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Thema: Provision bei Arbeitsvermittlung von Arbeitnehmer zulässig?

  1. #1
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    Standard Provision bei Arbeitsvermittlung von Arbeitnehmer zulässig?

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    Hallo,

    ich bin gerade auf der Suche nach einem neuen Job und hatte ein interessantes Angebot, allerdings würde der Arbeitsvermittler von mir (da ich keinen Vermittlungsschein der AA habe) eine Provision kassieren wollen. Ist sowas rechtens? Es handelt sich hier nicht um einen super hochdotierten Traumarbeitsplatz.

    sab

  2. #2
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    Von Dir persönlich?

  3. #3
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    yep,

    sonst kassieren sie wohl über den vermittlungsschein der arbeitsagentur (wieviel bekommen sie eigentlich darüber? weiß das zufällig jemand)

    sab

  4. #4
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    Standard wow

    hab gerade folgendes bei der AA gefunden: "Die Vermittlungsgutscheine werden in Höhe von 1.500 Euro (nach einer Arbeitslosigkeit von bis zu 6 Monaten), 2.000 Euro (nach 6 bis 9 Monaten)* oder 2.500 Euro (nach mehr als 9 Monaten)* ausgestellt und sind dann 3 Monate gültig. Kommt auf Vermittlung eines privaten Vermittlers innerhalb dieser Zeit ein sozialversicherungs- pflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Inland mit einer Dauer von mindestens drei Monaten und einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden zustande (maßgebend ist der Tag, an dem der Arbeitsvertrag geschlossen wird), erhält der Vermittler den Gutschein ausgezahlt, allerdings in 2 Raten: die erste in Höhe von 1.000 Euro bei Beginn des vermittelten Beschäftigungsverhältnisses und den Restbetrag, wenn das Beschäftigungsverhältnis mindestens 6 Monate bestanden hat. Wurde lediglich ein Beschäftigungsverhältnis mit einer Dauer von 3 bis unter 6 Monaten vermittelt, werden nur 1.000 Euro gezahlt. "

    Da verdienen die Agenturen natürlich prima dabei....

  5. #5
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    Die Infos oben stimmen nicht mehr. Das war früher mal so.
    Inzwischen wird eine einheitliche Vermittlungsprämie durch die Agenturen für Arbeit gezahlt: 2000 €.
    1000 € gibt's nach den ersten 6 Wochen (auf der neuen Stelle, die der private Vermittler besorgt hat), die restlichen 1000 € nach 6 Monaten.

    Einen Vermittlungsgutschein kannst du nur dann bekommen, wenn du mind. 6 Wochen arbeitslos gemeldet bist und Anspruch auf Arbeitslosengeld hast.


    Inwiefern die Agenturen dabei "prima verdienen" verstehe ich in dem Zusammenhang allerdings nicht.


    Da du keinen Vermittlungsgutschein hast, ist es doch eigentlich logisch, dass der private Arbeitsvermittler eine Prämie von dir will (was hätte er denn sonst davon, wenn er dir eine Stelle vermittelt?) - die muss ja nicht zwingend 2000 € hoch sein. Es kommt halt auf den Vertrag an, den ihr miteinander abschließt.

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