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Thema: kennt sich jemand mit dem "Wechsel"recht (Wertpapier) aus?

  1. #1
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    Standard kennt sich jemand mit dem "Wechsel"recht (Wertpapier) aus?

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    Ja, ist vielleicht nicht gerade das passendste Forum, aber hier darf man ja mit allem rechnen.
    Es geht um die "inakzeptable Tratte"...ja, so heißt das wirklich.
    Bin noch nicht durch mit dem Stoff, könnte sich also in 100 Seiten erklären. Aber hänge schon so lange an dem, weil dieses eine Bespiiel mein ganzes bisheriges Verständnis umkippt. Und deshalb bin ich jetzt total deprimiert und will nicht mehr weiterlernen.


    Eine PN wäre total nett oder ich schreibe hier meine Frage auf, sofern jemandem hier (BWL?) sich jemand meldet mit einem Bezug zur "inakzeptablen tratte"

    lg fille
    Das, das, das...und das und das und das und das und das nehm ich auch.

  2. #2
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    Ich hab es noch nie gehört, aber Wikipedia weiß fast alles.
    Nichtakzeptable Tratte: Der Aussteller verbieten/einschränken, z.B. „Keine Annahme vor dem 15. Mai 2005“. Wird trotzdem vorgelegt, ist die Annahme möglich, der Wechselinhaber hat aber keine Regressrechte.

    Siehe unter Urkunde-Annahme:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Wechsel

    Hoffe es hilft Dir weiter.


    Das Deutsche Wechselrecht, historisch und dogmatisch dargest.
    unter Kapitel 3 steht noch viel in altdeutsch oder so
    http://dlib-pr.mpier.mpg.de/m/kleioc...s/%22145847%22

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