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Thema: Haftpflichtvers. und Kinder? Frage...

  1. #1
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    Standard Haftpflichtvers. und Kinder? Frage...

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    Hallo,

    weiß vielleicht jemand ab welchem Alter eines Kindes die Haftpflichtversicherung zahlt? Aus gegebenem Anlass wäre ich sehr dankbar für eure Hilfe. Durch google habe ich 7 Jahre als Altersgrenze gefunden.

    Viele Grüße trixi

  2. #2
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    ja, ab 7 jahre normal. und ich weiß es auch aus leidvoller erfahrung.

    darunter sind sie nicht schuldfähig und der geschädigte muss seinen schaden selber tragen - nicht die eltern, sofern keine vernachlässigung der aufsichtspflicht vorliegt.

  3. #3
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    Hallo grumby,

    d.h. unser Kind 8 Jahre hat einen Schaden verursacht und unsere Haftpflicht muß zahlen. Ich hoffe sehr, dass es so ist.
    Danke grumby!

  4. #4
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    ich auch für dich. die aufsichtspflicht ist halt noch so eine sache...
    da liegt sicherlich jeder fall anders und jede entscheidung ist halt für die versicherung auch eine einzelfallentscheidung.

  5. #5
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    Also unser Sohn hat im Kindergartenalter mal mit einem Malstein mehrere Autos angemalt, die an der Strasse standen. Jetzt haben wir auf dem Land (umgeben von Wald) am Ende einer 1 km langen Sackgasse gewohnt. Die Strasse war quasi auch Spielbereich für alle Kinder, die an dieser Strasse wohnten. Da wir in einem zurückgesetzten Haus gewohnt haben, konnten wir die Strasse nicht einsehen, obwohl das Kind noch in Rufweite war.

    Die Versicherung hat zwar gezahlt, uns aber umgehend aus ihrem Kundenstamm entfernt.

  6. #6
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    Schau doch in den AGB`s in Deinem Vertrag nach!
    Manche Versixcherungen bieten ja auch an, Schäden zu übernehmen ab dem 1.Lebensjahr.

  7. #7
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    ACHTUNG:

    Die Versicherung zahlt nur, wenn ihr eure Aufsichtspflicht VERLETZT habt, also nicht ausreichend auf euer Kind aufgepasst habt!
    Hättet ihr gut aufgepasst, hättet ihr nicht verhinden können, dass Schaden entsteht. In diesem Fall haftet allein euer Kind und nicht ihr oder die Versicherung (dass das Kind kein Geld hat, spiel in diesem Fall gar keine Rolle).

    Quelle: "Lexikon der Rechtsirrtümer"
    ****************

  8. #8
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    Brennt nun das Kind ein Loch in die Ledercouch seiner Mutter, wenn die beaufsichtigende Frau zum Beispiel durch Telefonieren abgelenkt ist, dann gehen Gesetz und Rechtsprechung davon aus, daß die Frau für diesen Schaden wegen einer Verletzung der Aufsichtspflicht aufzukommen hat. Sie kommt nur dann aus der Haftung heraus, wenn sie nachweisen kann, daß sie zur Beaufsichtigung alles Erforderliche getan hat oder der Schaden auch bei ordentlicher Aufsichtsführung entstanden wäre.

    Wenn die Aufsichtsperson aber haftpflichtig ist, dann muß sie den Schaden ersetzen - oder aber, falls vorhanden, ihre private Haftpflichtversicherung. Kann sie nachweisen, daß das Malheur trotz guter Aufsicht passierte, so haftet sie nicht und damit auch nicht die private Haftpflichtversicherung.

    http://www.aerztezeitung.de/docs/200...=/geldundrecht

    Kinder und Jugendliche sind über die private Haftpflichtversicherung ihrer Eltern mitversichert. Wenn ein 14-Jähriger z. B. bei einem Fahrradsturz im Vollrausch ein Auto beschädigt, muss die Haftpflichtversicherung der Eltern einstehen.
    http://www.antenne.de/antenne/dynami...w.php3?id=3324

  9. #9
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    Hallo und erstmal Dankeschön für Eure Antworten.

    Mein Sohn (8 Jahre) hat mit einem Stein ein Auto beschädigt. Er hat aus Langweile (warum braucht Mama auch immer so lange...) mit Steinen gekickt und unbeabsichtigt hat ein Stein den Weg zu einem parkenden Auto gefunden. Kleiner Stein, große Wirkung - das Auto hat eine winzige Beule und einen Kratzer. Ich habe es nicht gesehen aber die Halterin des Autos hat es mir erzählt und unser Sohn ist sehr zerknirscht und bestätigt alles.

    Ich glaube die Haftpflicht muß zahlen, aber ich bin trotzdem gespannt ob dem auch so ist.
    Es war übrigens ein sehr sehr teures Auto.

    LG trixi

  10. #10
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    Hallo,

    die Versicherung hat alles ohne Probleme geregelt.
    Und der Schaden war viel teuerer als erwartet.

    LG trixi

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