Tach zusammen,

bringt mir doch meine besser Hälfte grad die Post mit und sieh da ein Brief vom Zollamt in Münster. Inhalt: Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.
Grund: ich hab im März 2005!!! bei ebay Senseo Pads bei einem Händler in den NL gekauft, mit BV in Deutschland.
Nach Angabe des Zolls habe ich mich jetzt strafbar gemacht weil ich nicht nach Empfang des Kaffees den Zoll entrichtet habe. Wir reden über 2.65 kg und einen BEtrag von 5.80 Euro.

Heisst das für mich das ich jetzt bei Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnis nen Eintrag hab???

VG
Sun