Ich empfehle einen Anruf bei der Versicherung.![]()
Nein, ich bin nicht selbständig...
Habe mir das SChreiben eben nochmal durchgelesen:
"Nach geltender Rechtssprechung berücksichtigen wir die MwSt. nur, sofern sie tatsächlich angefallen ist. Für eine Erstattung reichen Sie uns bitte die Reparaturrechnung ein."
Werde also den Scheck einreichen und dann anschliessend die Rechnung nachreichen.
Danke euch!