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Thema: Darf der AG Freizeitsport verbieten?

  1. #11
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    Original geschrieben von Flake
    Na ja, aber auf Grund von einer Verletzung bzw. einem längeren Ausfall einfach gekündigt zu bekommen, kann nicht wirklich rechtmäßig sein (ich meine jetzt den Fall Deiner Kollegin).
    eine krankheitbedingte Kündigung kann rechtmäßig sein,
    wenn diese drei Sachverhalte gegeben sind:

    1. Es müssen zum Zeitpunkt der Kündigung Tatsachen vorliegen, die die Prognose weiterer Erkrankungen des Arbeitnehmers in dem bisherigen Umfang rechtfertigen. Diese Voraussetzung heißt "negative Gesundheitsprognose".
    2. Es muß feststehen, daß die zu erwartenden Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers führen. Eine solche Interessenbeeinträchtigung liegt vor allem dann vor, wenn es aufgrund der Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu Störungen des Betriebsablaufs oder zu erheblichen Belastungen des Arbeitgebers mit Lohnfortzahlungskosten kommt.
    3. Schließlich muß eine Interessenabwägung vorgenommen werden. Sie muß zugunsten des Arbeitgebers ausgehen, d.h. sie muß ergeben, daß ihm bei einer umfassenden Abwägung der beiderseitigen Interessen unter Berücksichtigung der Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Krankheitsursachen, der Fehlzeiten vergleichbarer Arbeitnehmer und des Lebensalter des Arbeitnehmers die oben festgestellte Beeinträchtigung seiner Interessen (siehe Punkt 2.) nicht mehr weiter zugemutet werden kann.

    Zum Beispiel:
    - Häufige Kurzerkrankungen Der Arbeitnehmer ist vor Ausspruch der Kündigung immer wieder für kürzere Zeit, d.h. für einige Tage oder Wochen arbeitsunfähig krank, so daß die Fehlzeiten auf Dauer ein Ausmaß erreichen, das der Arbeitgeber nicht mehr hinnehmen muß.
    - Dauernde Arbeitsunfähigkeit Bei Ausspruch der Kündigung steht fest, daß der Arbeitnehmer auf Dauer arbeitsunfähig krank bleiben wird, d.h. daß eine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit auszuschließen ist.
    - Langandauernde Krankheit Hier ist die Wiederherstellung der Gesundheit zum Zeitpunkt der Kündigung zwar nicht ausgeschlossen, doch weiß der Arbeitgeber aufgrund einer bereits länger andauernder Krankheit nicht, ob und wann mit einer Genesung zu rechnen ist.
    - Krankheitsbedingte Leistungsminderung Die Krankheit des Arbeitnehmers führt dazu, daß der Arbeitnehmer auch dann, wenn er bei der Arbeit erscheint, erheblich hinter der zu erwartenden Leistung zurückbleibt.

  2. #12
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    Original geschrieben von kadsana
    @Flake: es ist nicht ihre erste Verletzung, dh sie hat schon über die letzten Jahre schon diverse monatelange Ausfälle.
    Gerade in 2005 war sie schon rund 4-5 Monate nicht da und 2007 wurde sie bereits im Mai (?) für unbestimmte Zeit krankgeschrieben.

    Aber wie schon gesagt: Ich bin kein Arbeitsrechtler.
    Das würde bei uns in der Firma auf jeden Fall nicht für eine Kündigung reichen.
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  3. #13
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    Ich habe gerade mal ein wenig gesucht und das hier von der ihk zum Thema Nebentätigkeiten (also auch Sport gefunden), unter 2.3
    http://www.karlsruhe.ihk.de/produktm...eitsrecht2.pdf

  4. #14
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    dann sei froh, dass Dir Dein Job so sicher ist.
    Andere Firmen sehen das ein wenig anders- da kommt es über Abmahnung zur Kündigung - wie ich finde zT auch zu Recht.
    Ich meine im Fall meiner Kollegin, von 24 Monaten fehlt sie rund 12 Monate. Daneben kommt noch Urlaub.
    Ich weiss nicht.

    Wie schon gesagt, man kann in seiner Freizeit tun und lassen wie man lustig ist, solange man arbeitstüchtig bleibt.
    Sammeln sich Unmengen (!) von Fehlstunden, dann finde ich, hat der AG das Recht hier Konsequenzen zu ziehen.

  5. #15
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    Original geschrieben von Billie28
    Ich habe gerade mal ein wenig gesucht und das hier von der ihk zum Thema Nebentätigkeiten (also auch Sport gefunden), unter 2.3
    http://www.karlsruhe.ihk.de/produktm...eitsrecht2.pdf
    Aha. Aber was bedeutet denn "aufgrund eigener mindestens grob fahrlässiger Verhaltensweise"? Damit sind doch keine normalen Verletzungen gemeint?!
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  6. #16
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    @kadsana:
    meine Kollegin fehlt ungefähr genauso oft und ich wünschte mir oft, es gäbe eine Möglichkeit, dass gehen müsste. Ist aber leider nicht so.
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  7. #17
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    Original geschrieben von kadsana
    @Flake: es ist nicht ihre erste Verletzung, dh sie hat schon über die letzten Jahre schon diverse monatelange Ausfälle.
    Gerade in 2005 war sie schon rund 4-5 Monate nicht da und 2007 wurde sie bereits im Mai (?) für unbestimmte Zeit krankgeschrieben.

    Aber wie schon gesagt: Ich bin kein Arbeitsrechtler.
    wenn ich ihr AG wäre würde ich ihr auch kündigen - sorry, aber das kann sich kein AG auf Dauer leisten.

    lg Thea

  8. #18
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    Original geschrieben von Thea


    wenn ich ihr AG wäre würde ich ihr auch kündigen - sorry, aber das kann sich kein AG auf Dauer leisten.

    lg Thea
    Hast Du eine Ahnung ...
    Bei großen Unternehmen passiert das häufig.
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  9. #19
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    Ohne es genau zu wissen - aber ich halte Handball zumindest nicht für eine solch "gefährliche" Sportart, dass es den AG überhaupt etwas ANGEHT.
    Wenns danach ginge, dürfte keiner Ski fahren, Rad fahren, Motorrad fahren (!).
    Die Gesundheit eines Mitarbeiters hängt schließlich nicht ganz unmaßgeblich davon ab, ob er Sport treibt oder nicht.

    Als Arbeitgeber würde ich sagen, dass vielleicht Extremsportarten wie Fallschirmspringen, Freeclimbing oder sowas "gefährlich" sein könnten - aber doch keine Breitensportart wie Handball
    Wer mich ärgert, bestimme ich.

  10. #20
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    Übernimmt nicht ohnehin die Krankenkasse die Lohnfortzahlung nach über 6 Wochen Krankheit? Natürlich macht die Firma bis dato einen Verlust, aber das allein ist mir auch nicht als Kündigungsgrund bekannt. Vielleicht sind diese Punkte einfach zu schwammig in der Auslegung, denn meistens geht das so einfach nicht mit der Kündigung.


    Sport- und Freizeitunfälle gelten definitiv nicht als "grob fahrlässiges Verhalten" (vielleicht stand das auch schon in einem zitierten Link hier). Wäre ja noch schöner, als ob das Leben als Couch-Potato den AG weniger kosten würde.

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