in dem (traurigen) link steht

"Keine Angst, wer z.B. eine Scheibe einschlägt, um ein Tier aus unmittelbarer Todesgefahr zu befreien, Muss nicht mit einer Anzeige wegen Sachbeschädigung rechnen, vielmehr wird sich der Halter des Hundes mit den rechtlichen Folgen seines Tunst zu befassen haben."

soweit ich (wir?) wissen stimmt das aber nicht