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Thema: Versicherung - Scheck ohne MwSt. ?

  1. #1
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    Standard Versicherung - Scheck ohne MwSt. ?

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    Hallo liebe Beauties!

    Seit Januar habe ich ja im Wohnzimmer einen Wasserschaden.

    Habe der Versicherung einen Kostenvoranschlag geschickt und die hat mir nun einen Scheck ohne die MwSt. ausgestellt. Bekomme ich den Betrag bzw. falls es nun doch teurer wird, dann von der Versicherung wieder ?

    Hat jemand Erfahrungen mit sowas?

    Eine Bekannte sagt, sie würde den Scheck zurückschicken mit der Bitte um korrekte Ausstellung. Ich sage mir aber, was ich hab, das hab ich.

    Ich danke euch für euren Rat.

    Schönes sonniges Wochenende an euch!

  2. #2
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    Hallo Kleene,

    ich kenn es gar nicht, daß eine Versicherung aufgrund eines Kostenvoranschlages reguliert. Vielleicht dachten die Du machst es in Eigenregie. Bei Handwerkern bzw. Firmen fällt ja die Steuer an. Ist der Kostenvoranschlag von einer Firma erstellt worden?

    VG
    Sun

  3. #3
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    Ja na klar, hab den Kostenvoranschlag vom Maler. Haben die ja alles schriftlich.

  4. #4
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    Ist der Schaden denn zwischenzeitlich beseitigt worden durch den Handwerker?


    VG
    Sun

  5. #5
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    Das halte ich für normal, dass die Versicherung einen Voranschlag über die voraussichtliche Höhe der Schadensbeseitigung haben möchte.

    Ich würde nach der Beseitigung die Rechnung einreichen. Das werden die eh verlangen.

  6. #6
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    Das sie einen Kostenvoranschlag möchten ist ja auch okay. Aber daß aufgrund selbigem schon ein Scheck ausgestellt wird find ich persönlich recht ungewöhnlich.
    Ich kenn es von früheren Schadensfällen nur so, daß erst nach Beseitigung des Schadens und Einreichen der Rechnung der Scheck von der Versicherung ausgestellt wurde. Und es gab keine Differenzierung zwischen Mehrwertsteuer die im Betrag enthalten war oder herausgerechnet wurde

    VG
    Sun

  7. #7
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    Original geschrieben von sunshine2006
    Das sie einen Kostenvoranschlag möchten ist ja auch okay. Aber daß aufgrund selbigem schon ein Scheck ausgestellt wird find ich persönlich recht ungewöhnlich.
    Ich kenn es von früheren Schadensfällen nur so, daß erst nach Beseitigung des Schadens und Einreichen der Rechnung der Scheck von der Versicherung ausgestellt wurde. Und es gab keine Differenzierung zwischen Mehrwertsteuer die im Betrag enthalten war oder herausgerechnet wurde

    VG
    Sun
    Und genauso stelle ich mir das auch vor. Ich werde danach ja eh die Rechnung nochmal einreichen.

    Dankeschön!

  8. #8
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    Hallo Kleene,

    klar auf der einen Seite kannst sagen "was ich hab, hab ich". Ich persönlich würd den Scheck retournieren mit nem netten Begleitschreiben. Vielleicht aber erst dann wenn DU die Originalrechnung hast und alle Kosten des Handwerkers klar sind. Diese dann mit dem Scheck zurück an die Versicherung senden, mit der Bitte um Regulierung gem. beiliegender Rechnung.
    Oder einfach mal anrufen und nachfragen warum sie einen Scheck schicken wenn die Kosten für die Schadensbehebung noch nicht klar sind.

    VG
    Sun

  9. #9
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    Danke Sun, das ist ne gute Idee!

    Vielen Dank

  10. #10
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    Bist du vielleicht selbständig? Dann ist es nämlich normal, dass die Versicherungen den Scheck ohne MwSt ausstellen. Der Unternehmer muss dann die MwSt zahlen und bekommt die im Rahmen der Umsatzsteuererklärung vom Finanzamt wieder. Allerdings finde ich das bei einem Wasserschaden im Wohnzimmer schon recht merkwürdig.
    Auf geht´s!

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