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Für 45 Tage muss Partygirl Paris Hilton ins Gefängnis. Das hat ein Gericht in Los Angeles entschieden. Die 26-Jährige war ohne Führerschein durch die Stadt gefahren. Zuvor hatte sie die Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit am Steuer verloren.

Am 5. Juni muss Paris Hilton ihre Haftstrafe im Frauengefängnis von Lynwood antreten, entschied Michael Sauer, Richter am Obergericht von Los Angeles. Er schloss in seinem Urteil jegliche Hafterleichterungen aus. Hilton dürfe das Frauengefängnis nicht für berufliche Tätigkeiten verlassen, sie bekommt keinen Hafturlaub, darf sich kein anderes Gefängnis aussuchen und auch eine alternative Haft durch elektronische Überwachung komme nicht in Frage.

Hilton müsse gewusst haben, dass gegen sie ein Fahrverbot bestand. Indem sie sich dennoch ans Steuer gesetzt habe, habe sie gegen ihre Bewährungsauflagen verstoßen, sagte Sauer. Der Richter bezeichnete eine entlastende Aussage von Hiltons Assistenten Elliott Mintz als wertlos. Mintz hatte gesagt, Hilton habe geglaubt, ihr Fahrverbot sei auf 30 Tage befristet gewesen. In dieser Zeit sei sie auch nicht gefahren. Er habe sie dann in der Ansicht bestätigt, ihr Führerschein sei wieder in Kraft. "Ich kann nicht glauben, dass ihr keiner ihrer Anwälte gesagt haben soll, dass das Fahrverbot noch immer gilt", sagte Sauer. "Sie wollte alles ignorieren, was entschieden wurde, und einfach weiterfahren."

Paris Hilton war mit zehnminütiger Verspätung zum Gerichtstermin erschienen. Später zeigte sie sich einsichtig: "Es tut mir aufrichtig leid und ich werde künftig immer alles beachten. Es tut mir leid, dass ich das nicht immer getan habe." Die Millionenerbin war im Januar wegen Alkohols am Steuer mit einer Bewährungsstrafe belegt worden. Schon einen Monat darauf war sie auf dem Sunset Boulevard von Los Angeles zu schnell und ohne Licht unterwegs. Als eine Polizeistreife sie stoppte, stellten die Beamten fest, dass ihr der Führerschein entzogen worden war. Sollte Hilton ihre Strafe nicht pünktlich am 5. Juni antreten, verdoppelt sich ihre Haft auf 90 Tage.