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Thema: privaten Umzug von der Steuer absetzen

  1. #11
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    Das läuft unter dem Thema "haushaltsnahe Dienstleistungen". Man braucht auf jeden Fall ene Rechnung mit Zahlungsnachweis auf ein Konto des Empfängers. Der anteilige Arbeitslohn kann auch im Verhältnis geschätzt werden, besser ist es aber, wenn er ausgewiesen wird.

    @Hopi: Ja, das gilt auch für Renovierungen. Praktisch alles, was man im Haus machen läßt, außer Neubauten, kann man absetzen. Egal, ob es eine neue Heizung oder Tapeten sind. Wichtig ist, dass es im bzw. am Haus gemacht wird.
    Auf geht´s!

  2. #12
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    Hui, kaum ist man ein paar Stündchen unterwegs, sind so viele Antworten da. Danke fürs Nachfragen, Crazy. Vielleicht war es zu Eurem Umzug doch noch anders, denn in diesem Link hier http://www.klauenberg.de/steuer.htm bekommt man auch den Eindruck, als wäre der Bankbeleg mittlerweile eine wichtige Sache.

    Von der Umzugsfirma hab ich nun auch schon Bescheid bekommen, dass ich eine ausführliche Rechnung nachgesandt bekomme. Nun ist eigentlich nur noch wichtig, ob die ausgedruckte Onlinebanking-Quittung auch reicht, oder obs die gute alte abgestempelte Bank-Quittung sein muss. Weiß das jemand?

    Und bei der Gelegenheit noch die Frage: kann man - wenn man beispielsweise bei der Stadtsparkasse Augsburg ein Konto hat, auch einfach zur Stadtsparkasse Ulm laufen und einen Überweisungsträger abgeben?

  3. #13
    Avatar von HopiStar
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    Vielen Dank Padme, da tun sich ja ganz neue Möglichkeiten auf

    Das ist ja wirklich mal eine tolle Sache
    Im Grunde ist ein Diamant auch nur ein Stück Kohle, das die nötige Ausdauer hatte

    Das Leben sollte NICHT eine Reise ins Grab sein mit dem Ziel wohlbehalten und in einem attraktiven und gut erhaltenen Körper anzukommen, sondern eher seitwärts hineinzuschlittern, Chardonnay in einer Hand, Erdbeeren in der anderen. Den Körper total verbraucht und abgenutzt, und dabei jubelnd …WOW, was für ein Ritt...!

  4. #14
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    Die Quittung vom Online-Banking sollte reichen. Ist ja auch ein Nachweis und wie der aussehen muss, steht nicht im Gesetz. Um auf Nummer sicher zu gehen, könntest du aber eine Kopie von deinem Kontoauszug dazulegen. Dann ist´s auf jeden Fall richtig.
    Auf geht´s!

  5. #15
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    Und wenn man selbst umzieht?

  6. #16
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    Meinst du, wenn du niemanden beauftragst, sondern alles selber schleppst? Dann sieht´s leider schlecht aus. Es geht ja gerade darum, dass man Handwerker etc. beauftragen soll.
    Auf geht´s!

  7. #17
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    Hi,

    sorry für Einmische. Scheint so, als sei eine Änderung mal wieder an mir vorbeigelaufen.
    Ich kannte bis dato nur die Regelung, daß Umzugskosten nur dann anerkannt werden wenn man aus beruflichen Gründen umzieht, respektive (so schwebt mir vor) dieser Umzug beruflich erforderlich ist (näher zum Arbeitsplatz etc).
    Wenn ich den Fred lese hört es sich so an, daß ich jeden privaten Umzug steuerlich absetzen kann, wenn dieser durch ein Umzugsunternehmen durchgeführt wird???

    VG
    Sun

  8. #18
    Registriert seit
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    Original geschrieben von sunshine2006
    Hi,

    sorry für Einmische. Scheint so, als sei eine Änderung mal wieder an mir vorbeigelaufen.
    Ich kannte bis dato nur die Regelung, daß Umzugskosten nur dann anerkannt werden wenn man aus beruflichen Gründen umzieht, respektive (so schwebt mir vor) dieser Umzug beruflich erforderlich ist (näher zum Arbeitsplatz etc).
    Wenn ich den Fred lese hört es sich so an, daß ich jeden privaten Umzug steuerlich absetzen kann, wenn dieser durch ein Umzugsunternehmen durchgeführt wird???

    VG
    Sun

    Dieser Meinung war ich bis dato auch immer, deshalb wäre das aktuell sehr interessant für mich, da ich nicht aus beruflichen Gründen mit einem Umzugsunternehmen umziehe!

  9. #19
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    Hallo,
    wenn der Umzug rein privat, nicht dienstlich bedingt ist, kann man die Arbeitsstunden, die die Spedition berechnet, absetzen, aber nur 20 % davon bis höchstens 600 Euro werden erstattet.

    Iris

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