Fest steht, dass die meisten Versicherungen unterschiedliche Pakete anbieten.


Wortlaut eines Anbieters:
Laut Gesetzgeber können nicht deliktfähige Kinder für Schäden, die sie verursachen, nicht in Anspruch genommen werden. Es besteht jedoch seitens von Erwachsenen eine Aufsichtspflicht. Sie wird von der erwachsenen Person wahrgenommen, die das Kind in diesem Moment unter Aufsicht hat. Wird diese Pflicht zur Aufsicht nicht verletzt und es entsteht trotzdem ein Schaden durch das Kleinkind, besteht keine Pflicht zum Schadenersatz. Diese gesetzliche Regelung führt jedoch in vielen Fällen zum Familienkrach oder Freundschaften zerbrechen, denn der Schaden ist trotzdem vorhanden und kann viel Geld kosten. Daher sind im Rahmen der Exclusive-Deckung auch Schäden durch nicht deliktfähige Kinder des Versicherungsnehmers, die im Haushalt des Versicherungsnehmers leben, bis zu 100.000 EUR mitversichert.

Also ist es letztendlich von der Versicherung abhängig, die man abgeschlossen hat, ob und in welcher Höhe die Versicherung für solche Schäden aufkommt.

Dazu bräuchtest Du eigentlich nur in deinen Vertrag zu schauen. Normalerweise müsste das in den Modalitäten aufgeführt sein.