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Thema: Frage wegen Anwaltskosten

  1. #1
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    Standard Frage wegen Anwaltskosten

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    Huhu, ich hab schon wieder ne "Rechtsfrage"...
    Mein Freund rennt man wieder seinem Lohn hinterher. DIesmal will er zum ANwalt gehn...
    Wer trägt dann die Anwaltskosten? Einer sagt er habe das Schreiben des Anwalts selbst zahlen müssen (100€), ein andrer meinte das muss dann der "Arbeitgeber" zahlen, der ja in Zahlungsverzug ist (so wie bei Mahngebühren).

    Was stimmt denn nun?

    Und macht es SInn neben einem ANwaltsschreiben mit Zahlungsaufforderung auchne ANzeige zu machen? DIeser Arbeitgeber macht das nämlich regelmässig, mein Freund kennt mindestens 4 Leute vor ihm, denen es genauso ging. ABer weil er eben nen Job dringend b´gebraucht hat und er mit diesem "Arbeitgeber" auch noch befreundet ist (bzw. war), hat er sich drauf eingelassen. Tja und un hat er letzten Monat sozusagen umsonst gearbeitet...

    AUsserdem hiess es er würde angemeldet.... er dachte so richtig und hat jetzt erfahren, dass er nur für 200€ angemeldet wurde. Genau diese 200€ wurden überwiesen, der Rest steht aus.
    Mein Freund überlgetnun, neben dem ausstehenden Lohn auch eine ANzeige wegen Schwarzarbeit zu machen.

    Was meint Ihr?

    LG Jana

  2. #2
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    Arbeitsgericht, vielleicht
    +


  3. #3
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    Bei Arbeitsrechtsstreiten trägt jede Partei Ihre Kosten (d.h. Anwalt) selbst.

    Wenn Ihr also zum Anwalt geht und laßt Euch beraten bzw. der Anwalt macht ein SChreiben an den Arbeitgeber, dann tragt Ihr die Kosten dafür. Genauso wenn Ihr zum Arbeitsgericht geht. Auch wenn Ihr vor Gericht gewinnt, zahlt Ihr Eure Kosten selbst. Erst in der Berufungsinstanz (also wenn es quasi in die 2. Runde geht) zahlt der "Verlierer" die Kosten der "Gewinner" für das 2. Verfahren.

    Das ist nämlich im Arbeitsrecht anders als im Zivilrecht (dort trägt immer der Verlierer die Kosten).

    ABER: Im Gegensatz zum Zivilgericht besteht beim Arbeitsgericht kein Anwaltszwang. Das heißt, dass Ihr selbst zum Arbeitsgericht gehen könnt, an die sog. Rechtsantragsstelle. Dort könnt Ihr sagen, dass Ihr Gehalt einklagen wollt (also falls Ihr das halt machen wollt, wenn keine Kohle kommt). Die Rechtspfleger dort formulieren das dann für/mit Euch und stellen die Klage dem Arbeitgeber zu.

    Ich arbeite in einem Anwaltsbüro, das nur auf Arbeitsrecht spezialisiert ist und wir empfehlen den Leuten in solchen Fällen oft, selbst zu klagen (wenn sie keine Rechtschutzvers. haben) denn die meisten Arbeitgeber zahlen dann nach Erhalt der Klage.

    LG

  4. #4
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    Hu Cucki,

    lieben Dank für die ausführliche Antwort!

    ALso mein Freund weiss von den anderen vor ihm, die kein Gehalt bekommen haben, dass da ein Schreiben vom Anwalt gereicht hat und schupps hat die Dame bezahlt.
    Meinst Du nicht das ist günstiger als eine Klage vorm Amtsgericht???

    Was kostet sowas z.B. bei Euch?
    Und wo sitzt den die Kanzlei wo Du arbeitest (vielleicht könnten wir das über EUch machen?)

    Liebe GRüße
    Jana

  5. #5
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    Hi,

    klar kann man auch erst mal ein Aufforderungsschreiben vom Anwalt machen lassen. Klage kann man ja immer noch erheben.

    Zuständig ist auf jeden Fall das ARBEITSgericht. Das AMTSgericht ist für zivile Streitigkeiten zuständig.

    Also bei den Kosten kommt es auf die Summe an, die der Anwalt bei dem Arbeitgeber einfordert. Daraus errechnen sich die Gebühren die der Anwalt bekommt. Die Gebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt geregelt und somit kann kein Preisdumping entstehen, da jeder dran gebunden ist.
    Ausnahme ist, wenn man mit dem Anwalt eine Gebührenvereinbarung trifft (das ist sehr selten im privaten Arbeitsrecht, wird eher von großen Firmen gemacht). Das heißt dann z.B. man vereinbart einen Stundensatz von EUR xy und der Anwalt notiert sich jedes Mal die Zeit die er an dem Fall gearbeitet hat (also 2,5 STunden mal EUR xy + Mwst. = Anwaltskosten).

    Ich würde Euch raten, einen Anwalt in direkter Nähe zu nehmen, für den Fall, das es doch zu einem Verfahren kommt. Es ist nämlich das Gericht zuständig, wo der Arbeitgeber seinen Firmensitz hat. Wenn der Anwalt dann weit fahren muss, entstehen evtl. noch Fahrkosten und sog. Abwesenheitskosten (weil er in der Fahrzeit ja nichts anderes "arbeiten" konnte)

    Ich habe in Deinem Profil gesehen, dass Du aus Bensheim kommst. Wenn der Arbeitgeber Deines Freundes z.B. dort auch ist, dann ist das Arbeitsgericht Darmstadt zuständig.

    Entweder guckst Du mal in den gelben Seiten oder rufst bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt an, die können Dir FACHanwälte für Arbeitsrecht in dem Gebiet nennen.

    Wenn Du noch Fragen hast, nur zu.

    LG Cucki

  6. #6
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    Dake Cucki - hast mir schonmal ein STückchen weitergeholfen.
    Ich hatte halt gehofft dass duese Anwaltskosten (also jetzt erstmal nur für ein Schreiben) der ARbeitgeber übernehmen muss. Wenn ich privat ne Mahnung bekommne, muss ich diese Gebühren ja auch zahlen... na dachte ich halt.

    Weisst Du wieviel Prozent vom STreitwert der anwalt kassiert?
    Es geht ja "nur" um 400€ die noch ausstehen... da kann das ja nicht so teuer sein, oder?

    Macht das ein Anwalt überhaut bei so einer niedrigen Summe?

    Liebe GRüße
    jana

  7. #7
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    Hi,
    klar macht das ein Anwalt auch bei der Summe.

    Nach "Prozenten" geht es nicht aber bei 400 Euro kostet es wirklich nicht die Welt. Genau kann ich es Dir jetzt nicht sagen, da ich die Tabelle nicht im Kopf habe, aber ich schaue morgen mal im Büro nach.

    LG

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