Tja, liebe NdP, leider ist das keine Verpflichtung Jugendarbeit zu leisten - es kommt auf den inneren Aufbau des Jugendamtes an, ob sie dafür Sozialarbeit anbieten. Nicht alle Zielgruppen des KJhG werden gleich abgedeckt.

Eine Sozialarbeiterin würde auch die Verhältnisse vor Ort überprüfen, schliesslich versteht sie nicht ihre Arbeit als Bewilligungsstelle für Transferleistungen. Und dann kannst Du es nicht geheim halten. Falls ihr in einem kleineren Ort lebt, dann kennt sie vielleicht auch deine Mutter.

Hast Du mal dran gedacht, dir eine Ausbildungsstelle etwas weiter weg zu suchen? Dann ist der Auszug berechtigter und auch dein Anspruch.