... muß man nicht erst eine unstimmigkeit melden, bevor man dann in irgendeiner form die angelegenheit beenden darf bzw. kann?
das würde heißen, daß zeitlich mindestens die frist bis zur eröffnung einer unstimmigkeit vergehen müßte plus diese zehn tage?
nun ja, in deinem fall würde ich tatsächlich ein wenig warten...
bei powersellern passiert es doch oft, daß sie mal ne mail übersehen...
vielleicht schickst du ansonsten nochmals ne mail direkt über das ebay-formular des von ihm gekauften artikels, wenn das noch geht?
lg, die susi.
Auch die hohlste Nuss will noch geknackt sein. (F. Nietzsche)