Seite 1 von 2 1 2 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 11

Thema: arbeitsrechtliche Frage

  1. #1
    Registriert seit
    12.10.06
    Beiträge
    2,147

    Standard arbeitsrechtliche Frage

    Anzeige
    Liebe Beauties,

    kann mir zufällig jemand von euch sagen, wie oft man als Angestellter abgemahnt wird, bevor es zur Kündigung kommt?
    Und führen Abmahnungen immer automatisch zur Kündigung, oder spielt auch der Grund der Abmahnung eine Rolle?

    Welche rechtlichen Schritte sind sinnvoll, wenn man wegen (so empfundenen) Belanglosigkeiten abgemahnt wird?


    Bin da leider total unwissend, aber eine mir nah stehende Person befindet sich gerade in einer solchen Lage und da wir hier ja viele fähige Beauties haben, hoffe ich auf Infos.

    Vielen lieben Dank!
    Eine Blue Jeans und 100 Bücher sind kein Alibi für Jugend oder Wissen.

  2. #2
    Registriert seit
    04.04.03
    Ort
    nähe Köln
    Beiträge
    27,608
    die 3. Abmahnung ist die Kündigung, wenn es sich noch nicht geändert hat.

    Die Gründe sind glaube ich nebensächlich...

  3. #3
    Registriert seit
    18.03.07
    Ort
    Karlsruhe
    Beiträge
    447
    An sich ist die Zahl der Abmahnungen nicht begrenzt. Die letzte Abmahnung vor der Kündigung sollte aber besonders deutlich machen, dass dies nun die allerletzte Abmahnung ist.

    Man kann gegen die Abmahnung Klage auf Entfernung erheben. Zuvor wäre es aber sinnvoll, den Antrag zu eine Stellungnahme abzugeben. Diese kommt man in die Personalakte hinein.

    Man kann auch mal den Betriebsrat ansprechen (falls es einen gibt).

    Wenn es tatsächlich zur verhaltensbedingten Kündigung kommt, kann man Kündigungsschutzklage erheben. Der AG muß dann nämlich erneut darlegen, dass die Abmahnung gerechtfertigt waren.

    Man braucht dazu keinen Anwalt
    Liebe Grüße

  4. #4
    Registriert seit
    09.07.04
    Ort
    somewhere over the rainbow
    Beiträge
    15,289
    Ein nicht ganz unbeliebtes Mittel, um AN loszuwerden. Man kann aber einer Abmahnung widersprechen, wenn die Vorwürfe haltlos sind.

  5. #5
    Registriert seit
    12.10.06
    Beiträge
    2,147
    Die betreffende Person wurde mit einem "Testkunden" (natürlich ohne, dass sie es wusste) konfrontiert und beurteilt.
    Das ganze war vor zwei Wochen und sie hat laut Bewertung(die ihrem Chef zugesandt wurde) von 100 möglichen Prozentpunkten 83 erhalten.
    Dafür hat der Chef sie abgemahnt, wegen zu schlechter Leistung.

    Hier sind ja auch einige Beauties in Führungspositionen, haltet ihr eine Abmahnung wegen dieses Ergebnisses angemessen?
    Ich meine, es waren mehr als 3/4 der Punkte, die sie erreicht hat - sie hat lediglich ein Produkt der Firma nicht direkt ohne Nachfrage empfohlen, sondern ist erst nach Nachfrage des Kunden darauf eingegangen...

    Verständlicherweise ist sie total fertig, zumal die Abmahnung sehr deutlich formuliert war ("Sie solle sich mal Gedanken über ihre Arbeitsweise machen und man würde überlegen, ob sie noch tragbar für das Unternehmen wäre...")

    Sie tut mir sehr leid, dazu kommt, dass sie schon über 20 Jahre dort angestell ist und sich die agnze Sache sehr zu Herzen nimmt...
    Eine Blue Jeans und 100 Bücher sind kein Alibi für Jugend oder Wissen.

  6. #6
    Registriert seit
    09.07.04
    Ort
    somewhere over the rainbow
    Beiträge
    15,289
    Original geschrieben von Crazymaus
    die 3. Abmahnung ist die Kündigung, wenn es sich noch nicht geändert hat.

