Original geschrieben von Ella*
Gelten auch mündliche Einverständniserklärungen? Der Eigentümer hat inzwischen 3x gewechselt, einiges wurde mündlich vereinbart. Der neue Hausbesitzer und somit die neue Hausverwaltung ist für uns erst seit 2 Monaten zuständig.

Ich kann Dir nur aus eigener Erfahrung sagen, mündliche Vereinbarungen kannst Du so gut wie in den Wind schießen