Ergebnis 1 bis 7 von 7

Thema: arbeitsrechtliche Frage

  1. #1
    Registriert seit
    03.12.05
    Beiträge
    319

    Standard arbeitsrechtliche Frage

    Anzeige
    Hallo!
    Kann mir vielleicht jemand einen Tipp geben,wo ich was im Netz finde über Rufbereitschaft von MTA s ?
    Oder weiß jemand,ob es gesetzlich erlaubt ist,Blutproben im privaten PKW zu befördern?
    Grüße,V.

  2. #2
    Registriert seit
    05.12.00
    Ort
    Dresden
    Beiträge
    6,274
    Ich kann dir www.123recht.de empfehlen, die sind alle recht nett und helfen kompetent weiter. Vielleicht einen versucht wert?
    Stricken ist das neue Yoga

  3. #3
    Registriert seit
    23.09.06
    Ort
    Die schönste Stadt an der Leine :)
    Beiträge
    3,075
    ich denke es ist erlaubt als arzt blutproben im eigenen pkw zu befördern, wie will der doc denn sonst seine hausbesuche machen? da nimmt er ja auch manchmal blutproben und fährt mit seinem privatwagen.

    oder welche situation meinst du?
    Drop Perfume, not Bombs!

  4. #4
    Registriert seit
    03.12.05
    Beiträge
    319
    Hallo!
    Folgende Situation:
    Ich als MTA habe Rufbereitschaft.Ich werde übers Handy informiert,es ist ein Notlabor abzuholen.
    Es geht halt darum,ob wir uns dazu verpflichten lassen können,das Blut von einem Nachbargebäude zu holen ( ca. 1 km Entfernung).
    Das kommt am Tag mehrmals vor,am Wochenende öfters.Es kommen halt ein paar Kilometer zusammen,die Spritkosten kriegen wir nicht vergütet.
    Uns ärgert es halt,weil die " Ärzte " ein Dienst -PKW zur Verfügung gestellt bekommen,weil sie ihr privates Auto nicht nutzen sollen,und uns will man dazu verdonnern.Als wir nach einem Dienst PKW gefragt haben,fragte man uns allen Ernstes,ob dies jetzt ein Scherz wäre.
    Vielleicht kennt sich ja jemand aus.
    Gruß,V.

  5. #5
    Registriert seit
    06.03.05
    Beiträge
    242
    ich verstehe, dass ihr euer Auto nicht nutzen wollt...wie wärs mitm Rad? Du sparst Sprit und hälst dich fit.

  6. #6
    Registriert seit
    27.02.05
    Ort
    DA
    Beiträge
    4,029
    Ich glaube grudsätzlich darf man Blutproben im privaten PKW transportieren (sofern in entsprechend gesichertem Behälter).

    Wir hatten früher eine Dame dafür angestellt, die ganze ABteilung mit Blutproben zu versorgen... darunter Proben von interenn freiwilligen Spendern, wie auch von Blutbanken und KLiniken im Umkreis. SIe hat das miut dem mprivaten PKW erledigt!

    Allerdings kann Dein Arbeitgeber das nicht von DIr verlangen wenn DU es nicht freiwillig tust - dann müsste er DIr einen Frmenwagen stellen. Und ausserdem muss er, wenn Du mit Deinem Auto fährst, sich entsprechend an den Kosten beteiligen.

    LG Jana

  7. #7
    Registriert seit
    05.03.05
    Beiträge
    6,408
    Anzeige
    Huhu,

    in dem Labor, in welchem ich vor vielen Jahren als MTA arbeitete, hatten wir sog. "Blutboten" angestellt um die Proben von den Ärzten abzuholen - und zwar mit Dienstfahrzeugen.

    Ich gehe davon aus, dass dich niemand dazu verpflichten kann, mit deinem Privatfahrzeug Proben irgendwo abzuholen - es sei denn, du hast das in deinem Arbeitsvertrag stehen...
    Wie Jana schon sagte: du kannst das freiwillig machen, aber laß bitte deinen AG für die Benzinkosten aufkommen
    Ist schon interessant, was sich so mancher AG erlaubt.....*kopfschüttel*

    Viele liebe Grüße & viel Glück
    Droso

Ähnliche Themen

  1. arbeitsrechtliche Frage - Urlaubsunterbrechung
    Von vivian im Forum That's Life
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 13.06.08, 09:22:59
  2. Arbeitsrechtliche Frage/Arbeiten nach Elternzeit
    Von andijo im Forum That's Life
    Antworten: 14
    Letzter Beitrag: 03.10.07, 09:47:51
  3. arbeitsrechtliche Frage
    Von Mrs. Pink im Forum That's Life
    Antworten: 10
    Letzter Beitrag: 04.06.07, 22:26:07
  4. frage zu e-bay
    Von nici im Forum That's Life
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 06.09.03, 13:08:03
  5. TBS-Frage
    Von JenJen im Forum Beauty
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 04.09.03, 18:04:00

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •