aufs Konto Deines Freundes sprechen auch für sich, falls er seine Kontoauszüge immer aufgehoben hat.

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