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Thema: Frage zum Thema: Zuhause ausziehen

  1. #1
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    Standard Frage zum Thema: Zuhause ausziehen

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    Kann mir jemand sagen, welche staatlichen zuschüsse (arbeitslosengeld?) man erwarten kann wenn man:

    - volljährig ist
    - noch in der ausbildung/schule
    - ein elternteil alleinerziehend ist und der andere arbeitslos ist und keinen unterhalt zahlt
    - man zwei geschwister hat

    wie ich vllt schonmal berichtet hab, hab ich ein extrem schlechtes verhältnis zu meiner mutter, und der zeitpunkt des Ausziehen-wollens rückt immer näher.
    die situation is einfach nicht mehr auszuhalten. ich habe zwar einen nebenjob, aber damit könnte ich mir niemals eine eigene wohnung finanzieren.

    meine mutter droht mir aber damit, mir keinen unterhalt/kindergeld zu zahlen..sie hat sich auch schon zweimal an meinem bausparvertrag bedient (O-Ton:"Ich kann mit dem Geld machen was ich will, ICH hab es ja gespart.")


    Würde mich über ein paar Infos freuen.

    PS: beim jugendamt hab ich nicht viele chancen, sie arbeitet dort nämlich..
    Der Zentralrat der Fliesentischbesitzer ist empört.

  2. #2
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    Standard Re: Frage zum Thema: Zuhause ausziehen

    Original geschrieben von Tainted_Beauty
    PS: beim jugendamt hab ich nicht viele chancen, sie arbeitet dort nämlich..
    Aber Du kannst doch in einem anderen Ort gehen oder noch besser geh zur Sozialarbeiterin an eurer Schule.

    Wenn Du das alles nicht willst, dann geh mal zum Sozialamt.
    Ich weiß es zwar nicht genau, aber wenn Du noch zur Schule gehst, dann hast Du wahrscheinlich keinen Anspruch auf ALG. Denn dazu muss man die Anspruchsvoraussetzungen erst mal erfüllt haben, also mind. 12? Monate gearbeitet haben und auf jeden Fall dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

  3. #3
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    Da du unter 25 bist, hast du einen Teilanspruch auf Hartz IV, falls Du nachweisen kannst, dass Du einen wirklichen Grund zum Ausziehen hast und die Arge diesen anerkennt. Falls nicht, dann nicht. Du hättest aber eventuell Anspruch auf Wohngeld.

    Da du volljährig bist, ist das Jugendamt nicht mehr für dich zuständig (und als Tochter einer Sachbearbeiterin beim Jugendamt sollte man das zumindest wissen).

  4. #4
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    Ohne mich auszukennen, würd ich jetzt Wohngeld und - je nach Ausbildung - Bafög in die Runde werfen. Ich kann dir aber nicht sagen, wann dir das zusteht, versuch mal, was über google zu finden.

    Ich hab selbst versucht, mit 18 auszuziehen oder zeitweise in eine andere Familie zu kommen, aber leider sieht es schlecht aus, wenn man volljährig ist... Bei ner Beratungsstelle wurde mir gesagt, dass ich auch keinen Anspruch auf ne eigene Wohnung habe, das hat man wirklich nur in Mißbrauchsfällen o.Ä.

  5. #5
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    Unter 25jährige bekommen kein Geld. Sie müssen zu Hause wohnen bleiben. Ist so, leider. Mein Sohn (20) wollte auch ausziehen. Ist nicht haben sie gesagt. Er hat mehrere Institutionen aufgesucht: solange wir uns nicht prügeln besteht keine Veranlassung. Entweder man kann seinen Lebensunterhalt selber bestreiten oder man bleibt bei den Eltern bis man 25 ist.

    Hier noch ein sehr nützlicher, wie ich finde ,Link:

    http://www.sozialhilfe24.de/
    ~°~°~ Sanne ~°~°~

    Wahrheiten, die niemanden verärgern, sind meist nur halbe.

