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Thema: Versicherungsfrage

  1. #1
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    Standard Versicherungsfrage

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    Hallo,

    gestern Abend sind bei uns mehrere Elektrogeräte "abgeraucht."
    Wir mussten einen Elektriker-Notdienst holen, der einen Schaden am Sicherungskasten feststellte:
    Der Nullleiter war nicht richtig befestigt und löste nun - rein zufällig gestern Abend - eine Überspannung aus.
    Dadurch sind u.a. zwei TV-Receiver, ein Fernseher und der Geschirrspüler kaputt gegangen, denn alle laufenden oder Standby-betriebenen Geräte haben 400V abbekommen und das verträgt nicht jedes Gerät.

    Die Schadensursache ist eindeutig am Gebäude (Elektroinstallation im - verplombten - Sicherungskasten).

    Wer muss nun für die Folgeschäden aufkommen:
    der Vermieter bzw. dessen Versicherung oder
    unsere Hausratversicherung?

    Danke......
    Wer mich ärgert, bestimme ich.

  2. #2
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    Wo mir das grad einfällt - falls jemandem mal so etwas passieren sollte:
    Am besten, ihr seid nicht zu Hause und die Überspannung verursacht einen Wohnungsbrand. Das zahlt dann nämlich die Hausrat.
    Für einfache Schäden durch Überspannung haftet:

    NIEMAND

    Kein Witz.
    Wer mich ärgert, bestimme ich.

  3. #3
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    Hallo Steffi!

    Bin gerade erst auf diesen Thread gestoßen. Mir ist das gleiche passiert. Damals gingen der Fernseher, mein AB und die Stereoanlage drauf. Aber wir haben Glück im Unglück gehabt. Das passierte Sonntags ganz früh morgens. Wir sind nur aufgewacht, weil meine Wellensittiche Alarm geschlagen haben, da der Fernseher schon rauchte. Ich mag gar nicht daran denken, was da alles hätte passieren können ...

    Aber für den Schaden gehaftet hat bei uns leider auch niemand.

    LG Sternwicht

  4. #4
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    Original geschrieben von Steffi
    Wo mir das grad einfällt - falls jemandem mal so etwas passieren sollte:
    Am besten, ihr seid nicht zu Hause und die Überspannung verursacht einen Wohnungsbrand. Das zahlt dann nämlich die Hausrat.
    Für einfache Schäden durch Überspannung haftet:

    NIEMAND

    Kein Witz.
    Oh Mann, was ein Mist. Wart ihr denn bei einem Anwalt, dass Du das so sicher sagen kannst? Schließlich ist das eine Menge Kohle, die da flöten gegangen ist.

    Überspannung kann durch Schwankungen im Stromnetz, bei defekten Geräten oder durch Blitz-Einschlag erfolgen. Überspannungsschäden durch Blitz sind die Häufigsten, jedoch ohne separaten Einschluss in der Regel weder in der Hausratversicherung noch in der Wohngebäudeversicherung mitversichert.

    Meiner unmaßgeblichen Meinung nach ist hier der Vermieter in der Pflicht.
    Schließlich hat er dafür Sorge zu tragen, dass die Installationen des vermieteten Hauses sicher sind.

    Hab da auch was gefunden:

    Zum rechtlichen Hintergrund:

    Für die Sicherheit der elektrischen Anlage und der elektrischen Geräte ist der Eigentümer verantwortlich.

    Mieter sind verpflichtet, ihr Mieteigentum während der Mietzeit in dem Zustand zu erhalten, wie es dem Vertrag entspricht. Dies verlangt auch eine regelmäßige Kontrolle der technischen Einrichtungen nach den maßgeblichen Vorschriften.

    Was viele Mieter und Eigentümer nicht wissen: Seit dem 1. Oktober 1997 gilt: Die neue VDE-Bestimmung (VDE 0105 Teil 100 „Betrieb von elektrischen Anlagen") nimmt elektrische Anlagen in Wohnungen nicht mehr von der Prüfpflicht aus. Darauf verweisen auch verschiedene Gerichtsurteile.

