Hallo!

Aus gegebenem Anlass poste ich heute mal unter einem anderen Nick...

Ich wurde vor einiger Zeit (ca. zwei Jahren) von einem Kollegen am Arbeitsplatz ***uell belästigt - allerdings eher in moderater Form (zufälliges Betatschen, anzügliche Sprüche, anstarren, emails - aber ich habe schon schlechte Erfahrungen in einem anderen Fall damit gemacht und reagiere daher vielleicht sehr sensibel). Leider hat die Weihnachtsfeier im vergangenen Jahr gezeigt, dass sich an dem Verhalten des Kollegen vermutlich nichts geändert hat. Und an meinem auch nicht - habe blöderweise sogar mit ihm getanzt!
Nun soll ich wieder zurück in die gleiche Geschäftstelle wechseln, in der er auch tätig ist.
Das will ich auf keinen Fall - aufgrund der o.g. Vorfälle wäre keine entspannte Zusammenarbeit möglich. Es waren zwar nur Kleinigkeiten, aber für mich wurde damit eindeutig eine Grenze überschritten! Muß ich, wenn ich meinem Arbeitgeber davon brichte und sie bitte, mich nicht zu versetzen, auch den Namen des Kollegen nennen? Ist der Arbeitgeber verpflichtet, mein Anliegen ernst zu nehmen, auch wenn ich den Namen nicht nenne? Wo fängt ***uelle Belästigung an, und wo hört "harmloses Geplänkel" auf? Ich fühle mich jedenfalls aus subjektiver Sicht belästigt - obwohl ich ansonsten nicht sonderlich verklemmt bin...
Wie sehen in solchen Fällen denn die Beweise aus, wenn es keine Zeugen gab? Er würde bei einer Konfrontation vermutlich alles bestreiten - insofern brächte doch auch die Nennung des Namens keinen Beweis! Zudem liegen die Vorfälle schon über zwei Jahre zurück - waren in der Zwischenzeit aber auch nicht mehr relevant, da wir seit dem an verschiedenen Orten beschäftigt waren. Damals habe ich auch keinem davon erzählt, da mein Vertrag zeitlich ohnehin auf wenige Monate befristet war - und irgendwie hatte ich halt Angst, daß alle nur sagen, ich solle mich nicht so anstellen. Anfangs haben dieser Kollege und ich uns auch wirklich gut verstanden - es war ein schleichender Prozeß, den ich wohl erst nicht wahrhaben wollte.
Für die anderen Kollegen verstehen wir (der Kollege und ich) und gut - und das haben wir auch tatsächlich mal, daher hat es auch so lange gedauert, bis ich mir eingestanden habe, dass sein Verhalten wirklich grenzwertig ist. Habe mich dann zurückgezogen, was aber auch nicht leicht war, weil er immer wieder ankam und ich nicht wollte, dass die anderen merken, daß da eine gewisse Spannung zwischen uns ist.

Da besagter Kollege in der Firma viele Sympathien geniesst, würde ich, falls die Firma irgendwelche Schritte gegen ihn einleiten oder ihn mit den Vorwürfen konfrontieren würde, vermutlich kein Bein mehr auf den Boden bekommen...
Außerdem ist mir nicht an einer Bestrafung oder Rache gelegen, sondern möchte lediglich nicht mehr in seiner Nähe tätig sein.

Bei den mails handelte es sich um interne Nachrichten, die sich auf dem Bildschirm des Adressaten in einem Pop Up Fenster öffnen und mit einem betriebsinternen Progamm verschickt wurden, welches zwischenzeitlich abgeschafft wurde, also könnte ich diese auch nicht als Beweis anführen. Die Nachrichten als solche waren auch eher aufgrund der Häufigkeit und in Kombination mit dem übrigen Verhalten belästigend - einzeln gesehen handelte es sich um Harmlosigkeiten wie Was schaust Du denn so böse - ich vermisse Dein Lächeln oder Du siehst heute wieder ganz bezaubernd aus - kann mich kaum konzentrieren! etc.

