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Thema: Meine Jungs haben die Fensterbank kaputt gemacht :-(

  1. #1
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    Standard Meine Jungs haben die Fensterbank kaputt gemacht :-(

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    Halli Hallo,
    ich bin immer noch total geschockt, sauer und sprachlos.
    Wir wohnen im Erdgeschoß. Das Wohnzimmer ist genau neben dem Kinderzimmer. Gestern Abend saßen mein Mann und ich vorm TV, als wir auf einmal ein Poltern gehört haben. Und dann hören wir draußen unsere beiden jüngeren Söhne jammern. Wir sind gleich raus und die beiden kamen uns entgegen gelaufen. Ihnen ist zum Glück nichts passiert, sie sind auf den Rasen gefallen.
    Aber dafür ist die komplette Fensterbank rausgebrochen. Aber so richtig. Die standen zuerst drauf, dann haben sie sich drauf gesetzt.
    Leute, ich hab mich so erschrocken.
    Auf jeden Fall wissen wir jetzt nicht wie das mit der Haftpflichtversicherung ist. Die Jungs sind 4 und 5 Jahre alt.
    Kann mir von euch jemand sagen wie das ist?
    Unsere Vermieter meinten, daß vielleicht das ganze Fenster ausgebaut werden müßte, um eine neue Fensterbank ein zu bauen.
    Ich hoffen, jemand von euch kann mir helfen.

    LG
    Sandra

  2. #2
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    Dafür ist doch eigentlich eine Haftpflichversicherung da, es darf nur nirgendwo der kleinste Anschein kommen "vorsätzlich".

    Sonst mal bei den Unterlagen schauen, ob ihr auch Schäden bei gemieteten Objekten erstattet bekommt. Die Versicherungen haben ja die härtesten Klauseln...

  3. #3
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    Hallo Sandra, lies hier mal den Link und erkundige dich:

    http://www.bundderversicherten.de/bd....asp?headline=[Haftpflichtversicherung]Sinn%20und%20Zweck

    Eventuell muss nämlich dein Hausverwalter selbst für die Schäden aufkommen, da deine Jungs unter 7 sind, euch keine Aufsichtspflichtverletzung angekreidet werden kann. Dann greift eure Haftpflicht nicht und der Hausverwalter muss dafür aufkommen.

    Ich weiß von hier: Kinder (5 Jahre) spielen auf der Straße und haben Kratzer an einem Auto verursacht. Da kam die Haftpflicht der Eltern nicht auf. Das ist so. Kinder spielen, da entstehen Schäden. Den Schaden musste der Autoeigentümer selbst tragen.
    Liebe Grüße

    Cara

    "Du bist gerade 82 geworden. Du bist immer noch schön und begehrenswert. Wir leben seit 58 Jahren zusammen und ich liebe Dich mehr als je zuvor. Erst kürzlich habe ich mich erneut in dich verliebt" (André Gorz, aus Brief an D)

  4. #4
    Avatar von Babs
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    Original geschrieben von Cara

    Ich weiß von hier: Kinder (5 Jahre) spielen auf der Straße und haben Kratzer an einem Auto verursacht. Da kam die Haftpflicht der Eltern nicht auf. Das ist so. Kinder spielen, da entstehen Schäden. Den Schaden musste der Autoeigentümer selbst tragen.
    Ist OT aber das klingt in meinen Ohren ganz schön ungerecht.

  5. #5
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    Das finde ich auch.

    Manche Eltern gehen dann hin und bezahlen den Schaden aus eigener Tasche (oder melden der Versicherung den Schaden, tragen aber als Verursacher ihren eigenen Namen ein, genau so dumm, ist Versicherungsbetrug).

    Andere sind aber voll der Glücksseligkeit. Und finden es toll, dass ihre Kinder noch spielen können und sagen das auch. Und wenn man dann auf den Schaden hinweist und die entstandenen Kosten, wird man leicht in die Ecke der Kinderhasser gestellt. Und das wird man auf diese Art sicher....
    Liebe Grüße

    Cara

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  6. #6
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    Original geschrieben von Cara
    Ich weiß von hier: Kinder (5 Jahre) spielen auf der Straße und haben Kratzer an einem Auto verursacht. Da kam die Haftpflicht der Eltern nicht auf. Das ist so. Kinder spielen, da entstehen Schäden. Den Schaden musste der Autoeigentümer selbst tragen.
    Boah, das halt ich wirklich für eine heftige Frechheit..
    \"Viele, die ihr ganzes Leben auf die Liebe verwendeten, können uns weniger über sie sagen, als ein Kind, das gestern seinen Hund verloren hat.\"
    (Thornton Wilder)

  7. #7
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    Original geschrieben von Cara
    Hallo Sandra, lies hier mal den Link und erkundige dich:

    http://www.bundderversicherten.de/bd....asp?headline=[Haftpflichtversicherung]Sinn%20und%20Zweck

    Eventuell muss nämlich dein Hausverwalter selbst für die Schäden aufkommen, da deine Jungs unter 7 sind, euch keine Aufsichtspflichtverletzung angekreidet werden kann. Dann greift eure Haftpflicht nicht und der Hausverwalter muss dafür aufkommen.

