http://www.zoll.de/c0_reise_und_post...ung/index.html
Hier stehts genau und darauf kann man sich berufen. Es darf nur der Warenwert verzolltwerden, nicht die Versandkosten.
Danke für den Link Bobbi.
OT an:
Der Zoll ist schon manchmal recht unorganisiert. Ich hab meine Kaffeesteuer nachentrichtet, bekomm ein Schreiben das alles bestens ist und letzte Woche trudelt das Steuerstrafverfahren bei uns ein wegen 1.95 Euro. Natürlich von einem anderen Zollbüro. Der Anruf da ergab "oh tut uns leid wir haben keinen Datenabgleich mit der anderen Dienststelle vorgenommen" Prima dachte ich mir dafür krieg ich sofort das Verfahren.
Dann hiess es "natürlich bekommen Sie umgehend ein Schreiben das es sich hier bei um ein Versehen handelt und wir einen Fehler gemacht haben". Denkste!
Ein Schreiben kam mit dem Hinweis daß das Verfahren jetzt eingestellt ist. Na wenigstens etwas. Das da keine Entschuldigung kommt war mir klar, aber dann sollen sie sich gleich solche Standardsätze am Telefon knicken.
OT aus
VG
Sun