Wäre mangels handfester Beweise vielleicht ein ärztliches Attest ratsam, welches meine psychische Belastung bescheinigt? Seitdem ich von der geplanten Versetzung erfahren habe, drehe ich fast durch

Ich wurde letzte Woche bereits vom dem stellvertretenden Geschäftsführer (der durchaus in der Lage wäre, die Umsetzung zu verhindern) auf meine heftige Reaktion (habe vor den gesammelten Führungkräften nach Bekanntgabe Rotz und Wasser geheut - superpeinlich!) auf die geplante Umsetzung angesprochen, der sich nicht vorstellen konnte, daß diese alleine auf den Standortwechsel zurückzuführen ist. Er hat angeboten, wenn noch andere Faktoren (und dabei auch das Beispiel ***uelle Belästigung genannt) eine Rolle spielen, daß ich mich vertrauensvoll an ihn wenden kann und er die Sache auch diskret behanden wird und keine Details und auch keine Namen an andere Personen weitergeben wird, auch nicht an seine Vorgesetzten. Er meinte, daß lediglich seine Aussage, daß er die Gründe kennen und als schwerwiegend betrachten würde, ausreichen würde, um entsprechende Maßnahmen zu meinem Schutz zu ergreifen - wie immer diese auch aussehen mögen. Ich habe klar gesagt, daß ich, wenn dem denn so wäre, nicht wollen würde, dass die beschuldigte Person darauf angesprochen wird, da sie es sicher abstreiten und an Kollegen weitergeben würde, so daß ich dann vermutlich als Nestbeschmutzerin darstehen würde. Der GF hat mir versichert, dass sie sich da keine Sorgen machen müsste - aber würde der GF bei solchen Anschuldigungen tatsächlich keine Maßnahmen gegenüber besagtem Kollegen ergreifen oder ihn zumindest darauf ansprechen? Darf er das als Arbeitgeber überhaupt - auch wenn es dem Wunsch des Opfers entspricht? Oder vernachlässigt er dann seine Fürsorgeplicht?

Ich möchte lediglich nicht an dem gleichen Standort arbeiten, an dem auch er tätig ist (was aus betrieblicher Sicht auch durchaus machbar wäre - es bestehen keine wichtigen betrieblichen Erfordernisse, die eine Umsetzung unumgänglich machen würden - nur ist diese schon kurzfristig zum 01.05 geplant), an Rache gegenüber dem Kollgegen ist mir auch nicht gelegen.

Leider sind nicht alle Mitglieder des Betriebsrates so verschwiegen, wie sie sein sollten - ich habe erst neulich von einem Mitglied des Personalrates sensible Informationen erhalten, und mir sind auch diverse andere Fälle bekannt, in denen die Verschwiegenheitsplicht nicht so erst genommen wurde. Daher würde ich auch dem Personalrat den Namen nicht nennern wollen. Zudem ist der Kollege mit einigen Mitgliedern der PR auch privat befreundet.

Eine Möglichkeit, die ich auf jeden Fall vermeiden möchte, wäre aber auch, dass ich trotzdem in diese Geschäftstelle versetzt werde, und der GF dann und beide genau beobachtet, um erst bei erneuten Vorfällen einzuschreiten - wodurch ich mich dann noch mehr beinträchtigt sähe. Möglicherweise beobachtet der GF keine Annäherungen (was ja sehr wahrscheinlich wäre, da er nicht oft anwesend ist und sich der Kollege in seiner Gegenwart sicher zurückhalten würde) oder er kommt auf die Idee, daß ich selber Schuld bin, weil ich mich gegenüber dem Kollegen nicht ablehnend genug verhält, oder was auch immer...

... und macht es überhaupt Sinn, die Geschäftsführung oder sonst irgendwen einzuschalten, ohne daß Beweise vorhanden sind? Oder wird mir dann möglicherweise kein Glauben geschenkt oder ich ggf. sogar der Verleumdung beschuldigt?

Ich freue mich über jeden Rat, Kommentare und Erfahrungsberichte, da ich mich schnell entscheiden muß, ob und was ich unternehme...

DANKE und herzliche Grüße,
bico