    Ich weiß von hier: Kinder (5 Jahre) spielen auf der Straße und haben Kratzer an einem Auto verursacht. Da kam die Haftpflicht der Eltern nicht auf. Das ist so. Kinder spielen, da entstehen Schäden. Den Schaden musste der Autoeigentümer selbst tragen.
    Ich glaub Du verwechselst da was. Die Eltern waren nicht dabei als es passierte, also haben die Kinder zu diesem Zeitpunkt keiner elterlichen Aufsicht unterlegen.
    Ein Beispiel:
    Original geschrieben von Nicht_der_Papa
    Brennt nun das Kind ein Loch in die Ledercouch seiner Mutter, wenn die beaufsichtigende Frau zum Beispiel durch Telefonieren abgelenkt ist, dann gehen Gesetz und Rechtsprechung davon aus, daß die Frau für diesen Schaden wegen einer Verletzung der Aufsichtspflicht aufzukommen hat. Sie kommt nur dann aus der Haftung heraus, wenn sie nachweisen kann, daß sie zur Beaufsichtigung alles Erforderliche getan hat oder der Schaden auch bei ordentlicher Aufsichtsführung entstanden wäre.

    Wenn die Aufsichtsperson aber haftpflichtig ist, dann muß sie den Schaden ersetzen - oder aber, falls vorhanden, ihre private Haftpflichtversicherung. Kann sie nachweisen, daß das Malheur trotz guter Aufsicht passierte, so haftet sie nicht und damit auch nicht die private Haftpflichtversicherung.

    http://www.aerztezeitung.de/docs/200...=/geldundrecht

    Kinder und Jugendliche sind über die private Haftpflichtversicherung ihrer Eltern mitversichert. Wenn ein 14-Jähriger z. B. bei einem Fahrradsturz im Vollrausch ein Auto beschädigt, muss die Haftpflichtversicherung der Eltern einstehen.
    http://www.antenne.de/antenne/dynami...w.php3?id=3324
    Also Turquatic, Du kannst dich wieder abregen.
    Unsere Haftpflicht hat damals die Schäden an den angemalten Autos gezahlt, und uns dann gekündigt. Das Kind ist ihnen zu teuer geworden.

    Im vorliegenden Fall ist für mich aber eher die Frage, ob hier ein baulicher Mangel vorliegt.
    MMn. sollte sich eine ordnungsgemäß eingebaute Fensterbank nicht schon durch das Gewicht von 2 Kleinkindern (also ca. 40-50kg) aus ihrer Verankerung lösen.

  8. #8
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    Vielen Dank für die Antworten. Den Link liebe Cara, werde ich mir später in Ruhe nochmal anschauen. Hatte jetzt leider nicht so viel Zeit.
    Ich werde euch auf dem Laufenden halten.Mein Schwager war mal versicherungskaufmann. Er hat gesagt, wir sollen mal die ganze Sache aufschreiben und er leitet das dann an einen Bekannten aus der Rechtsabteilung einer Versicherung weiter. Wir sollen abwarten was der dazu meint, und dann sollen wir es erst unserer Versicherung melden. Je nachdem was der halt sagt.

  9. #9
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    NdP: das mit den baulichen Mängeln dachte ich auch schon. Die Fensterbänke sind gute 30 Jahre alt und die kaputte hat auch schon einen "Defekt" gehabt. Das sieht man weil an der Bruchstelle ein paar Millimeter grüne Streifen sind. Also was weiß ich was das ist. Sieht aus wie Moos oder so. Auf jeden Fall muß da Feuchtigkeit gewesen sein.
    Aber selbst wenn da nichts wäre, ist ja eine Fensterbank aus Beton nicht dafür da, daß man (wie du richtig gelegen bist, 45 kg) darauf steht und sitzt.
    Aber trotz allem denke ich, daß die Versicherung nicht aufkommt. Mängel hin oder her.
    Oder meint ihr, daß das auch eine Rolle spielt?

  10. #10
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    Fest steht, dass die meisten Versicherungen unterschiedliche Pakete anbieten.


    Wortlaut eines Anbieters:
    Laut Gesetzgeber können nicht deliktfähige Kinder für Schäden, die sie verursachen, nicht in Anspruch genommen werden. Es besteht jedoch seitens von Erwachsenen eine Aufsichtspflicht. Sie wird von der erwachsenen Person wahrgenommen, die das Kind in diesem Moment unter Aufsicht hat. Wird diese Pflicht zur Aufsicht nicht verletzt und es entsteht trotzdem ein Schaden durch das Kleinkind, besteht keine Pflicht zum Schadenersatz. Diese gesetzliche Regelung führt jedoch in vielen Fällen zum Familienkrach oder Freundschaften zerbrechen, denn der Schaden ist trotzdem vorhanden und kann viel Geld kosten. Daher sind im Rahmen der Exclusive-Deckung auch Schäden durch nicht deliktfähige Kinder des Versicherungsnehmers, die im Haushalt des Versicherungsnehmers leben, bis zu 100.000 EUR mitversichert.

    Also ist es letztendlich von der Versicherung abhängig, die man abgeschlossen hat, ob und in welcher Höhe die Versicherung für solche Schäden aufkommt.

    Dazu bräuchtest Du eigentlich nur in deinen Vertrag zu schauen. Normalerweise müsste das in den Modalitäten aufgeführt sein.

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