Hallöchen.... seit ungefähr einem dreiviertel jahr fahre ichnun roller und das einwandfrei!

bis ich gestern ein auto übersah und üblerweise diesem die vorfahrt nahm...

ich bin hinten rechs angestoßen und fiel dann.... meine reifengabel hat dummerweise den reifen recht hinten aufgeschlitzt!

ich habe die frau versucht zu überreden nicht die polizei zu holen und dasmit versicherung und so weiter selbst zu klären und das alles unter der hand zu machen... aber die dame bzw. ihre tochter ließ sichnicht davon abhalten und verständigte dennoch die polizei...

Es gibt nun A und B verstöße im straßenverkehr! Der polizist sagte dies sei ein b verstoß... schön und gut.. jetzt wurdemirberichtet dass ich eventuell eine nachprüfung machen muss... ein aufbauseminar... was bis zu 400 euro kosten kann!

erstmal sind die 50 euro bußgeld schon viel geld + bearbeitungs gebühr von 25 euro...

das zusammen zu bekommen nur mit meinem putz und taschengeld ist schon schwer und wird auch noch dauern...

aber wenn ichnun wirklich dieses seminar machen muss.... dann habe ich die a.... kartegezogen... denn 400 eurokann ichnicht auftreiben... ich spare derzeit fürden auto führerschein... und habe da 500 zusammen bisher.-... aber es wäre schrecklich wenn dieses geld für soein blödes seminar draufgehen würde

so wie seht ihr das... cih habe nuneine seite gefunden und da stand folgendes

Weitere Tipps zum Fahren lernen

Hier finden Sie Fahrschulen, die Aufbauseminare für Fahranfänger anbieten.

1. Wer einen Führerschein auf Probe hat und bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen in der Probezeit erwischt wird, dessen Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre. Die Verwaltungsbehörde wird bei diesen Auffälligkeiten ein Aufbauseminar anordnen, welches in einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden muß. Die Kosten belaufen sich auf ca. 150,00 € bis 400,00 €, der Durchnittspreis liegt bei ungefähr 200,00 €. Waren bei dem Verstoß Alkohol oder Drogen im Spiel, so wird ein besonderes Aufbauseminar angeordnet. Dieses Aufbauseminar wird von Diplom-Psychologen durchgeführt, die eine amtliche Anerkennung als Seminarleiter besitzen müssen .

Im Rahmen des Aufbauseminares werden die Auffälligkeiten der Teilnehmer besprochen und es werden Wege zur zukünftigen Vermeidung dieser Auffälligkeiten gesucht. Eine Nachschulung dauert 9 h, die normalerweise in 4 Blöcken zu je 135 min abgehalten werden. Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung wird eine Fahrprobe mit dem Fahrlehrer aber ohne Prüfer absolviert. Diese Fahrprobe ist Thema der zweiten Sitzung. Die Teilnahmebescheinigung muss bei der Verwaltungsbehörde vorgelegt werden.

2. Wer als Fahranfänger Punkt 1 bereits hinter sich hat und bei einem weiteren A-Verstoß oder zwei weiteren B-Verstößen in der Probezeit erwischt wird, der erhält eine schriftliche Verwarnung mit den Hinweis, dass er innerhalb von zwei Monaten freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen kann. Damit erhält der Fahranfänger eine weitere Chance, an sich zu arbeiten und weitere Vorfälle zukünftig zu vermeiden. Durch die Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung werden ihm 2 Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister erlassen.

3. Wer als Fahranfänger bereits eine schriftliche Verwarnung nach Punkt 2 erhalten hat und nach Ablauf der gesetzten Frist von 2 Monaten aus Punkt 2 bei einem weiteren A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstößen in der Probezeit erwischt wird, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens 3 Monate nach Abgabe des alten Führerscheins erteilt werden.

Als A-Verstöße gelten:

* Unfallflucht
* Nötigung
* Vorfahrtverletzung mit Gefährung eines Anderen
* Verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
* Zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschreiten (PKW,Motorrad)
* Zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
* Zu dichtes Auffahren
* "Geisterfahren" auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße
* Rotlichtmißachtung
* Fahren unter Alkoholeinfluß
* Überholen im Überholverbot

B-Verstöße sind :

* Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
* Gefährung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrer beim Abbiegen
* Gefährung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
* Kennzeichenmißbrauch
* Ungenügends Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs mit Gefährung anderer
* Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
* Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen
* Mit abgefahrenen Reifen fahren
* Gefährung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus

Denken Sie auch an diese Auflistung, wenn Sie beispielsweise einen kleinen Unfall mit Blechschaden haben, an dem Sie eindeutig schuld sind. Versuchen Sie dann in jedem Fall den Unfallgegner zu überreden, nicht die Polizei zu benachrichtigen. Machen Sie statt dessen mit einem billigen Fotoapparat, den Sie immer im Handschuhfach haben, ein paar Fotos von der Unfallstelle und vom Schaden. Wenn Ihre Fahrzeuge noch fahrbereit sind, dann entfernen Sie diese so schnell wie möglich aus Gefahrenbereichen, sorgen Sie dafür, daß der Verkehr nicht behindert wird und schreiben Sie den Unfallbericht selbst. Polizeibeamte sind meistens nicht sonderlich darüber erbaut, solche Bagatellen aufnehmen zu müssen und Sie haben ruckzuck einen A- oder B-Verstoß am Hals und gehen zum Aufbauseminar. Im Zeitalter des Handys auch noch ein Hinweis an Unfallzeugen und später Hinzukommende: Es ist immer besser sich zuerst zu erkundigen, was denn genau passiert ist und dann die Polizei anzurufen als umgekehrt.








Ja das war nun recht lang...

aber nun gut zu meiner frage...ich hattenun einen B-verstoß (gefährdet war die frau in ihrem fetten hyndai gegen meinen kleinenmini roller mit ein paar ps mit sicherheit nicht)

kann nach diesem text wirklich kein seminar auf mich zukommen?

( ich finde 75 euro und nen punkt in flensburg reichen locker zum aufbauen... zumal ich eigentlich eine sehr sichere fahrerin bin und ein gutes gefühl für 2 räder habe...)

Also sagt mir was ihr denkt... bin ich um einiges an kohle ärmer wenn ein briefchen von straßenverkehrsamt kommt???