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Thema: Papa Staat - ich könnte k....

  1. #1
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    Standard Papa Staat - ich könnte k....

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    Hallo zusammen,

    ich muss mich echt mal aufregen!

    Ich habe vorhin erfahren, dass mein Widerspruch gegen die Rückzahlung meines Kindergeldes abgelehnt wurde und jetzt darf ich über 600 Euro nachzahlen, supi oder! Vorallem ist das total ungerecht.

    Ich habe im Jahr 2006 von Januar bis April auf 400 euro Basis gearbeitet. Im Mai hab ich dann meinen Job anfangen können, allerdings 3 Monate vor Abschluss meines Studiums, das heisst, ich hab ab Mai voll gearbeitet und nebenbei meine diplomarbeit geschrieben. Im Mai habe ich mich, braver Bürger, bei der Kindergeldstelle gemeldet und gesagt, dass ich ab diesem Monat voll arbeiten gehe und mir demnach ja auch kein Kindergeld mehr zusteht und die Zahlungen wurden auch eingestellt. Jetzt wollten die alle Unterlagen haben und sagen mir, es wäre egal ob ich ab Mai gearbeitet hätte, die gesamt Ausbildung zählt und demnach ist der Berechnungszeitraum nicht von Jan-April, sondern bis august, also mit Abschluss meiner Diplomarbeit und ich läge zwar die ersten 4 Monate unter der Bemessungsgrenze, aber da ich Studentin bis August war werden 8 Monate anteilig berechnet und da lieg ich logischerweise bei vollem Verdienst drüber!

    Das ist doch unfair oder? Hätte ich meinem Arbeitgeber dagen sollen, sorry ich kann erst im august sonst muss ich mein Kindergeld voll zurückzahlen für dieses Jahr? Und im März kann ich ja noch nicht ahnen, dass ich im Mai direkt einen Job habe. Man wird auch noch bestraft wenn man früher einen Job anfängt und Papa Staat nicht mit Arbeitslosengeld auf der Tasche liegt. eigentlich hätten die froh sein müssen, dass ich nicht arbeitssuchend nach dem Studium bin! Aber ich geh in Revision!!! Das geht mir jetzt ums Prinzip!

    Ach ich bin einfach sauer!!! Danke fürs zuhören!!

  2. #2
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    Kannst zwar in Revision gehen aber viel bringen wird's nicht. Ich habe mein Studium auch gerade beendet und mich eingehend informiert...
    ****************

  3. #3
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    Dieser umstand hat mich immer wieder beim Kindergeld geärgert. Aber leider kommt man dagegen nicht an. Beim Bafög müsste man auch nur für die Monate zurück zahlen, in denen man überschritten hat!

  4. #4
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    Hallo,

    soweit ich weiß, kommt es auf das Jahreseinkommen an, ob Kindergeld gezahlt wird und das finde ich auch in Ordnung.

  5. #5
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    Ja, sicher:

    beantragst du ab Januar Kindergeld und bekommst du in irgendeinem Monat einen anständigen Job, verlierst du nicht deinen Anspruch ab dem Monat deiner Anstellung, sondern rückwirkend für das ganze Jahr.

    Falls Du fähig bist im Januar dein Einkommen für die nächsten 12 Monate zu prognostizieren ist das super. So muss man sich manchmal aber überlegen ob man nicht einen Job ablehnt, weil wenn dieser vllt erst im Dezember anfängt und dann dennoch die Grenze sprengt, dies bedeutet dass du dann 11 Monate Kindergeld zurück bezahlst.

    Und das findest du fair?

  6. #6
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    Ehrlich gesagt ich versteh auch nicht warum es ungerecht ist.
    Offensichtlich ist das Gesetz so.
    Und was ich nicht versteh, wenn Du Studentin bis hast Du doch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder peil ich da etwas nicht. Und ich find vorab schon arbeiten zu gehen mit einem Vollzeitjob bringt letztendlich mehr als 50 Euro Kindergeld pro Monat.

    VG
    Sun

  7. #7
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    Ich kann doch nicht im März schon wissen, dass ich im Mai einen Job finde, deswegn ist das unfair!

    Hätte ich bis August gewartet und dann erst einen Job angefangen hätte ich das ganze Kindergeld behalten können!!! Und das ist für mich unsinnig! Nur weil ich erst im august fertig geworden bin. Wäre ich im Mai fertig gewesen hätte ich die ersten 4 Monate auch nicht nachzahlen müssen!

    Und es sind ja nicht nur 50 Euro sondern 150 im Monat! Und da ich gerade Kaution und alles zahlen musste merkt man das schon!

  8. #8
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    Klar hab ich mich auch nicht gefreut, als mir irgendwann das Kindergeld gestrichen wurde, weil ich "zu viel" Ausbildungsvergütung bekommen habe. Aber so ist das halt und immerhin hat man ja ein gewisses Jahreseinkommen, weswegen man kein Kindergeld mehr bekommt.

  9. #9
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    Ich denke nicht dass man hier Studenten und Auszubildende gleich setzen kann. Azubis haben ja feste Verträge und eine gewisse Entwicklung kann vorher gesehen werden.

    Bei Studenten kann sich da schnell was ändern - und wahrsagen lernt man auch nicht im Studium.

    Deswegen kürzt das Bafögamt ab dem Monat in dem man zuviel verdient. das KiGe Amt fordert die Bezüge zurück für das ganze Jahr.

  10. #10
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    jetzt nochmal für dummies bitte, ich krieg hier grad angst

    mir wurde von der kindergeldstelle gesagt, sobald ich nach dem studium einen festen job habe, soll ich mich melden, und dann werden die zahlungen eingestellt.

    davon, dass ich etwas zurückzahlen muss, hat sie nichts gesagt.

    ich darf dann also das kindergeld von januar bis juli zurückzahlen, wenn ich im august einen festen job habe?
    Ich bremse auch für Schnäppchen!

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