Ach hier hab ich es gefunden:

Es ist nicht Aufgabe des Staates, bzw. der Steuerzahler, Jugendlichen ab 18 Jahren den Auszug aus dem Elternhaus zu finanzieren, wenn es hierfür keinen schwerwiegenden Grund gibt.
http://www.rainer-arnold.de/pdf/ALGI...5%20150206.pdf
Aber:
Es bleibt dabei: Es ist gut und richtig, dass die Solidargemeinschaft dann die Familie unterstützt, wenn diese nicht aus eigener Kraft eine Lösung finden kann.
Deshalb können Jugendliche unter 25 auch künftig von zu Hause ausziehen und eine eigene Bedarfsgemeinschaft gründen, wenn
½ der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht in der Wohnung der Eltern bleiben kann,
½ der Bezug einer eigenen Wohnung zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
½ ein sonstiger schwerwiegender Grund vorliegt