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Thema: Mietrecht: Der Herd

  1. #1
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    Standard Mietrecht: Der Herd

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    Hallo ihr Lieben,

    wie ja einige mitbekommen haben, sind wir Anfang Mai in eine neue Wohnung gezogen. In der Küche war nichts und deshlab bekamen wir von der Vermieterin eine Spüle, einen kleinen Topfschrank, 2 Hänge-Schränke und einen Herd. natürlich nur das Billigste vom Billigsten Das fand ich damals schon extrem nervig (beim Backofen kann man nciht mal Ober- und Unterhitze getrennt mit Temperatur regeln - es geht also nur Oberhitze mit volle Pulle oder nur Unterhitze mit voller Pulle. Ledigliche bei Ober- UND Unterhitze kann man die T regeln.)

    Naja das wäre im Prinzip ja auch nciht sooo wichtig. Aber der Herd ist jetzt ja grade mal 2 Monate in Gebrauch (und soooviel kochen wir gar nicht) und nun fangen schon die Herdplatten an zu rosten (und ich bin sehr penibel damit umgegangen bisher).
    Kann man sich da beschweren? Finde das echt zum k*****.
    Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.

  2. #2
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    Beschweren würde ich mich nicht. Aber Du solltest es der Vermieterin melden, so wie man allgemein Schäden der Mietsache meldet.Die sollte sich dann drum kümmern. Du hast Glück das sie Dir die Küche gestellt hat, denn soweit ich weiß war das früher mal so, das Herd und Spüle gestellt werden mußten. Heute ist das wohl nicht mehr so.
    ~°~°~ Sanne ~°~°~

    Wahrheiten, die niemanden verärgern, sind meist nur halbe.

  3. #3
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    Achso,das wusste ich nicht. Dachte die müssten das stellen.

    Naja, wenn ichs einfach nur melde bringt das ja auch nix. Den Rost werd ich dadurch ja auch nicht mehr los und nen neuen Herd gibts wohl kaum *schade*
    Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.

  4. #4
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    Nein. Der Vermieter ist definitiv nicht verpflichtet eine Küche zu stellen.
    Wär ja noch schöner, wenn man als Mieter auch noch die eingebaute Küche benutzen oder unterstellen müsste.
    Eigentlich ist das Sache des Mieters.
    Also über die Qualität des Herdes kannst Du dich nicht beschweren.

    Wenn der Rost nicht mit einem adäquaten Mittel zu beseitigen ist, würde ich es auch melden. Glaub ich aber nicht. Für Herdplatten gibt es so ein schwarzes Pflegezeugs, dass meine Mutter früher immer benutzt hat. Das macht die Platten wieder schön schwarz und glänzend. Und da war auch nach x Jahren kein Rost an den Platten.

    Alternativ kannst Du dir natürlich eine Küche besorgen und einbauen und die ungeliebten Teile in den Keller stellen. Da hat man bei ebay ein großes und vergleichsweise günstiges Angebot, aber auch über div. Zeitungen werden ständig gebrauchte, neuwertige Küchen wegen Umzug angeboten.

  5. #5
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    Weißt du zufällig wie das Zeug heißt? Bekommt man das bei Rossmann und Co.?
    Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.

  6. #6
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    Aber die Vermieterin muß davon in Kenntnis gesetzt werden denke ich, damit Du den Schaden nachher nicht bezahlen mußt oder so. Ich hab gegooglet zu dem Thema ob Küche gestellt werden muß oder nicht. Da gibt´s wohl doch geteilte Meinungen, macht mich jetzt richtig unsicher. Ich hab von ein und derselben Wohnungsbaugesellschaft Wohnungen gemietet, also nach einander. Bei der ersten Wohnung vor 20 Jahren gabs noch Herd und Spüle, in der jetzigen (auch schon 12 Jahre) gabs das nicht mehr. Wäre er nicht mehr zu verpflichtet meinte der Vermieter.


    http://forum.frag-mutti.de/index.php?showtopic=17271
    ~°~°~ Sanne ~°~°~

    Wahrheiten, die niemanden verärgern, sind meist nur halbe.

  7. #7
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    Nein, aber es geht auch einfacher und damit kannst Du sofort loslegen.

    Rostflecken lassen sich mit etwas Öl oder Vaseline beseitigen. Regelmäßig aufgetragen glänzen die Platten wie neu und sind zusätzlich vor Rost geschützt.

    Sagt das Putzatelier.de

    Oder hier: http://www.wdr.de/tv/service/familie...06/0906pdf.pdf

  8. #8
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    Ach was. Na das werd ich doch gleich mal ausprobieren Danke !
    Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.

  9. #9
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    In Deinem Mietvertrag müsste geregelt sein, ob die Küche gestellt wird, zur Nutzung überlassen ist usw. Manchmal darf man den Herd benutzen, muß aber z.B. bei Defekten selbst einen neuen kaufen, den man dann natürlich bei Auszug mitnimmt. Schau doch einfach mal nach.

    Ich würde die Vermieterin informieren, daß der Herd dazu neigt zu rosten. Sonst müsst ihr das Schrottding vielleicht am Ende noch bei Auszug ersetzen. Aber stressfrei nur mitteilen und dann selbst putzen.

  10. #10
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    Das Putzmittel gibt es bei Rossmann, DM
    usw.
    Nennt sich "Kochplatten-Putzer" oder
    "Platten-Fix". Als schwarzes Putztuch
    oder sogar mit Auftragschwamm.
    Handwarme Platte damit einreiben und dann nachpolieren.
    Mein Herd ist damit 32 Jahre alte geworden


    lg
    efi

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