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Thema: Bin ichjetzt vorbestraft?

  1. #21
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    @Balou: verjährt dieser Eintrag ins Bundeszentralregister?


    Also ich hab hübsch per email mit den Wimpern geklimpert und geklappert. Wollte erst am Montag anrufen und hab mit meiner Kollegin überlegt wann die beste Zeit dafür ist. Sie meinte gegen 14 Uhr weil dann der Sachbearbeiter bestimmt noch müde vom Essen in der MIPA sei. Ich hab leider 14 Uhr arbeitstechnisch verschlafen und hab dann am Abend ne mail geschickt.
    Hab ganz nett geschrieben daß mir das Prozedere halt nicht bekannt gewesen sei etc und daß ich noch weitere Käufe getätigt habe. Das mir eben für 2 Käufe noch Belege vorliegen und für die anderen beiden Käufe leider nicht mehr (in der HOffnung daß der Zoll jetzt nicht unsere Büros stürmt) und daß ich natürlich und selbstverständlich und überhaupt die Nachzahlung tätige.
    Am nächsten Tag kam dann die email ich möge die Belege für die beiden Käufe aus 2005 faxen und um die 2006 Käufe kümmere man sich dann in Eigenregie.
    Na ja jetzt heisst es warten und sehen was passiert

    VG
    Sun

  2. #22
    Avatar von Medha
    Medha ist gerade online Spritzenkassen Anwärterin
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    Original geschrieben von janchoyer


    Pro Kilo Kaffee muß man €2,16 Kaffeesteuer zahlen. Und wichtig ist, dass Du die Intention Kaffee zu beziehen anmelden mußt, d.h. bevor Du den Kaffee im Ausland (auch EG Ausland) kaufst, mußt Du dem Zollamt dies melden und die Steuer im Voraus als Sicherheit hinterlegen. Und so schützt sich das deutsche Kaffeemonopol... dreist, oder?
    Welches Monopol? Mir ist nicht bekannt, dass irgendeine Firma in DE das alleinige Recht hätte Kaffee zu verkaufen.

    Es geht um die Röstkaffeesteuer. Rohkaffee kann man einführen soviel man lustig ist, aber bei geröstetem Kaffee fällt halt die Röstkaffeesteuer an, bzw. muss beim Verkauf von Röstkaffee in DE erhoben und abgeführt werden. Meiner Meinung nach auch ein Anachronismus, aber da der Kaffeepreis in DE eh' so gering ist (man muss sich mal vor Augen führen, was da noch beim Erzeuger ankommt, bzw. sich mal die Preisentwicklung beim Kaffee der letzten dreissig Jahre vor Augen führen) und sich alle dran gewöhnt haben, wird das Finanzministerium bestimmt nicht auf diese Einnahmequelle verzichten wollen.

    Gibt's so eine Steuer eigentlich auch auf Tee?

  3. #23
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    Hier z. B. hatte ich mal was zu den Verbrauchssteuern gepostet.
    http://beautyboard.de/showthread.php...rn#post1375827

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