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Thema: Gewerkschaft und Arbeitgeber

  1. #11
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    Original geschrieben von Mela1973
    Hi sunshine2006,

    nein es steht nicht in meinem Vertag!

    Sonst hätte ich nicht so lange gewartet, deswegen bin ich ja sio wütend, und habe noch Hoffnung auf Recht.
    Okay, wenn es nirgendwo steht auch nicht in Betriebsvereinbarungen die Bestandteil Deines Vertrages sind, dann dürfen sie dies nicht davon abhängig machen. Nach meinem Rechtsverständnis.

    Wohl doch gut, wenn Du Dir ne Beratung beim Arbeitsrechtler holst auch wenn Du dafür zahlen musst.

    Ich drück Dir die Daumen
    VG
    Sun

  2. #12
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    Hi,

    das traurige ist, ich bin schon 15 Jahre in der Firma.

    Habe aber nach der Geburt meiner Tochter, immer nur als Aushilfe dort gearbeitet, und bin seid 2006 wieder fest angestellt.

    Das empört mich um so mehr, ich habe wie gesagt schon höhere Stellen eingeschaltet, weil ich mir das nicht gefallen laße.

    Als Aushilfe brauchte ich nie die Gewerkschaft, also ich war knapp 11 Jahre kein Mitglied mehr.

    Nun habe ich mich erst vor c. a 2 Monaten dort wieder als Mitglied angemeldet, man weiß ja nie.

    Und nun so etwas, ich versuche nun rückwirkend dort einzutreten, aber mann legt mir Steine im Weg.

    Na ja mal sehen, was der Tag morgen so bringt.

    Aus Trotz würde ich am liebsten bei der Gewerschaft kündigen, aber was bringst??

    Nämlich nichts, ich will ja Geld bekommen, und nicht verlieren oder sogar an die Fa. verschenken.


    LG Mela
    Die immer gut duftende Mela.

  3. #13
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    Da Urlaubsgeld eine freiwillige Leistung ist sehe ich kaum Chancen.

    Und was nützt es wenn du den Namen der Gewerkschaft öffentlich machst?

  4. #14
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    Gilt da nicht so etwas wie diese "Allgemeinverbindlichkeit": wenn die Gewerkschaft Sachen erstreitet, gelten die nicht auch für Nichtmitglieder?

    Oder ist dein Urlaubsgeld eine Hälfte deines 13ten?
    “These are used emotions. Time to trade them in. Memories were meant to fade, Lenny.”
    — Mace, Strange Days


    rosa-hellblau-falle.de

  5. #15
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    Soweit ich informiert bin, darf der Arbeitgeber doch derartige Unterschiede zwischen seinen Angestellten nicht machen - egal, ob man als Arbeitnehmer in der Gewerkschaft ist oder nicht. Wenn er dem Arbeitgeberverband angehört und dadurch tariflich gebunden ist, profitieren alle seine Arbeitnehmer davon, auch die, die nicht in der Gewerkschaft sind. Und auch wenn die Zahlung des Urlaubsgeldes freiwillig ist, gilt gleiches Recht für alle Angestellten eines Betriebes, sofern sie zu einer vergleichbaren Arbeitnehmergruppe gehören (Gleichbehandlungspflicht!)

  6. #16
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    Hi,

    so ich muß nun los zur Arbeit, mal sehen was ich heute erreiche.

    Ich melde mich nach 21.00 Uhr wieder hier im Board.

    Danke für eure Antworten.


    LG Mela
    Die immer gut duftende Mela.

  7. #17
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    Hi,

    so manchmal hat man Glück im Leben.

    Ich habe es geschafft rückwirkend bei der Gewerkschaft einzutreten.

    Das heißt ich bekomme diesen Monat, oder mit der nächsten Abrechnung mein Urlaubsgeld.

    Das ging aber nur mit Druck, und einer Wartezeit von 22 Tagen, aber es hat sich gelohnt.

    LG Mela
    Die immer gut duftende Mela.

  8. #18
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    Also muss man weiterhin in der bööösen Gewerkschaft sein um UG zu bekommen

  9. #19
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    Hi Paris.

    ja muß mann, es wurde betrieblich so ausgemacht.

    Der Betriebsrat hätte mich aber sofort drauf hinweisen müßen, hat er aber nicht!

    Aber bevor ich gar nichts bekomme an Urlaubs und Weihnachtsgeld, bleibe ich natürlich drin.

    Ist zwar alles albern, aber besser so ,als gar kein Weihnachtsgeld Urlaubgeld und Prämien!
    Die immer gut duftende Mela.

  10. #20
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    Ja, ich verstehe.

    Im übrigen, alle Unterlagen wurden dir auch damals bei der Unterzeichnung deines Arbeitsvertrages zugänglich gemacht und du hättest sie lesen können. Nicht immer alles auf den BR schieben.

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