Ergebnis 1 bis 9 von 9

Thema: Frage wg. Annahme verweigern?

  1. #1
    Registriert seit
    22.01.01
    Beiträge
    76,470

    Standard Frage wg. Annahme verweigern?

    Anzeige
    Hallo,

    meine Freundin hat etwas bestellt, auf Rechnung, hat es sich aber jetzt anders üüberlegt....

    Kann sie einfach wenn das Paket öder Päckchen kommt, die Annahme verweigen?

    Oder gibt es da Ärger?

    Liebe Grüße
    Christine

  2. #2
    Registriert seit
    18.03.06
    Beiträge
    28,045
    Eine Möglichkeit wäre doch, wenn das Päck da ist, die Sachen umgehend zurückzuschicken. Wenn sie auf Rechnung gekauft hat, heisst das dann nicht eh, sie hat 14 Tage nach Erhalt Zeit die Sachen zu bezahlen? Umtausch bzw. Rückgaberecht hat sie ja auf jeden Fall und wenn der Warenwert (so glaub ich) über 40 oder 45 Euro liegt trägt doch auch der Händler die Rücksendungskosten.
    Mit Sicherheit kann sie auch die Annahme verweigern wenn der Postbote vor der Tür steht oder das Päck einfach nicht abholen bei der Post. Rücksenden fänd ich wäre die elegantere Variante

    VG
    Sun

  3. #3
    Registriert seit
    13.07.00
    Beiträge
    3,216
    hallo!

    natürlich kann deine freundin die annahme verweigern, aber sie hat etwas bestellt und nur durch eine verweigerte annahme ist diese bestellung, dieser Kaufvertrag ja nicht rückgängig gemacht.
    sie muss die sachen einfach annehmen und innerhalb der retourfrist zurückschicken.

  4. #4
    Registriert seit
    22.01.01
    Beiträge
    76,470
    Ja, das erscheint logisch. Und wo bekomme ich raus, wo hoch die Summe sein muß, damit sie keine Portokosten für die Rücksendung tragen muss?

  5. #5
    Registriert seit
    18.03.06
    Beiträge
    28,045
    @Christine. Ich hab vor kurzem mal via googlen einen Betrag von 40 Euro gesehen. Bis zu dem Betrag trägt der Käufer die Rücksendungskosten wenn es sich um einen Kauf via I-net handelt. Keine Ahnung ob in den Geschäftsbedingungen nicht auch noch andere Konditionen stehen können.
    Vielleicht sollte sie mal in den AGB's des Händlers nachsehen

    VG
    Sun

  6. #6
    Registriert seit
    09.07.04
    Ort
    somewhere over the rainbow
    Beiträge
    15,289
    Die Annahme verweigern sollte man, wenn man z.B. von einem Bücherclub oder sonstigen Vereinen etwas zugeschickt bekommt, das man nicht bestellt hat. Das habe ich auch schon gemacht.

    Aber ich bitte dich. Wenn man etwas bestellt hat, dann hat meinen einen Kaufvertrag abgeschlossen.
    So weit ich weiß, ist eine Rücknahme bei fehlerfreier Ware dann reine Kulanzsache. Wie schon geschrieben in den AGBs nachschauen.

    Eine Annahmeverweigerung einer Bestellung stellt keinen Widerruf gemäß Fernabsatzrecht dar. Sollte die Annahme verweigert werden, erheben viele Unternehmen eine Unkostenpauschale für ihre Auslagen in nicht unerheblicher Höhe.

  7. #7
    Registriert seit
    13.07.04
    Beiträge
    2,578
    Die Ware kann 2 Wochen nach Erhalt ohne Angabe von Gründen zurück gesendet werden(Widerrufsrecht). Wenn der Bestellwert unter €40 liegt muß der Kunde das Porto zahlen, ansonsten der Verkäufer. Die Ware sollte Deine Freundin annehmen, da der Versender ansonsten Ärger machen könnte, denn es kostet ihn viel Porto.

    LG,

    Jan

  8. #8
    Registriert seit
    22.01.01
    Beiträge
    76,470
    Vielen Dank, gebe ich einfach mal so weiter.

  9. #9
    Registriert seit
    25.09.01
    Beiträge
    40,770
    Anzeige
    Ich würde da anrufen und versuchen, die Bestellung stornieren zu lassen.
    Bei langer Lieferzeit und je nach Firma ist das evtl. noch möglich.

    vg, sharkzzz

Ähnliche Themen

  1. Leute, die Hilfe verweigern???
    Von Kassandra im Forum That's Life
    Antworten: 47
    Letzter Beitrag: 08.07.04, 09:56:51
  2. Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 27.05.04, 20:35:56
  3. TLC-Frage
    Von kittylee im Forum Beauty
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 31.07.03, 03:09:57
  4. Frage:
    Von Sternchen20 im Forum That's Life
    Antworten: 17
    Letzter Beitrag: 26.05.03, 15:13:57
  5. BB E/S Frage
    Von Exuser34 im Forum Beauty
    Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 03.09.02, 12:59:40

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •