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Thema: Darf der AG Freizeitsport verbieten?

  1. #41
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    Original geschrieben von kadsana

    Und der Kündigungsgrund lautet auch nicht "gefährliches Hobby", sondern ist in den hohen Fehlstunden und zwangsweise Fehlleistung zu suchen.
    Das ist aber bei mir nicht das Problem bzw. wäre es nicht.
    Meine Kollegin z.B. fehlt um einiges häufiger als ich, da kann man als Grund dann also nicht häufiges Fehlen nehmen.
    A fish can love a bird - but where would they live?

  2. #42
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    dir wurde aber auch nicht mit kündigung gedroht, oder? und ev. wird deine arbeitskraft mehr geschätzt als die deiner kollegin? sieh es einfach positiv, dass der AG sich um deine gesundheit sorgt. bei einer weniger wertvollen arbeitskraft wäre das sicherlich nicht so der fall zudem ist deine kollegin ja "nur" krank, oder? du würdest so gut wie nie fehlen, wenn du keine verletzungen hättest.

    @luna chiara: sorry, aber bei deinem post geht mein puls schneller... hört sich für mich nach "der kann froh sein, dass ich für ihn arbeite" an. schöne AN einstellung und so typisch. mich ärgert so eine einstellung einfach. der AG hat massenweise geld, schikaniert seine AN und beutet sie sowieso nur aus... der AG gibt, wie sein name schon sagt, aber auch arbeit!
    jede neue arbeitskraft bedeutet finanziellen mehraufwand und viel viel zeit.
    wenn dann von eine sportintensiven freizeit verletzungen davongetragen werden ist es doch nur legitim hier mit seinem AN mal zu reden, oder?

    diese zeilen sind jetzt aber nicht auf dich bezogen, flake.
    *************

    [CENTER]Das Internet und die dort kultisch bewahrte Anonymität verleihen jedermann quasi die Generalvollmacht, ungestraft alles Mögliche über jede beliebige andere Person zu äußern. Ich kann mir kaum einen moralisch verwerflicheren Missbrauch des Gedankens der Redefreiheit vorstellen.
    Richard Bernstein in der New York Times[/CENTER]



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  3. #43
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    Standard Re: Darf der AG Freizeitsport verbieten?

    Original geschrieben von Flake
    Gestern hatte ich dann ein Gespräch mit meinen beiden Chefs, in dem sie mich fragten, ob ich denn nicht mal langsam mit dem Handballspielen aufhören wollte; das wäre ja auch kein Frauensport und dann die große Verletzungsgefahr.
    das hat er gesagt?! da kannste ihm ja fast mit dem anti-diskriminierungs-gesetz kommen - wie dreist!

  4. #44
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    Original geschrieben von caroline

    Einer meiner besten Freunde ist Pilot und wir gehen manchmal zusammen Kunstfliegen, da hat sein AG auch noch nie was gesagt. Ok, bei diesem Hobby stirbt man bei einem Unfall eher sofort als dass man sich den Fuss verknackst
    Boah Caro, der war ja so was von makaber, aber ich hab trotzdem lachen müssen

    Ansonsten hab ich keine Ahnung, wie das in D ist, aber in der CH bezweifle ich stark, dass da der AG mitreden kann und mir wäre eine entsprechend gesetztliche Regelung völlig unbekannt. Aber wir sind ja auch ein sehr AN-freundliches Land. Was man hier kann, ist Urlaub kürzen, wenn man zu oft fehlt (ab ner gewissen Dauer Abwesenheit je 1/12 oder so was), aber das wars dann wohl auch schon. Ob das in D auch so ist, weiss ich nicht und evtl. kam das schon auf, ich hab nicht alles durchgelesen.

  5. #45
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    Original geschrieben von Dawn13

    Aber wir sind ja auch ein sehr AN-freundliches Land.
    Hmm, das möchte ich jetzt mal bezweifeln. Was ich so höre und lese macht einen ganz anderen Eindruck. Ich glaube, die CH ist für einen AN härter als D. Wenn ich nur schon hier immer den Schrei nach einem Betriebsrat (heisst glaub so) lese muss ich meistens in mich hinein schmunzeln. Ausserdem muss in D wohl eine Abfindung nach so und so vielen Jahren gezahlt werden? Hat mir kürzlich eine Deutsche Unternehmerin erzählt. So etwas gibt es in CH nicht, also nicht bei "normalen" Berufen in einer "normalen" Position. Soll heissen dass in D einer Person die schon seit, sagen wir mal 20 Jahren, in einem Betrieb ist kaum gekündet werden kann, ausser der AG kann sich die Abfindung leisten. Was wohl grad bei kleineren Betrieben sicher durchaus ein Problem sein könnte.
    Aber ich bin hier wirklich nicht sattelfest und hoffe dass ich jetzt keinen Mist verzapft habe
    “You must be shapeless, formless, like water. When you pour water in a cup, it becomes the cup. When you pour water in a bottle, it becomes the bottle. When you pour water in a teapot, it becomes the teapot. Water can drip and it can crash. Become like water my friend.” Bruce Lee

  6. #46
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    Also ich habs ja schon geschrieben, dass der AG dir das nicht verbieten kann.
    Das, das, das...und das und das und das und das und das nehm ich auch.

  7. #47
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    Original geschrieben von caroline


    Hmm, das möchte ich jetzt mal bezweifeln. Was ich so höre und lese macht einen ganz anderen Eindruck. Ich glaube, die CH ist für einen AN härter als D. Wenn ich nur schon hier immer den Schrei nach einem Betriebsrat (heisst glaub so) lese muss ich meistens in mich hinein schmunzeln. Ausserdem muss in D wohl eine Abfindung nach so und so vielen Jahren gezahlt werden? Hat mir kürzlich eine Deutsche Unternehmerin erzählt. So etwas gibt es in CH nicht, also nicht bei "normalen" Berufen in einer "normalen" Position. Soll heissen dass in D einer Person die schon seit, sagen wir mal 20 Jahren, in einem Betrieb ist kaum gekündet werden kann, ausser der AG kann sich die Abfindung leisten. Was wohl grad bei kleineren Betrieben sicher durchaus ein Problem sein könnte.
    Aber ich bin hier wirklich nicht sattelfest und hoffe dass ich jetzt keinen Mist verzapft habe
    Hmm, so halb wahr. Mag manchmal zutreffen, muss nicht immer.
    Aber soweit mir bekannt und von meinem Professor letztens bestätigt, denn es war ein Prüfungsthema, gibt es die duale Interessenvertretung in den Betrieben, sprich auch sowas wie einen Betriebsrat, ebenfalls in der Schweiz und in Österreich.

  8. #48
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    Original geschrieben von caroline


    Hmm, das möchte ich jetzt mal bezweifeln. Was ich so höre und lese macht einen ganz anderen Eindruck. Ich glaube, die CH ist für einen AN härter als D. Wenn ich nur schon hier immer den Schrei nach einem Betriebsrat (heisst glaub so) lese muss ich meistens in mich hinein schmunzeln. Ausserdem muss in D wohl eine Abfindung nach so und so vielen Jahren gezahlt werden? Hat mir kürzlich eine Deutsche Unternehmerin erzählt. So etwas gibt es in CH nicht, also nicht bei "normalen" Berufen in einer "normalen" Position. Soll heissen dass in D einer Person die schon seit, sagen wir mal 20 Jahren, in einem Betrieb ist kaum gekündet werden kann, ausser der AG kann sich die Abfindung leisten. Was wohl grad bei kleineren Betrieben sicher durchaus ein Problem sein könnte.
    Aber ich bin hier wirklich nicht sattelfest und hoffe dass ich jetzt keinen Mist verzapft habe
    Hm, okay gut, das mit dem Betriebsrat stimmt. Die "Grossen" haben ja aber schon auch so was wie einen MA-Rat, allerdings mehr im HR angesiedelt als ne Art Beratungsstelle. Ich glaube, das hängt eher mit der Unternehmensgrösse zusammen, und bezweifle, dass D in jedem Unternehmen ein solcher Betriebsrat existiert (wissen tue ich es aber nicht ).

    Abfindungen gibt es in der CH auch, nach 20 oder 25 Dienstjahren im gleichen Betrieb und einem Alter von 55+ (wenn ich mich recht entsinne, aber so in der Grössenordnung).

    Ich finde eigentlich schon, dass die CH arbeitsrechtlich insgesamt, v.a. auch in Bezug auf Sozialversicherungen, Arbeitslosigkeit/Arbeitslosenversicherung etc. sehr gut ausgestattet ist. Über Pros und Cons bezüglich Kündigungsschutz o.ä. lässt sich natürlich streiten... Ausserdem habe ich so den Eindruck - aber der ist subjektiv und ich kann den nicht belegen - dass Gewerkschaften hier kaum eine Rolle spielen. Gibts hier überhaupt so was wie Tariflöhne (so heisst das doch, oder?) und ähnliches, einzelne Branchen/Firmen ausgenommen? Ich hab so das Gefühl, in D ist das viel extremer. Aber klar, auch da kann man Vor- und Nachteile sehen, eine komplett freie Lohngestaltung muss nicht zwangsweise besser sein...

  9. #49
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    *phu* ich habe davon absolut keine Ahnung
    Das sind Dinge die bei mir nie hängen bleiben. Ausserdem habe ich noch nie in einem grösseren Unternehmen gearbeitet, das grösste war mit 10 Leuten und bin seit Jahren selbstständig.

    Ich kann nur weiter geben was ich gerade von Deutschen die in CH arbeiten so höre. Die meisten empfinden es hier als härter da man weit weniger abgesichert ist. Halt eher das Hire and Fire Prinzip wenn auch nicht so extrem wie in den USA natürlich. Zu den Versicherungen kann ich nichts sagen.
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  10. #50
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    eine komplett freie Lohngestaltung kann doch nur nachteilig für den AN sein Vor allem dann, wenn die Arbeitsmarktsituation und die wirtschaftliche Situation im betreffenden Zeitpunkt nicht so rosig sind. Bei uns gibt es auch kollektivvertraglich ausgehandelte Mindestlöhne in den meisten Branchen.

    Bei uns (Ö) kann ein AN ab 5 Angestellten die Errichtung eines Betriebsrates fordern.
    Die haben dann zwingende Genehmigungssrechte bezüglich
    Kündigungen verschiedener Personen und vor allem ab einer gewissen Anzahl von Kündigungen muss ein striktes Verfahren eingehalten werden, wo auch der BR involviert ist.

    Wie ist das mit dem Sozialversicherungssystem in der Schweiz? Sind die AN pfklichtversichert, wenn ja, in welchen Bereichen? In Ö. ist der AG verpflichtet, einen Teil der Kosten selbst an den Versicherer abzuliefern- was sich bereits auf die Bruttolöhne auswirkt.

    Abfindung gibt es bei uns auch, vor allem kann man mittlerweile seine Dienstzeiten bei verschiedenen AG "mitnehmen".
    Das, das, das...und das und das und das und das und das nehm ich auch.

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