    Die Gründe sind glaube ich nebensächlich...
    Na. Ganz so einfach ist es nicht. Einer berechtigten Abmahnung müssen schon Verfehlungen des AN zugrunde liegen.
    Und die Abmahnung darf auch nicht willkürlich sein. Kommt z.B. ein AN seit 3 Jahren täglich 10 Minuten später und es hat sich nie jemand darüber beschwert, dann ist das soweit ich weiß auch kein Grund zur Abmahnung.

    Wann ist eine Abmahnung zwingend erforderlich?
    Bei jedem Verstoß des Mitarbeiters gegen seine arbeitsvertraglichen Hauptpflichten ist eine Abmahnung erforderlich, also immer dann, wenn der Mitarbeiter seiner Hauptverpflichtung aus dem zum Arbeitgeber bestehenden Arbeitsverhältnis, der Verpflichtung zur Arbeit, nicht beziehungsweise nur unbefriedigend nachkommt.
    Typische Verstöße gegen diese Hauptpflicht sind zum Beispiel:
    • verspätete Arbeitsaufnahme,
    • Überziehen von Pausen,
    • fehlerhaftes Arbeiten,
    • Arbeitsbummelei,
    • Nichtbefolgen von Arbeitsanweisungen
    http://www.job-pages.de/pdf-recht/abmahnung.pdf
    http://www.ihk-limburg.de/Site%20kom...0Abmahnung.pdf
    http://www.bewerbungsberatung-albrecht.de/abmahnung.htm
    http://www.verdi-bub.de/p_tipps/archiv/abmahnung/

  7. #7
    Registriert seit
    04.04.03
    Ort
    nähe Köln
    Beiträge
    27,608
    ok dann war ich mal wieder falsch informiert

    meine Abmahnung ist schon solange her

  8. #8
    Registriert seit
    27.04.06
    Beiträge
    22,802
    Eine Kündigung ist auch nach einer Abmahnung möglich, wenn sich das Verhalten zeitnah wiederholt. Ansonsten folgt einer Abmahnung nicht zwingend die Kündigung, logisch, wenn der Arbeitnehmer sich bessert. Ohnehin kann fristgemäß gekündigt werden, die Abmahnung ist Voraussetzung für die fristlose Kündigung. Muss aber nicht, wenn der Verstoß supergravierend ist, kann auch ohne Abmahnung gekündigt werden... Juristen sind so!

  9. #9
    Registriert seit
    12.01.06
    Beiträge
    4,105
    Hallo Mrs. Pink,

    also bei uns gibt es auch Testkunden, die dürfen aber nur bewerten, aber in keinster Weise Personen nennen.

    Ich würde deiner Bekannten raten, sie soll sich mal erkundigen, ob das so rechtens ist.

    Und 83% sind kein Grund zur Abmahnung berechtigt, sonst hätte ich einige Arbeitskollegin nicht mehr um mich herum.

    Ich vermute dein Chef mag sie nicht, und will sie irgendwie loswerden.

    Und das mit den Testkunden finde ich ganz schrechklich, mit denen habe ich 1x monatlich zu tun.

    Ich hoffe sie kommt gegen die Abmahnung durch.

    LG Mela


    Viel Glück dabei
    Die immer gut duftende Mela.

  10. #10
    Registriert seit
    12.10.06
    Beiträge
    2,147
    Anzeige
    Vielen Dank für die Ratschläge und auch für die Links!
    Ich werd das mal so weiterleiten und die Daumen drücken!

    Betriebsrat gibts leider nicht, aber dafür eine (hoffentlich) gute Rechtschutzversicherung.

    Erstmal wird sie jetzt eine Stellungnahme abgeben und dann mal schauen....
    Eine Blue Jeans und 100 Bücher sind kein Alibi für Jugend oder Wissen.

Ähnliche Themen

  1. arbeitsrechtliche Frage - Urlaubsunterbrechung
    Von vivian im Forum That's Life
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 13.06.08, 09:22:59
  2. Arbeitsrechtliche Frage/Arbeiten nach Elternzeit
    Von andijo im Forum That's Life
    Antworten: 14
    Letzter Beitrag: 03.10.07, 09:47:51
  3. arbeitsrechtliche Frage
    Von Violetta05 im Forum That's Life
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 05.06.07, 21:42:40
  4. frage zu e-bay
    Von nici im Forum That's Life
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 06.09.03, 13:08:03
  5. TBS-Frage
    Von JenJen im Forum Beauty
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 04.09.03, 18:04:00

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •