Derjenige ist aber nicht in Deutschland aufgewachsen oder hat hier Abitur gemacht?
1. Wenn jemand zweisprachig aufgewachsen ist, wie schreibt man das in der Bewerbung? z. B. Muttersprachen: französich und englisch? (muss klar sein, dass beide Sprachen Muttersprachen sind und perfekt gesprochen werden)
2. Wenn ein Ausländer sich darüber hinaus hier in Deutschland bewerben will und perfekt (Wort und Schrift) Deutsch spricht, wie drückt man das in der Bewerbung aus, so dass es klar ist, dass der derjenige Deutsch praktisch genauso gut kann wie seine Muttersprache, und nicht gebrochen Deutsch spricht?
3. Frage: Was ist der Unterschied zwischen guten und sehr guten Kenntnissen einer 4. Sprache?
Wäre super, wenn Ihr da helfen könntet
Derjenige ist aber nicht in Deutschland aufgewachsen oder hat hier Abitur gemacht?
Ich führe meine Muttersprachen auch als MutterspracheN an. (Sie sollten dann halt richtig geschrieben sein. )
Bei Frage 2 sehe ich das Problem nicht - was ist an "Deutsch fließend in Wort und Schrift" missverständlich?
Bei Frage 3 könnte vielleicht ein Blick in die Kriterienliste des GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) helfen - meist ist der Sprung auf die höchste Kompetenzstufe durch
a) eine umfassende Bandbreite nicht nur an verstandenen, sondern auch produzierbaren Textarten
b) aktiver Beherrschung auch idiomatischer Wendungen
c) akzentfreie Aussprache
gekennzeichnet. Wenn davon etwas deutlich fehlt, dann sind die Kenntnisse eben "nur" gut und nicht sehr gut.
HTH
mafalda
Der unter deutschen Gebildeten am meisten verbreitete Aberglaube ist der, dass sie Englisch koennten. (Johannes Gross)
manmanman... ansonsten dankeOriginal geschrieben von mafalda
Ich führe meine Muttersprachen auch als MutterspracheN an. (Sie sollten dann halt richtig geschrieben sein. )
@ Paris: nein, derjenige ist nach dem Studium hergekommen.
Es ist nicht immer gesagt, dass man seine Muttersprache sehr gut beherrscht, nur weil sie die Muttersprache ist. Ich habe deswegen in meiner Muttersprache einen Sprachnachweis gemacht. Sprachnachweise entfallen imho nur für die Sprache in der man Abitur gemacht, und wenn er hier studiert hat, dann hat er doch den DSH gemacht und somit auch einen Sprachnachweis.
Bei allen anderen Sprachen in denen ich nicht schriftlich meine Kenntnisse belegen kann führe ich als Grundkenntnisse auf. So spreche ich z.B. eine Sprache konversationssicher, habe aber keinen Nachweis. Also nur Grundkenntnisse. Das gilt auch für alle Sprachen, die man in der Schule gelernt hat.
Hallo ansa,
ich weiß nicht, ob das jetzt deine Fragen beantwortet, aber ich kenne das so, dass man bei der Bewerbung seine Sprachkenntnisse nach folgendem Schema einstuft:
Muttersprache / verhandlungssicher / fortgeschrittene Kenntnisse / Grundkenntnisse
Und wenn du zweisprachig aufgewachsen bist, würde ich das halt so aufschreiben.
Deutsch, Muttersprache
Französisch, Muttersprache
Für den Fall, dass man schon mehrer Jahre in D lebt und die Sprache perfekt beherrscht, würde ich schreiben:
Deutsch, verhandlungssicher.
Aber vielleicht sind ja einige Personaler hier, die sich besser auskennen.
LG Jana
Man kann beim entsprechenden Konsulat einen Test machen lassen, wie gut die Sprachkentnisse sind.
Das gibt´s von A bis D und kostet um die 50-70 .
Danach kriegt man halt einen Wisch, wo draufsteht, dass man diese Sprache fließend sprechen kann.
Ich werd das wohl auch irgendwann machen.
Amy, gibt es dann eine Bewertung von A-D? Das ist aber eine gute Idee, danke für den Hinweis!
Nee, das ist nich die Bewertung.
Das sind die Stufen der Sprachkenntnisse, sprich, du kannst selber entscheiden, in welcher Stufe du dich testen lassen willst.
Von A, wenn man die Sprache nur wenig spricht, bis D, wenn man sie wirklich perfekt sprechen kann.