Original geschrieben von Cara
Hallo Sandra, lies hier mal den Link und erkundige dich:

http://www.bundderversicherten.de/bd....asp?headline=[Haftpflichtversicherung]Sinn%20und%20Zweck

Eventuell muss nämlich dein Hausverwalter selbst für die Schäden aufkommen, da deine Jungs unter 7 sind, euch keine Aufsichtspflichtverletzung angekreidet werden kann. Dann greift eure Haftpflicht nicht und der Hausverwalter muss dafür aufkommen.

Ich weiß von hier: Kinder (5 Jahre) spielen auf der Straße und haben Kratzer an einem Auto verursacht. Da kam die Haftpflicht der Eltern nicht auf. Das ist so. Kinder spielen, da entstehen Schäden. Den Schaden musste der Autoeigentümer selbst tragen.
Ich glaub Du verwechselst da was. Die Eltern waren nicht dabei als es passierte, also haben die Kinder zu diesem Zeitpunkt keiner elterlichen Aufsicht unterlegen.
Ein Beispiel:
Original geschrieben von Nicht_der_Papa
Brennt nun das Kind ein Loch in die Ledercouch seiner Mutter, wenn die beaufsichtigende Frau zum Beispiel durch Telefonieren abgelenkt ist, dann gehen Gesetz und Rechtsprechung davon aus, daß die Frau für diesen Schaden wegen einer Verletzung der Aufsichtspflicht aufzukommen hat. Sie kommt nur dann aus der Haftung heraus, wenn sie nachweisen kann, daß sie zur Beaufsichtigung alles Erforderliche getan hat oder der Schaden auch bei ordentlicher Aufsichtsführung entstanden wäre.

Wenn die Aufsichtsperson aber haftpflichtig ist, dann muß sie den Schaden ersetzen - oder aber, falls vorhanden, ihre private Haftpflichtversicherung. Kann sie nachweisen, daß das Malheur trotz guter Aufsicht passierte, so haftet sie nicht und damit auch nicht die private Haftpflichtversicherung.

http://www.aerztezeitung.de/docs/200...=/geldundrecht

Kinder und Jugendliche sind über die private Haftpflichtversicherung ihrer Eltern mitversichert. Wenn ein 14-Jähriger z. B. bei einem Fahrradsturz im Vollrausch ein Auto beschädigt, muss die Haftpflichtversicherung der Eltern einstehen.
http://www.antenne.de/antenne/dynami...w.php3?id=3324
Also Turquatic, Du kannst dich wieder abregen.
Unsere Haftpflicht hat damals die Schäden an den angemalten Autos gezahlt, und uns dann gekündigt. Das Kind ist ihnen zu teuer geworden.

Im vorliegenden Fall ist für mich aber eher die Frage, ob hier ein baulicher Mangel vorliegt.
MMn. sollte sich eine ordnungsgemäß eingebaute Fensterbank nicht schon durch das Gewicht von 2 Kleinkindern (also ca. 40-50kg) aus ihrer Verankerung lösen.