Wenn Du eine Überweisung getätigt hast, kann die solange zurück geholt werden, wie sie von der Empfängerbank noch nicht gutgeschrieben wurde.
Also, Eile ist geboten. Danach geht es nur mit Zustimmung des Empfängers.
lg
Hallo ,
vielleicht könnt Ihr mir helfen?...
wie lange hat man Zeit, um fehlgebuchte Beträge von dem Konto des unrechtmäßigen Empfängers wieder zurückzubuchen? Gibt es eine Frist? Und gibt es einen Unterschied, ob man dies als Privatperson tut oder z.B. als eine Firma?
LG, Jill
Wenn Du eine Überweisung getätigt hast, kann die solange zurück geholt werden, wie sie von der Empfängerbank noch nicht gutgeschrieben wurde.
Also, Eile ist geboten. Danach geht es nur mit Zustimmung des Empfängers.
lg
Wenn Du eine Überweisung getätigt hast und es auf einem falschen Konto gelandet ist, weil Du evtl. die falsche Kto-Nr. angegeben hast, dann geht das immer, ohne Frist, sowohl privat als auch geschäftlich. Den Fall hat ich letztens erst.
Weil die Bank ist eigentlich verpflichtet, Name des Empfängers und die dazugehörige Kto-Nr. zu prüfen. Da die das maschinell verarbeiten, wird das nur stichprobenartig geprüft. Da muß dann auch die Bank für den Betrag haften und sich das vom unrechtmäßigen Empfänger wiederholen, selbst wenn auf dessen Konto das Geld schon gar nicht mehr drauf ist.
Wenn Du allerdings überwiesen hast und alles ist richtig angegeben, nur Du die Zahlung aus anderen Gründen wiederhaben willst, dann geht das gar nicht.
Danke.