  6. #6
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    Schüler-Bafög wäre auch eine Option, wie konnte gerade ich das vergessen:

    http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/schueler-bafoeg.php

  7. #7
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    Gleichwohl sich die Kinder- und Jugendarbeit grundsätzlich an alle Kinder und Jugendlichen unter 27 Jahren wendet?
    Deshalb würde ich auch einen Schulsozialarbeiter als erste Ansprechadresse sehen.

    Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe

    SGB 8 § 7 Begriffsbestimmungen
    (1) Im Sinne dieses Buches ist
    1. Kind, wer noch nicht 14 Jahre alt ist, soweit nicht die Absätze 2 bis 4 etwas anderes bestimmen,
    2. Jugendlicher, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist,
    3. junger Volljähriger, wer 18, aber noch nicht 27 Jahre alt ist,
    4. junger Mensch, wer noch nicht 27 Jahre alt ist

    @Sanne
    So hab ich das auch im Kopf. Aber hier liegen besondere Umstände vor und da sollte man schon alles versuchen.


    Alternative (für Tainted Beauty, nicht für deinen Sohn): Berufstätigen Freund suchen und die Flatter machen. So hab ich es 1976 in einer Nacht-und-Nebel-Aktion gemacht.

  8. #8
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    Ach hier hab ich es gefunden:

    Es ist nicht Aufgabe des Staates, bzw. der Steuerzahler, Jugendlichen ab 18 Jahren den Auszug aus dem Elternhaus zu finanzieren, wenn es hierfür keinen schwerwiegenden Grund gibt.
    http://www.rainer-arnold.de/pdf/ALGI...5%20150206.pdf
    Aber:
    Es bleibt dabei: Es ist gut und richtig, dass die Solidargemeinschaft dann die Familie unterstützt, wenn diese nicht aus eigener Kraft eine Lösung finden kann.
    Deshalb können Jugendliche unter 25 auch künftig von zu Hause ausziehen und eine eigene Bedarfsgemeinschaft gründen, wenn
    ½ der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht in der Wohnung der Eltern bleiben kann,
    ½ der Bezug einer eigenen Wohnung zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
    ½ ein sonstiger schwerwiegender Grund vorliegt

  9. #9
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    danke für eure hilfe bis hierher.
    aber irgendwie ist das ein ziemlicher bürokraten-wust..ich blick da überhaupt nicht durch, muss ich sagen
    Bafög werde ich nur wenig oder keins kriegen, da ich auf eine berufsfachschule gehen werde, selbst wenn ich ausziehe kriegt man "aber i.a. nur so viel, als wenn man bei den Eltern wohnen würde (also zu wenig für eigene Wohnung)"

    zu welchem amt soll ich denn jetzt mal gehen und mich erkundigen? sozialamt?


    tja..mein freund ist zwar vom elternhaus gut betucht, möchte aber nicht mit mir zusammenziehen und zieht jetzt für seinen zivildienst erstmal 9 monate nach münchen (350 km von mir) und da ich hier weiterhin auf die schule gehen werde, würde es mir auch nichts nutzen mit nach münchen zu ziehen..

    irgendwie bin ich total aufgeschmissen im moment, total uninformiert und ich weiß nicht an wen ich mich wenden muss und wie ich das finanzieren kann..

    und ich möchte sooo gerne raus von zuhause, weil ich weiß, das würde dem verhältnis zwischen mir und meiner mutter gut tun. vorallem weil sie mich eigentlich selber loswerden möchte. meine beiden geschwister sind auch schon laaange volljährig und sind auch recht früh ausgezogen, das sie auch immer stress zuhause hatten. Meine Mutter ist vermutlich psychisch krank, das macht die ganze Situation ja so schwierig.

    wäre schön, wenn ich das auch in einer nacht und nebelaktion machen könnte.

    wie habt ihr euch denn damals den auszug von den eltern finanziert ??
    Der Zentralrat der Fliesentischbesitzer ist empört.

  10. #10
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    Hey!
    Ich bin mit 20 von zu Hause weg ins Ausland und habe dort abends und am Wochenende als Kellnerin gejobbt und als Dolmetscherin/Übersetzerin gearbeitet.
    Das war nicht immer ganz einfach, aber von zu Hause war keine Unterstützung zu erwarten.Außerdem hätte ich das auch garnicht gewollt.
    Lg chipsy

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