Soweit ich weiß kommt man innerhalb von 14 Tagen raus (man muß allerdings die Wohnung innerhalb dieser Frist räumen). Bei meiner Freundin war es jedenfalls so.
Hallo,
ist man da auch an die Kündigungsfrist von 3 Monaten gebunden, weiß das jemand zufällig?
VG
Andrea
Du riechst so gut
Ich finde Dich - so gut
Soweit ich weiß kommt man innerhalb von 14 Tagen raus (man muß allerdings die Wohnung innerhalb dieser Frist räumen). Bei meiner Freundin war es jedenfalls so.
Das kommt wahrscheinlich auf den Mietvertag an. Als ein Freund starb, musste seine Familie drei Monate Kündigungsfrist einhalten.
Ehrlich??? Oh mein Gott! Also da würde ich mal den Mieterverein oder einen Anwalt fragen, das ist ja wohl der Hammer!
Nach § 563 BGB treten Ehegatten oder Kinder des Erben und andere Angehörige in den Mietvertrag ein, wenn sie nicht innnerhalb eines Monats nach Kenntnis von dem Tod des Mieters dem Vermieter gegenüber erklären, dass sie das Mietverhältnis nicht fortsetzen wollen. Sonst wird das Mietverhältnis mit den Erben fortgesetzt, § 564 BGB. In diesem Falle können sowohl Erben als auch Vermieter binnen eines Monates mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen.
Ergo gilt die Kündigungsfrist von drei Monaten auch für Erben.
Was aber nicht heißt, dass man sich mit dem Vermieter nicht anders einigen kann.
Danke euch!
Du riechst so gut
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