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Thema: GEZ Frage

  1. #1
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    Standard GEZ Frage

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    Hallo,

    kennt sich jemand aus?

    Wenn ich noch im Haushalt meiner Eltern lebe, dann muss ich doch keine GEZ Gebühren zahlen oder? (Habe Auto, Radio und TV) Das wird doch immer per Haushalt abgerechnet oder?
    Habe Post bekommen, soll mich anmelden

    Schöne Grüße
    Schnecke

  2. #2
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    Schau mal hier: http://www.mdr.de/rundfunkgebuehren/114419.html

    Es kommt darauf an, ob du selbst verdienst oder nicht.
    Das ist das Leben und nicht der Himmel - Du mußt nicht perfekt sein

  3. #3
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    sobald Du eigenes Einkommen hast mußt Du zahlen. Ich habe bei der GEZ angerufen und nachgefragt. Ich bin befreit, weil ALGII und mein Sohn muß ab 01.09. zahlen weil er Ausbildung beginnt. Da ist es egal ob 15, 16, 17 oder älter bist.

    Nachtrag: Hab ich grade auf www.gez.de gefunden:

    Müssen Haushaltsangehörige mit eigenen Geräten Rundfunkgebühren zahlen?

    Haushaltsangehörige (z.B. Kinder, Großeltern) müssen Geräte dann selbst anmelden, wenn sie eigenes Einkommen - wie BAFöG, Ausbildungsvergütung, Rente - haben, das den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt.

    Die Regelsätze für Haushaltsangehörige sind bundeseinheitlich geregelt. Die Höhe des maßgeblichen monatlichen Regelsatzes für Haushaltsangehörige beträgt 276 Euro.

    Die Rundfunkgeräte von Haushaltsangehörigen sind nicht anmelde- und gebührenpflichtig, wenn ihr Einkommen den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige nicht übersteigt. Voraussetzung ist, dass im Haushalt bereits Rundfunkgeräte angemeldet sind.
    ~°~°~ Sanne ~°~°~

    Wahrheiten, die niemanden verärgern, sind meist nur halbe.

  4. #4
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    Ich habe auch diese Woche wieder mal Post von der GEZ bekommen.
    Wir haben keinen eigenten Fernseher, nutzen zusammen den meiner Omi und die ist schon ewig bei der GEZ angemeldet.

    Ich muß mein Antwortschreiben noch fertig machen und schreibe die Teilnehmernummer meiner Oma drauf und das wir nur dieses eine Gerät im Haushalt haben.
    Auto habe ich auch keins, glaube ansonsten müßte man fürs Autoradio GEZ bezahlen.

    LG Jeannie

  5. #5
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    Kann ich mich gleich mal anhängen?

    Ich bekomme zur Zeit noch Alg I und II, ab 27. August dann nur noch Alg II und vllt. ein bisschen Bafög.

    Bis jetzt zahl ich Bafö (bitte sagt mir nicht das ich das nicht schon ein halbes Jahr ohne Grund tue ), wenn ich dann im August quasi nur noch Hartz IV bekomme (das Bafög, wenn ich den was kriegem wird wohl verschwindend gering sein) muss ich doch nichts mehr zahlen, oder?

  6. #6
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    Man muss doch schon als Bafögempfänger nichts bezahlen...ich wurde jedenfalls von der GEZ befreit, als Alg- empfänger kanns doch nicht anders sein, oder? Oder hab ich da jetzt was falsch verstanden?

  7. #7
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    Anno dazumal wurde ich als Bafög-Empfängerin befreit.

  8. #8
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    Vielleicht muss man Bafög-Empfänger dann zahlen, wenn man zusätzliche Einkünfte hat.
    Ich könnt mich jedenfalls immer noch ärgern, dass ich 2 Jahre lang umsonst GEZ bezahlt hab (wusste damals nicht, dass man sich befreien lassen kann)

  9. #9
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    Du hast ja eine Einkommensgrenze bei Bafög, und wenn du die nicht überschreitest, dann bekommst du a)weiter Bafög und b) bist befreit. Und selbst wenn man kein Bafög bekommt, konnte man früher diesen Telekom-Sozialtarif bekommen und wurde auch von der GEZ befreit, wenn man als Student nicht zuhause lebte und nicht zuviel verdiente.

    Aber Bafög und nicht zuhause leben war ein sicherer Befreiungsgrund.

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