    Im Schadensfall muss der Eigentümer den einwandfreien Zustand der Elektroanlage den Gerichten nachweisen.
    http://www.elektroschatz.de/e-check.html

    Dass man als Mieter für den Zustand des verplombten Hausanschluss- und verteilerkastens verantwortlich ist, wäre mir neu.
    Einen Beweis der Ursache hast Du ja auch und kannst mit Zeugen nachweisen, dass die Ursache an dem vom Vermieter zu wartenden Sicherungskasten lag.

    Der Mieter kann dann u.U. den Schaden an denjenigen weitergeben, der die Anlage errichtet hat.

  5. #5
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    Mal ein Link, den ich gleich 2x posten kann.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Fehlerstromschutzschalter
    In Europa werden Fehlerstromschutzschalter heutzutage normalerweise im Sicherungskasten zusätzlich zu Überstrom-Schutzeinrichtungen (Leitungsschutzschalter, Schmelzsicherungen) installiert

  6. #6
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    Hallo NdP!

    Danke Dir für die ausführliche Antwort.
    Dazu kann ich sagen:

    1. Lt. Vermieter haftet er selbst nicht bzw. gibt es dafür keine Versicherung.

    2. Laut Verbraucherzentrale sind solche Schäden nicht versichert. Eine Klage wurde mir nur für den Fall empfohlen, dass ich rechtsschutzversichert wäre. Bin (war) ich aber nicht.

    3. Laut Aussage Elektrikerinnung gibt es keine Vorschrift, die den Vermieter verpflichtet, regelmäßig seine elektrischen Anlagen überprüfen zu lassen. Das gibt es nur im gewerblichen Bereich (sog. BGVA3-Prüfung)

    4. Laut Aussage meiner Hausratversicherung haftet wirklich niemand. Wir versuchen es derzeit über Kulanz.

    Da ich so viele übereinstimmende Aussagen bekommen habe, habe ich eigentlich nicht mehr gezweifelt, dass es richtig ist.

    Die Schadensursache war übrigens, da muss ich mich selbst korrigieren, nicht im verplombten Bereich, sondern einfach hinter dem FI-Schalter. Daher kann es theoretisch jeder verbockt haben.
    Also es ist wohl irgendwann mal nicht sorgfältig montiert worden, Klemmverbindungen können sich lösen und wenn es dann noch der Nullleiter ist, hat man die A****karte.

    Inzwischen bin ich allerdings in den Mieterverein eingetreten. In ein paar Tagen haben wir dort einen Termin mit einem Anwalt. Auch wenn es vielleicht nichts mehr hilft - die Frage werde ich natürlich trotzdem nochmal stellen und hören, was der dazu sagt.
    Wer mich ärgert, bestimme ich.

  7. #7
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    Seltsam finde ich hier z.B., das die Gebäudeversicherung die ja den Vermieter absichert, gegen diese Schäden auf Antrag zwar auch versichert, aber nur wenn das Haus nicht älter als 30 Jahre ist.

    Ältere Gerichtsurteile: http://www.heuer-elektro.de/50647196...703/index.html

    Bei einem eventuellen Rechtsstreit hat der Vermieter einen schweren Stand. Er ist nach Paragraph 536 BGB verpflichtet, sein Mieteigentum während der Mietzeit in dem Zustand zu erhalten, wie es dem Vertrag entspricht. Und hierzu gehört auch eine regelmäßige Kontrolle der technischen Einrichtungen nach den maßgeblichen technischen Vorschriften. Eine konkrete Vorschrift ergibt sich aus der VDE-Bestimmung DIN 0105. Danach sind elektrische Anlagen entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger mindestens alle 4 Jahre, Fehlerstrom- und Fehlerspannungsschutzeinrichtungen mindestens alle 6 Monate zu überprüfen.

    http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html
    http://dejure.org/gesetze/BGB/536a.html

    http://www.elektroinnungkoeln.de/ech...hauseigent.htm

    Noch mehr Futter.

    Da das ja recht häufig vorkommt, wissen die bestimmt Bescheid.
    Viel Glück.

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