dazu kann ich nur sagen: Bevor ich mir nciht sicher wäre, dem anderen bewusst gemacht zu haben, dass ich mich durch seine Anzüglichkeiten belästigt fühle, würde ich die vorgesetzte Stelle nicht einschalten.
Wenngleich ich der Meinung bin, dass ***uelle Belästigung inakzeptabel ist und gegebenfalls von höherer Stelle Maßnahmen ergriffen werden müssen, um sie zu unterbunden- so denke ich doch, dass der Vorwurf der "***uellen Belästigung" doch gut überlegt sein soll.
Wenn du Vertruen in den GF hast: Ich würde ihm mein Unwohlbefinden gegenüber dem Kollegen schildern..die Gründe und die Umstände. Aber vorerst, ohne das Wort "***uelle Belästigung" in den Mund zu nehmen.
Ich will ihn nicht in Schutz nehmen oder dein Unwohlsein relativieren, aber meiner Meinung nach ist es gefährlich, diesen allgemein gefassten Begriff der ***uellen Belästigung zu in den Raum zu stellen. Jeder hat wohl eine unterschiedliche Toleranzgrenze oder deutet Verhalten unterschiedlich. Ich finde es daher wichtig, dem anderen zunächst einmal eindeutig die eigenen Grenzen klarzumachen.
Im privaten Bereich (Lokal) musst du dich ja auch erstmal selbst wehren und unerwünschte Flirtversuche zurückweisen.
Ich weiß ja selbst, dass das nicht leicht ist und
bitte auch nicht falsch verstehen, ich habe nur die Erfahrung gemacht, dass gerade Grenzbereichen wie verbale Anmache ohne körperliche Annäherung oder eindeutige entwürdigende Floskeln bagatellisiert werden und bei zu wenig eigenem Widerstand der Deutung als ***uelle Beläsitung schwer standhält. Und der andere im Prinzip auch ein Anrecht hat zu erfahren, wie er sich rechtmäßig verhalten sollte- bevor man ihn den Konsequenzen aussetzt. Diese im vollem Umfang allerdings nur, wenn du klagen würdest.
Rechtlich gesehen hast du aber diesen Anspruch gegen deinen Arbeitgeber, dich davor zu schützen. Aber bleibt es betriebsintern , so bist du wohl davon abhängig, wie du zu dem GF stehst und welches Vertrauen er dir in der Sache gegenüberbringt und mit welcher Vertraulichkeit er damit umgeht. Kündigungspflicht hat er selbstverständlich keine..aber er wird ihn wohl theoretisch dennoch zumindest mahnen und informieren bzw. auch Maßnahmen in seinem Ermessen ergreifen müssen, sobald er Kenntnis davon erlangt. Tut er das nämlich nicht, kann er sich selbst schadenersatzpflichtig machen und das wird er wohl wissen und vermeiden wollen.
Zudem könnte er (aber muss nicht) den Kollegen auch ohne dein Einverständnis selbst anzeigen.
Daher meine ich nur deinen Interessen entsprechend (Disretion), eben dieses Wort "***uelle Belästigung" auszuklammern, um nicht aufgrund gesetzlicher "Verpflichtungen" einen von dir ja offensichtlich unerwünschten Maßnahmendruck beim GF auszulösen
Das, das, das...und das und das und das und das und das nehm ich auch.