-
Bin ichjetzt vorbestraft?
Tach zusammen,
bringt mir doch meine besser Hälfte grad die Post mit und sieh da ein Brief vom Zollamt in Münster. Inhalt: Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.
Grund: ich hab im März 2005!!! bei ebay Senseo Pads bei einem Händler in den NL gekauft, mit BV in Deutschland.
Nach Angabe des Zolls habe ich mich jetzt strafbar gemacht weil ich nicht nach Empfang des Kaffees den Zoll entrichtet habe. Wir reden über 2.65 kg und einen BEtrag von 5.80 Euro.
Heisst das für mich das ich jetzt bei Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnis nen Eintrag hab???
VG
Sun
-
Also wenn es wirklich so ist, dann müsste es doch erstmal ein Verfahren geben, oder?
-
Du kriegst einen Eintrag, wenn du zu mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wirst. Das ist bei einem Betrag von 5,80 Euro eher unwarscheinlich. Zumal du auch noch verurteilt verden musst. So ein Verfahren wird doch wegen Geringfügigkeit meist eingestellt.
Wie sind die vom Zoll überhaupt auf deine Steuerhinterziehung gekommen? Dafür hätten sie das NL-Unternehmen durchsuchen müssen oder sowas...
****************
-
Man beachte den Unterschied:
StrafVERFAHREN oder StrafBEFEHL
Wenn es sich um ein Strafverfahren handelt, bedeutet dies, dass die Staatsanwaltschaft gegen dich ermittelt und es u.U. zu einer Hauptverhandlung gegen dich kommen wird. Endet diese Hauptverhandlung mit einem Urteil gegen dich, dann bist du vorbestraft. Aber auch nicht jede Verurteilung geht ins polizeiliche Führungszeugnis ein.
Sollte es sich um einen Strafbefehl handeln, steht dieser einem Urteil gleich, sofern du diesem nicht innerhalb einer bestimmten Frist widersprichst.
-
Also drin liegt ein Überweisungsträger.
Ich hab in 2006 auch nochmal Kaffee über ebay bestellt und wir haben auch im gleichen Jahr für's Büro Kaffee über ebay geordert. Ich überleg jetzt ob ich nicht halt mal meinen Ordner durchsuche und denen dann gleich mitteile, daß ich noch 2 weitere Privatkäufe hatte zwischen März 2005 und November 2006. Und einen für's Büro.
Ich mein logisch, hätte ich gewusst daß ich Kaffee so nicht kaufen darf ohne ihn zu verzollen hätte ich ihn entweder nicht gekauft oder hätte ihn verzollt. Kein Thema.
Der Betreff ist ganz klar "Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung durch den Bezug von Kaffee aus den Niederlanden über das Internetauktionshaus "ebay" ohne vorherige Anmeldung und Entrichtung der Kaffeesteuer"
Dann halt sehr geehrte Frau......
gegen Sie wurde ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet, weil der Verdacht besteht......
Gründe: Nach dem Ermittlungsergebnis des Zollkrimininalamts Dienstsitz Frankfurt/Oder haben Sie am 2603.2005 über das Internetauktionshaus ebay bei dem ebay shop ..........mit Sitz in den Niederlanden usw...dann halt der KG Betrag und der Kaufpreis
Ich frag mich halt nur wieso Zollkriminalamt Frankfurt / Oder wenn unser Wohnsitz in NRW ist.
VG
Sun
-
Ist da auch eine Belehrung dabei?
Es klingt nämlich sehr nach einem Strafbefehl...Steht da nicht Strafbefehl als Betreff oder irgendwo anders?
-
Nööööööööööööö das Wort Strafbefehl hab ich nicht gesehen.
Ich schau gleich mal nach einer Belehrung
Kam allerdings mit normaler Post ohne Zustellurkunde oder sonstigem Vermerk
VG
Sun
-
Das gibt KEINEN Eintrag.
Aber ich hab gerade ein Dejà vu. Hab ich das geträumt, gelesen? Dass massenhaft wegen solcher Kaffeepads und ziemlich genau diesem Betrag ansonsten brave Leute Ärger mit dem Zoll mit den gleichen Auswirkungen hatten?
Hammerhart, unsere Zoll-, Steuer- und Justizbehörden scheinen ja echt Ressourcen zu haben. Vielleicht könnte man da wesentlich mehr sparen, als man mit 5,80 Euro pro Fall (den entsprechenden Aufwand gegengerechnet) einnimmt. Deppen.
-
Hallo Sunshine,
guck mal:
http://search.testberichte.ebay.at/S...hren_W0QQuqtZg
Das scheint einigen passiert zu sein...
LG Sannchen
-
Ich hab darüber auch eine TV-Reportage gesehen, da dürrften einige Kaffee-Besteller demnächst Post bekommen
Ich will Sommer!
Berechtigungen
- Neue Themen erstellen: Nein
- Themen beantworten: Nein
- Anhänge hochladen: Nein
- Beiträge bearbeiten: Nein
-
Foren-Regeln